Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Kunstfabrik Köpenick
gGmbH werden für die Herstellung der “Kiezgeschichten aus Treptow- und Köpenick
– Band 3”
1000,00 €
aus Sondermitteln der BVV des
Haushaltsjahres 2004 zur Verfügung gestellt.
Die Ausreichung der
Sondermittel der BVV steht unter dem Vorbehalt, dass alle haushalts-rechtlichen
Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere der nach
§ 44 der LHO, erfüllt werden.
Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 3721, Titel 68569, nachzuweisen.