Tagesordnung - 2. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Sport  

 
 
Bezeichnung: 2. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Sport
Gremium: Ausschuss für Sport
Datum: Do, 09.02.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:37 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Köln-Zimmer (Raum 118)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollkontrolle der 1. Sitzung (Hr. Bertram) und Festlegung des Protokollführers (es bereiten sich bitte vor: Frau Bock und alternativ Herr Föhrenbach)      
Ö 3  
Bericht des Bezirksamtes      
Ö 4  
Vorstellung Uferkonzeption durchs Bezirksamt sowie Informationen zum Stand zur Unterschutzstellung des Müggelsees      
Ö 5  
Absprachen zum Nachwuchsleistungszentrum des 1. FC Union      
Ö 6     Überweisungen aus der BVV      
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Uferkonzeption Treptow-Köpenick bestehend aus Textteil und Karten (Anlagen 1a bis 1c) als Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung (BEP) zum Fachplan „Grün- und Freiraum“  
Enthält Anlagen
VIII/0020  
Ö 6.2  
Natur- und Artenschutz und Anliegerinteressen am Müggelsee in Einklang bringen
Enthält Anlagen
VIII/0044  
    15.12.2016 - BVV Treptow-Köpenick
    Ö 14.7 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:  Überweisung in den A. f. Sp (ff) und die A. f. UmNatGr und WTB (mb).

Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig.

   
    04.01.2017 - Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen
    Ö 7.1 - vertagt
   
   
    04.01.2017 - Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Bürgerdienste
    Ö 10 - vertagt
   
   
    05.01.2017 - Ausschuss für Sport
    Ö 8.2 - vertagt
   
   
    08.02.2017 - Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Bürgerdienste
    Ö 6.3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

 

Der Ausschuss für WTB hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 08.02.2017 abschließend beraten und empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Sport einstimmig (10:0:1) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat hinsichtlich der Unterschutzstellung des Müggelsees für einen angemessenen Ausgleich der Interessen zwischen Natur- und Artenschutz und denen von Anliegerinnen und Anliegern sowie dem Vereins- und Freizeitsport und dem Angelbetrieb einzusetzen. Das bedeutet insbesondere, dass erwogen werden sollte:

-       dass bei rechtmäßig errichteten Steganlagen keine Beweislastumkehr über die Umweltverträglichkeit zulasten der Anliegerinnen und Anlieger erfolgt,

-       den Erhalt des Wassersportreviers als Regelungsziel der Verordnung zur Unterschutzstellung festzuschreiben,

-       die Schutz- und Meidungszonen auf 150 Meter zu reduzieren,

-       Befahrensregelungen zu erlassen, die ortsansässigen Unternehmen, wie z. B. dem Catamaran- und Surfclub sowie der Surf- und Segelschule am Strandbad Müggelsee, einen Weiterbetrieb ermöglichen,

-       eine Fahrrinne und einen Hafen im Bereich Bänke zu gewährleisten, die dort beheimateten Wassersportvereinen und Bootshäusern, wie z. B. dem Seglerverein Rahnsdorf, ein Fortbestehen ermöglichen,

-       die exakte Darstellung der Landschafts- und Naturschutzgebiete unter Angabe der geografischen Koordinaten in den Karten vorzunehmen

-       die Ver- und Entsorgung der Inseln Entenwall, Dreibock und Kelchs Ecke weiterhin zu gewährleisten.

 

Abstimmungsergebnis: dafür: 10; dagegen: 0; Enthaltung: 1.

   
    09.02.2017 - Ausschuss für Sport
    Ö 6.2 - vertagt
   
   
    08.03.2017 - Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen
    Ö 7.1 - vertagt
   
   
    09.03.2017 - Ausschuss für Sport
    Ö 4.1 - vertagt
   
   
    05.04.2017 - Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen
    Ö 4.1 - vertagt
   
   
    06.04.2017 - Ausschuss für Sport
    Ö 6.5 - vertagt
   
   
    17.05.2017 - Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen
    Ö 4.1 - vertagt
   
   
    18.05.2017 - Ausschuss für Sport
    Ö 7.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Der Ausschuss für Sport hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 18.05.2017 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (10:0:0) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat hinsichtlich der Unterschutzstellung des Müggelsees für einen angemessenen Ausgleich der Interessen zwischen Natur- und Artenschutz und denen von Anliegerinnen und Anliegern sowie dem Vereins- und Freizeitsport und dem Angelbetrieb einzusetzen. Das bedeutet insbesondere, dass erwogen werden sollte:

-       dass bei rechtmäßig errichteten Steganlagen keine Beweislastumkehr über die Umweltverträglichkeit zulasten der Anliegerinnen und Anlieger erfolgt,

-       den Erhalt des Wassersportreviers als Regelungsziel der Verordnung zur Unterschutzstellung festzuschreiben,

-       die Schutz- und Meidungszonen auf 150 Meter zu reduzieren,

-       Befahrensregelungen zu erlassen, die ortsansässigen Unternehmen, wie z. B. dem Catamaran- und Surfclub sowie der Surf- und Segelschule am Strandbad Müggelsee, einen Weiterbetrieb ermöglichen,

-       eine Fahrrinne und einen Hafen im Bereich Bänke zu gewährleisten, die dort beheimateten Wassersportvereinen und Bootshäusern, wie z. B. dem Seglerverein Rahnsdorf, ein Fortbestehen ermöglichen,

-       die exakte Darstellung der Landschafts- und Naturschutzgebiete unter Angabe der geografischen Koordinaten in den Karten vorzunehmen

-       die Ver- und Entsorgung der Inseln Entenwall, Dreibock und Kelchs Ecke weiterhin zu gewährleisten.

 

Abstimmungsergebnis: dafür: 10; dagegen: 0; Enthaltung: 0.

   
    22.06.2017 - BVV Treptow-Köpenick
    Ö 12.11 - in der BVV zurückgezogen
   
   
    28.06.2017 - Ausschuss für Sport
    Ö 5.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

In der Sitzung der BVV am 15.12.2016 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Sport (federführend) sowie an die Ausschüsse für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Bürgerdienste sowie Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen (mitberatend) überwiesen:

 

Drs. VIII/0044

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat hinsichtlich der Unterschutzstellung des Müggelsees für einen angemessenen Ausgleich der Interessen zwischen Natur- und Artenschutz und denen von Anliegerinnen und Anliegern sowie dem Vereins- und Freizeitsport und dem Angelbetrieb einzusetzen. Das bedeutet insbesondere, dass erwogen werden sollte:

-       dass bei rechtmäßig errichteten Steganlagen keine Beweislastumkehr über die Umweltverträglichkeit zulasten der Anliegerinnen und Anlieger erfolgt,

-       den Erhalt des Wassersportreviers als Regelungsziel der Verordnung zur Unterschutzstellung festzuschreiben,

-       die Schutz- und Meidungszonen auf 150 Meter zu reduzieren,

-       Befahrensregelungen zu erlassen, die dem Catamaran- und Surfclub sowie der Surf- und Segelschule am Strandbad Rahnsdorf einen Weiterbetrieb ermöglichen,

-       eine Fahrrinne und einen Hafen im Bereich Bänke zu gewährleisten, die dem Seglerverein Rahnsdorf ein Fortbestehen ermöglichen,

-       die exakte Darstellung der Landschafts- und Naturschutzgebiete unter Angabe der geografischen Koordinaten in den Karten vorzunehmen

-       die Ver- und Entsorgung der Inseln Entenwall, Dreibock und Kelchs Ecke weiterhin zu gewährleisten.

 

Der Ausschuss für Sport hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 28.06.2017 unter Beachtung der Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Bürgerdienste sowie Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (7:0:1) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat hinsichtlich der Unterschutzstellung des Müggelsees für einen angemessenen Ausgleich der Interessen zwischen Natur- und Artenschutz und Anliegerinnen und Anliegern sowie dem Vereins- und Freizeitsport und dem Angelbetrieb einzusetzen. Das bedeutet insbesondere, dass erwogen werden sollte:

-       dass bei rechtmäßig errichteten Steganlagen keine Beweislastumkehr über die Umweltverträglichkeit zulasten der Anliegerinnen und Anlieger erfolgt,

-       den Erhalt des Wassersportreviers als Regelungsziel der Verordnung zur Unterschutzstellung festzuschreiben,

-       die Schutz- und Meidungszonen auf 150 Meter zu reduzieren,

-       Befahrensregelungen zu erlassen, die ortsansässigen Unternehmen, wie z. B. dem Catamaran- und Surfclub sowie der Surf- und Segelschule am Strandbad Müggelsee, einen Weiterbetrieb ermöglichen,

-       eine Fahrrinne und einen Hafen im Bereich Bänke zu gewährleisten, die dort beheimateten Wassersportvereinen und Bootshäusern, wie z. B. dem Seglerverein Rahnsdorf, ein Fortbestehen ermöglichen,

-       die exakte Darstellung der Landschafts- und Naturschutzgebiete unter Angabe der geografischen Koordinaten in den Karten vorzunehmen,

-       die Ver- und Entsorgung der Inseln Entenwall, Dreibock und Kelchs Ecke weiterhin zu gewährleisten.

 

Abstimmungsergebnis: dafür: 7; dagegen: 0; Enthaltung: 1.

   
    28.06.2017 - Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen
    Ö 5.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

 

Der Ausschuss für UmNatGr hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 28.06.2017 abschließend beraten und empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Sport einstimmig (13:0:1) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat hinsichtlich der Unterschutzstellung des Müggelsees für einen angemessenen Ausgleich der Interessen zwischen Natur- und Artenschutz und Anliegerinnen und Anliegern sowie dem Vereins- und Freizeitsport und dem Angelbetrieb einzusetzen. Das bedeutet insbesondere, dass erwogen werden sollte:

-       dass bei rechtmäßig errichteten Steganlagen keine Beweislastumkehr über die Umweltverträglichkeit zulasten der Anliegerinnen und Anlieger erfolgt,

-       den Erhalt des Wassersportreviers als Regelungsziel der Verordnung zur Unterschutzstellung festzuschreiben,

-       die Schutz- und Meidungszonen auf 150 Meter zu reduzieren,

-       Befahrensregelungen zu erlassen, die ortsansässigen Unternehmen, wie z. B. dem Catamaran- und Surfclub sowie der Surf- und Segelschule am Strandbad Müggelsee, einen Weiterbetrieb ermöglichen,

-       eine Fahrrinne und einen Hafen im Bereich Bänke zu gewährleisten, die dort beheimateten Wassersportvereinen und Bootshäusern, wie z. B. dem Seglerverein Rahnsdorf, ein Fortbestehen ermöglichen,

-       die exakte Darstellung der Landschafts- und Naturschutzgebiete unter Angabe der geografischen Koordinaten in den Karten vorzunehmen,

-       die Ver- und Entsorgung der Inseln Entenwall, Dreibock und Kelchs Ecke weiterhin zu gewährleisten.

Abstimmungsergebnis: dafür: 13; dagegen: 0; Enthaltung: 1.

   
    20.07.2017 - BVV Treptow-Köpenick
    Ö 12.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen BESCHLUSS: 0145/09/17   
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat hinsichtlich der Unterschutzstellung des Müggelsees für einen angemessenen Ausgleich der Interessen zwischen Natur- und Artenschutz und Anliegerinnen und Anliegern sowie dem Vereins- und Freizeitsport und dem Angelbetrieb einzusetzen. Das bedeutet insbesondere, dass erwogen werden sollte:

-            dass bei rechtmäßig errichteten Steganlagen keine Beweislastumkehr über die Umweltverträglichkeit zulasten der Anliegerinnen und Anlieger erfolgt,

-            den Erhalt des Wassersportreviers als Regelungsziel der Verordnung zur Unterschutzstellung festzuschreiben,

-            die Schutz- und Meidungszonen auf 150 Meter zu reduzieren,

-            Befahrensregelungen zu erlassen, die ortsansässigen Unternehmen, wie z. B. dem Catamaran- und Surfclub sowie der Surf- und Segelschule am Strandbad Müggelsee, einen Weiterbetrieb ermöglichen,

-            eine Fahrrinne und einen Hafen im Bereich Bänke zu gewährleisten, die dort beheimateten Wassersportvereinen und Bootshäusern, wie z. B. dem Seglerverein Rahnsdorf, ein Fortbestehen ermöglichen,

-            die exakte Darstellung der Landschafts- und Naturschutzgebiete unter Angabe der geografischen Koordinaten in den Karten vorzunehmen,

-            die Ver- und Entsorgung der Inseln Entenwall, Dreibock und Kelchs Ecke weiterhin zu gewährleisten.

Abstimmungsergebnis (Vertagung): dafür: 4; dagegen:mehrheitlich; Enthaltung: 0.

Abstimmungsergebnis (Beschlussempfehlung): dafür: einstimmig; dagegen: 0; Enthaltung: 4.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 12.3 VIII_0044 Natur- und Artenschutz und Anliegerinteressen am Müggelsee in Einklang bringen (21333 KB)    
Anlage 2 2 TOP 12.3 VIII_0044 Natur- und Artenschutz und Anliegerinteressen am Müggelsee in Einklang bringen_Teil 1 (10536 KB)    
Anlage 3 3 TOP 12.3 VIII_0044 Natur- und Artenschutz und Anliegerinteressen am Müggelsee in Einklang bringen_Teil2 (10749 KB)    
   
    10.06.2021 - BVV Treptow-Köpenick
    Ö 9.2.5 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst: Annahme des Schlussberichtes.

Abstimmungsergebnis: dafür: 46; dagegen: 0; Enthaltung: 1.

Ö 6.3  
Steganlagenkonzeption  
Enthält Anlagen
VIII/0061  
Ö 6.4  
Beschluss über die Fortschreibung der Sanierungsziele im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Treptow-Niederschöneweide  
Enthält Anlagen
VIII/0071  
Ö 6.5  
Vollzug der Räumungsandrohung aussetzen  
Enthält Anlagen
VII/1194  
Ö 7  
Sonstiges      
                 
 
 

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