Im Land Berlin besteht ein hoher Altbestand an benzinbetriebenen Gartengeräten, die durch Abgase und Lärm hohe Umweltauswirkungen verursachen. Eine nachhaltigere und mittlerweile weit verbreitete Alternative zu den mit fossilen Energieträgern betriebenen Altgeräten stellen elektrische Varianten dar. Um die Verbreitung umweltschonender Alternativen zu unterstützen, wurde die Beschaffung mit Mitteln des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) unterstützt. Die Förderung wird nun bis Ende 2023 fortgesetzt. Anträge sind bis Ende Juni 2023 möglich. Antragsberechtigt sind Hauptverwaltungen des Landes Berlin sowie Berliner Bezirksämter.
Mittelfristig plant das Land Berlin einen vollständigen Umstieg auf akkubetriebene Geräte. Vor diesem Hintergrund wird derzeit die Überarbeitung des Leistungsblatts 19 der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) mit dem Ziel vorbereitet, baldmöglichst aktuelle ökologische Mindestanforderungen für die öffentlichen Beschaffung verpflichtend vorzugeben. Die Förderung stellt dabei einen wichtigen vorbereitenden Zwischenschritt dar, um die öffentlichen Einrichtungen auf diesem Weg zu unterstützen und einzubinden und um die neuen Vorgaben mit wichtigem Praxiswissen zu untermauern.
Das Angebot wurde bis jetzt gut angenommen. Erste Auswertungen aktueller Umfrageergebnisse aus der Berliner Landesverwaltung zeigen, dass in den letzten Jahren bereits bis zu 30% der ursprünglich fossil betriebenen Geräte durch akkubetriebene Geräte ersetzt wurden. Wie gut das Angebot angenommen wurde, zeigte sich auch in der von der Deutschen Umwelthilfe organisierten Diskussionsveranstaltung zum Förderaufruf am 15. November 2022. Neben den ökologischen Potenzialen, die durch die Verwendung elektrischer Geräte gehoben werden können, wurde auf der Veranstaltung auch die wirtschaftliche Attraktivität bei vorherrschenden hohen Kraftstoffpreisen thematisiert.