Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
In der Sitzung der BVV am 15.12.2016 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Sport (federführend) sowie an die Ausschüsse für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Bürgerdienste sowie Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen (mitberatend) überwiesen:
Drs. VIII/0044
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat hinsichtlich der Unterschutzstellung des Müggelsees für einen angemessenen Ausgleich der Interessen zwischen Natur- und Artenschutz und denen von Anliegerinnen und Anliegern sowie dem Vereins- und Freizeitsport und dem Angelbetrieb einzusetzen. Das bedeutet insbesondere, dass erwogen werden sollte:
- dass bei rechtmäßig errichteten Steganlagen keine Beweislastumkehr über die Umweltverträglichkeit zulasten der Anliegerinnen und Anlieger erfolgt,
- den Erhalt des Wassersportreviers als Regelungsziel der Verordnung zur Unterschutzstellung festzuschreiben,
- die Schutz- und Meidungszonen auf 150 Meter zu reduzieren,
- Befahrensregelungen zu erlassen, die dem Catamaran- und Surfclub sowie der Surf- und Segelschule am Strandbad Rahnsdorf einen Weiterbetrieb ermöglichen,
- eine Fahrrinne und einen Hafen im Bereich Bänke zu gewährleisten, die dem Seglerverein Rahnsdorf ein Fortbestehen ermöglichen,
- die exakte Darstellung der Landschafts- und Naturschutzgebiete unter Angabe der geografischen Koordinaten in den Karten vorzunehmen
- die Ver- und Entsorgung der Inseln Entenwall, Dreibock und Kelchs Ecke weiterhin zu gewährleisten.
Der Ausschuss für Sport hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 28.06.2017 unter Beachtung der Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Bürgerdienste sowie Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (7:0:1) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat hinsichtlich der Unterschutzstellung des Müggelsees für einen angemessenen Ausgleich der Interessen zwischen Natur- und Artenschutz und Anliegerinnen und Anliegern sowie dem Vereins- und Freizeitsport und dem Angelbetrieb einzusetzen. Das bedeutet insbesondere, dass erwogen werden sollte:
- dass bei rechtmäßig errichteten Steganlagen keine Beweislastumkehr über die Umweltverträglichkeit zulasten der Anliegerinnen und Anlieger erfolgt,
- den Erhalt des Wassersportreviers als Regelungsziel der Verordnung zur Unterschutzstellung festzuschreiben,
- die Schutz- und Meidungszonen auf 150 Meter zu reduzieren,
- Befahrensregelungen zu erlassen, die ortsansässigen Unternehmen, wie z. B. dem Catamaran- und Surfclub sowie der Surf- und Segelschule am Strandbad Müggelsee, einen Weiterbetrieb ermöglichen,
- eine Fahrrinne und einen Hafen im Bereich Bänke zu gewährleisten, die dort beheimateten Wassersportvereinen und Bootshäusern, wie z. B. dem Seglerverein Rahnsdorf, ein Fortbestehen ermöglichen,
- die exakte Darstellung der Landschafts- und Naturschutzgebiete unter Angabe der geografischen Koordinaten in den Karten vorzunehmen,
- die Ver- und Entsorgung der Inseln Entenwall, Dreibock und Kelchs Ecke weiterhin zu gewährleisten.