Tagesordnung - 30. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung  

 
 
Bezeichnung: 30. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
Gremium: BVV Treptow-Köpenick
Datum: Do, 18.09.2014 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 20:20 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
Anlagen:
MdV VII-33
MdV VII-34

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Enthält Anlagen
Organisatorische Mitteilungen      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Dringlichkeiten und Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Konsensliste  
VII/0793  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Bürgerfragestunde  
Enthält Anlagen
VII/0794  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Informationen des BzBm      
Ö 6  
Enthält Anlagen
Mündliche Anfragen  
VII/0795  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Vorstehers Nr. VII-33 und VII-34      
Ö 8     Personelles/Wahlen      
Ö 8.1  
Abberufung eines beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses  
Enthält Anlagen
VII/0782  
Ö 8.2  
Enthält Anlagen
Berufung zweier beratender Mitglieder und eines stellvertretenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses  
Enthält Anlagen
VII/0783  
Ö 8.3  
Vorzeitige Beendigung des Amtes einer stellvertretenden Bürgerdeputierten im Integrationsausschuss  
Enthält Anlagen
VII/0784  
Ö 8.4  
Vorzeitige Beendigung des Amtes eines stellvertretenden Bürgerdeputierten im Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau  
Enthält Anlagen
VII/0785  
Ö 8.5  
Enthält Anlagen
Neuwahl von Mitgliedern für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten  
Enthält Anlagen
VII/0797  
Ö 9     Vertagte Tagesordnungspunkte      
Ö 9.1  
Bereitstellung von Fachgutachten zum Bebauungsplanverfahren XV-30b VE  
VII/0733  
Ö 10     Nachfragen zu Großen Anfragen      
Ö 10.1  
Enthält Anlagen
De-Mail  
Enthält Anlagen
VII/0736  
    VORLAGE
   

Im ersten Zwischenbericht zur Drucksache VII/0595 ("Einsatz von E-Mailverschlüsselung im Amt") ist zu entnehmen, dass das Land Berlin ein E-Government-Gesetz plant. Ferner will das ITDZ eine berlinweite Einführung von De-Mail anstreben, die auch das Bezirksamt gedenkt, einzusetzen.

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, mit welchen De-Mail-Anbietern das Land (bzw. das ITDZ) in Verhandlung steht - und wenn ja: welche sind das?
  2. Kommt ein De-Mail-Gateway zum Einsatz - und wenn ja, wird es einen eigenen De-Mail-Gateway auf Bezirksebene geben?
  3. Mit Hilfe welcher vorhandenen Technologien/Software/Plugins plant das Bezirksamt eine Integration von De-Mail in die bestehende Kommunikationsinfrastruktur und welche sind dafür zu beschaffen?
  4. Wie sieht das Bezirksamt die Möglichkeiten zur Integration von De-Mail in bestehende Prozesse?
  5. Wie hoch schätzt das Bezirksamt den Schulungsaufwand für Mitarbeiter?
  6. Kann das Bezirksamt nachvollziehen, dass Einwohner des Bezirks von De-Mail Abstand nehmen, wenn im Gegensatz zur Zustellung per Einschreiben, bei dem nach § 4 VwZG im Zweifel die Behörde den Zugang und dessen Zeitpunkt nachweisen muss, bei De-Mail der Empfänger den Nichtzugang bzw. den verspäteten Zugang nach § 5a VwZG nachweisen muss?
  7. Kann das Bezirksamt nachvollziehen, dass Einwohner des Bezirks von De-Mail Abstand nehmen, wenn sie vor der Nutzung nach §3 Absatz 4 Nr. De-Mail-G einwilligen müssen, dass die Nachrichten auf Schadsoftware durch einen akkreditierten Diensteanbieter geprüft werden, weil dies automatisch deutlich macht, dass De-Mail keine vertrauliche Kommunikationsbeziehung zwischen Absender und Empfänger vorsieht?
  8. Wenn es einen De-Mail-Gateway gibt: Werden E-Mails mit sensiblen Daten unverschlüsselt innerhalb des Verwaltungsnetzes übertragen und ist dies für sensible Daten (z. B. Personaldaten, medizinische Befunde, ...) akzeptabel?
  9. De-Mail schließt die Möglichkeit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nach § 5 Absatz 3 Satz 3 De-Mail-G nicht aus. Kann sich das Bezirksamt vorstellen, ergänzend zu De-Mail eine solche Möglichkeit (z. B. PGP) den Einwohnern anzubieten?
  10. Kann das Bezirksamt sich vorstellen, auch Möglichkeiten einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (z. B. PGP nach http://tools.ietf.org/html/rfc4880) anzubieten, insbesondere für Einwohner, die vertrauensvoll kommunizieren wollen, aber bspw. keine förmlichen Zustellungen mit Fristfolgen im Sinne § 5 Absatz 9 De-Mail-G benötigen?
  11. Der De-Mail-Anbieter T-Systems verlangt von Behörden zwischen 27 ct und 39 ct inklusive USt je versendeter De-Mail. Bei Einschreiben kommen weitere 39 ct hinzu, als für vertrauliche De-Mails ein weiterer Aufschlag von 12 ct. Eine Absenderbestätigung kostet weitere 12ct. und für die förmliche Zustellung entstehen weitere 39ct.

11a) Mit welchen jährlichen Kosten rechnet das Bezirksamt allein für den Versand von De-Mails?

11b) Wie bewertet das Bezirksamt diese Kosten im Vergleich zu Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen ohne De-Mail (Frage 9)?

  1. Mit welchen weiteren Kosten (z. B. für den Betrieb des De-Mail-Gateways) rechnet das Bezirksamt je Jahr bzw. einmalig mit der Inbetriebnahme?
  2. Geht das Bezirksamt davon aus, dass diese Kosten (die ja auch Einwohner betreffen) sich negativ auf die Verbreitung und Benutzung von De-Mail auswirken werden?
  3. Kann das Bezirksamt ausschließen, dass Vertragspartner (z. B. Träger von Jugendhilfeprojekten, ...) des Bezirksamtes zur Nutzung von De-Mail verpflichtet werden?
  4. Wie hoch schätzt das Bezirksamt die Kosten von herkömmlichen formellen Zustellungen und welcher Teil dieser Kosten wird nach Ansicht des Bezirksamts durch Verwendung von De-Mail eingespart werden?
  5. Mit welcher Akzeptanz rechnet das Bezirksamt von De-Mail bei den Einwohnern Treptow-Köpenicks?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt:

 

zu 1.:              Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, mit welchen De-Mail-Anbietern das Land Berlin oder das ITDZ verhandelt.

 

zu 2.:              Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, ob ein De-Mail-Gateway zum Einsatz kommen wird.

 

zu 3.:              Da dem Bezirksamt bisher keine Erkenntnisse zur technischen Lösung vorliegen, werden derzeit keine Überlegungen zur Integration in die bestehende Kommunikationsinfrastruktur angestellt.

 

zu 4.:              Das Bezirksamt geht davon aus, dass De-Mail zunächst in keine technischen Prozesse, im Sinne einer Erweiterung von IT-Fachverfahren, integriert wird. Es wird jedoch organisatorische Veränderungen geben. Diese werden, je nach Einsatztiefe und               technischer Lösung, in den Ämtern und Serviceeinheiten unterschiedlich ausgeprägt sein.

 

zu 5.:               Das Bezirksamt kann den Schulungsaufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht einschätzen.

 

zu 6.:              Der im § 4 Abs. 2 Satz  3 VwZG erwähnte Zweifel über die Zustellung kann entstehen, wenn die Zustellung als Einschreiben ohne Rückschein gemäß § 4 Abs. 1 VwZG durchgeführt wird. Geschieht die Zustellung jedoch per Einschreiben mit Rückschein, so gilt gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 VwZG der Rückschein als Nachweis für die Zustellung. Erfolgt die Zustellung auf elektronischem Weg nach § 5 Abs. 4 VwZG i.V.m. § 5 Abs. 5 VwZG so ist diese, gemäß § 5 Abs. 6  Satz 1 VwZG, mit dem Hinweis „Zustellung gegen Empfangsbekenntnis“ einzuleiten. Gemäß § 5a Abs. 1 Satz 2 VwZG tritt an die Stelle des Empfangsbekenntnis die Abholbestätigung nach § 9 Abs. 5 DE-Mail-G. Es wäre daher nicht nachvollziehbar, wenn auf Grund dessen von der Verwendung von De-Mail Abstand genommen würde.

 

zu 7.:               Das Prüfen der Nachrichten auf Schadsoftware dient der Sicherheit der IT-Systeme des Empfängers. Ob und in welchem Maß die Vertraulichkeit der Kommunikation dadurch gefährdet ist, wird je nach Sicht des Betrachters unterschiedlich eingeschätzt. Dass durch diese Maßnahme erkennbar wird, dass De-Mail an sich keine vertrauliche Kommunikation vorsieht, bezweifelt das Bezirksamt. Bürgerinnen und Bürger, die De- Mail nicht vertrauen, werden voraussichtlich auch zukünftig auf klassischem Weg mit der Verwaltung kommunizieren können.

 

 

 

zu 8.:               Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend geklärt ist, ob ein De-Mail-Gateway zum Einsatz kommen wird, kann die Frage nicht abschließend beantwortet werden. Grundsätzlich ist für eine derartige Beurteilung eine datenschutzrechtliche Einschätzung sinnvoll. Diese wird man jedoch nicht pauschal fällen, da für die bezirklichen Fachgebiete in unterschiedlicher Tiefe personenbezogene Daten verarbeitet werden und sich daraus abweichende Schutzbedarfe ergeben.

 

zu 9.:               Das Bezirksamt wird Technologien einsetzen, die sich im Einklang mit den für das Land vereinbarten IT-Lösungen befinden. Ergänzende Lösungen auf individueller Basis müssen nicht nur den rechtl. Vorgaben entsprechen sondern von Ihrem Aufwand her verhältnismäßig sein. Der Einsatz von Produkten aus der PGP-Familie (oder anderer Verschlüsselungssoftware) würde den Einsatz eines weiteren Produktes zur Erfüllung der gleichen Ziele bedeuten und einen entsprechend höheren Aufwand für Einrichtung und Betrieb darstellen. Es ist daher derzeit nicht geplant, weitere Lösungen zur Verschlüsselung anzubieten.

 

zu 10.: Siehe Antwort zu Frage 9.

 

zu 11.:(inkl. 11.a.,b.)
Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, welcher De-Mail-Anbieter vom Land Berlin beauftragt wird. Auch ist dem Bezirksamt nicht bekannt, in welchem Umfang zukünftig die Kommunikation mit Dritten mittels De-Mail stattfinden wird. Eine Kostenschätzung zum jetzigen Zeitpunkt wäre daher nicht seriös.

 

zu 12.:              Die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb einer De-Mail-Gateway-Lösung sind dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

zu 13.               Das Bezirksamt kann nicht absehen, ob sich die Kosten negativ auf die Verbreitung und Benutzung von De-Mail auswirken werden.

 

zu 14.: Das Bezirksamt kann nicht ausschließen, dass Dritte zukünftig im Rahmen von gesetzlichen Änderungen oder berlinweiten Anpassungen von IT-Fachverfahren verpflichtet werden, Teile der digitalen Kommunikation mittels De-Mail durchzuführen. Das Bezirksamt beabsichtigt von sich aus derzeit nicht, Dritte zur Verwendung von De-Mail zu verpflichten.

 

zu 15.: Das Bezirksamt hatte im Jahr 2013 Portokosten in Höhe von ca. 144 T €. Das Bezirksamt kann nicht absehen, wie sich diese Kosten in Zukunft entwickeln werden.

 

zu 16.:              Das Bezirksamt kann nicht einschätzen, ob De-Mail von den Bürgerinnen und Bürgern des Bezirkes akzeptiert werden wird. Grundsätzlich stellt De-Mail ein Angebot für die Bürger und Bürgerinnen dar, sicher mit der Berliner Verwaltung auf elektronischem Weg kommunizieren zu können. Die klassische Variante der postalischen Kommunikation oder der unverschlüsselten E-Mail Kommunikation wird es weiterhin geben.

 

   
    22.05.2014 - BVV Treptow-Köpenick
    Ö 15.1 - vertagt
   
   
    03.07.2014 - BVV Treptow-Köpenick
    Ö 10.2 - vertagt
   
   
    18.09.2014 - BVV Treptow-Köpenick
    Ö 10.1 - schriftlich beantwortet
   
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 10.1 VII_0736 BA De-Mail (3314 KB)    
Ö 11     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 11.1  
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2013 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  
Enthält Anlagen
VII/0798  
Ö 11.2  
Sondermittel für den Behindertenverein Köpenick e. V. (SM 14-22)  
Enthält Anlagen
VII/0752  
Ö 11.3  
Sondermittelantrag des Müggelheimer Heimatverein e. V. (SM 14-26)  
Enthält Anlagen
VII/0477  
Ö 11.4  
Sondermittelantrag der Theatergruppe "Die Immergrünen" (SM 14-29)  
Enthält Anlagen
VII/0562  
Ö 12     Beschlussempfehlungen der Ausschüsse      
Ö 12.1  
Enthält Anlagen
Sicherung von Kleingartenanlagen – Aufstellung von Bebauungsplänen  
Enthält Anlagen
VI/1010  
Ö 12.2  
Enthält Anlagen
Abbau des Verkehrsschilds „Vorfahrt gewähren“ für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an der Kreuzung Oberspreestr. / Friedlander Str.  
Enthält Anlagen
VII/0301  
Ö 12.3  
Verkehrssicherheit Kiefholzstraße  
Enthält Anlagen
VII/0661  
Ö 12.4  
Enthält Anlagen
Sammeln von Pfandflaschen neben Abfallbehältern
Enthält Anlagen
VII/0727  
Ö 12.5  
Enthält Anlagen
Perspektive für junge erwachsene Flüchtlinge  
Enthält Anlagen
VII/0730  
Ö 12.6  
Dorfanger Alt-Schmöckwitz
Enthält Anlagen
VII/0757  
Ö 12.7  
Wassersparen im Bezirksamt  
Enthält Anlagen
VII/0766  
Ö 12.8  
Gefahr für Fußgänger beim Überqueren der Ottomar-Geschke-Straße beseitigen
Enthält Anlagen
VII/0770  
Ö 12.9  
Hundsfelder Straße als Einbahnstraße ausweisen  
Enthält Anlagen
VII/0776  
Ö 12.10  
Personalausstattung der Schulbibliotheken
Enthält Anlagen
VII/0663  
Ö 12.11  
Präsenz der Bibliotheken auf bezirklichen Festen
Enthält Anlagen
VII/0765  
Ö 13     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 13.1  
Neueinrichtung der Abteilung III/B (Urnengemeinschaftsanlage) auf dem städtischen Friedhof Bohnsdorf  
Enthält Anlagen
VII/0786  
Ö 13.2  
Neueinrichtung der Abteilung E 1a ("Schmetterlingsgräber") auf dem städtischen Friedhof Adlershof  
Enthält Anlagen
VII/0787  
Ö 13.3  
Neueinrichtung der Abteilung D I - UGA (Urnengemeinschaftsanlage) auf dem städtischen Friedhof Grünau  
Enthält Anlagen
VII/0788  
Ö 13.4  
Belegungsplan für die Erdgemeinschaftsanlage in der Abteilung V/3 auf dem städtischen Friedhof Oberschöneweide  
Enthält Anlagen
VII/0789  
Ö 13.5  
Bebauungsplan XV-20-1 ("Köpenicker Straße 48") hier: Einleitung des Planaufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan XV-20-1 zur teilweisen Änderung des Bebauungsplan XV-20 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke  
Enthält Anlagen
VII/0790  
Ö 13.6  
Bebauungsplan XV-30a ("Treptowers") hier: Neueinleitung des Planaufstellungsverfahrens Räumlicher Geltungsbereich: XV-30a: für das Gelände zwischen Spree, An den Treptowers, Elsenstraße, Puschkinallee und Spree mit Ausnahme des an der Fanny-Zobel-Straße gelegenen Grundstücks, Grundbuch von Treptow, Blatt 22840 N, Flurstücke 97 und 118, Gemarkung Treptow, Flur 102, des Uferwegs und eines Abschnitts der Fanny-Zobel-Straße im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Alt-Treptow  
Enthält Anlagen
VII/0791  
Ö 13.7  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan XV-30b VE ("Hotel und Wohnen an der Spree") hier: Neueinleitung des Planaufstellungsverfahrens Räumlicher Geltungsbereich: XV-30b VE: Grundstück an der Fanny-Zobel-Straße, Grundbuch-Blatt 22840 N, Flurstücke 97 und 118, Gemarkung Treptow, Flur 102, einen Abschnitt der Fanny-Zobel-Straße und den Uferweg im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Alt-Treptow  
Enthält Anlagen
VII/0792  
Ö 13.8  
Bezirksregionenprofil (BZRP) für Oberschöneweide (OSW) als Mustervorlage zur Erstellung der weiteren 19 BZRP im Bezirk Treptow-Köpenick  
Enthält Anlagen
VII/0796  
Ö 13.9  
Benennung der auf dem Grundstück Waldstraße 27, 12527 Berlin im Bau befindlichen Ringstraße einschl. Fußweg in "Waldkiefernring" und der Stichstraße in "Fähenweg" (in der Anlage 1 schraffiert gekennzeichnet)  
Enthält Anlagen
VII/0806  
Ö 14     Anträge      
Ö 14.1  
Radverkehr am S-Bahnhof Schöneweide  
Enthält Anlagen
VII/0799  
Ö 14.2  
Teilnahme an Schulhilfekonferenzen sichern  
Enthält Anlagen
VII/0800  
Ö 14.3  
Aufstellungsbeschluss für ein soziales Erhaltungsgebiet in Alt-Treptow gemäß § 172 (1) Nr. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
VII/0801  
Ö 14.4  
Baulücke Kietzer Straße  
VII/0802  
Ö 14.5  
Enthält Anlagen
Verkehrssicherheit auf dem Radweg der Schönefelder Chaussee auf Höhe des Kosmosviertels wiederherstellen  
Enthält Anlagen
VII/0803  
Ö 14.6  
Barrierefreiheit an der Straßenbahnwendeschleife am S-Bahnhof Schöneweide  
Enthält Anlagen
VII/0804  
Ö 14.7  
Enthält Anlagen
Mellowpark zügig weiterentwickeln  
Enthält Anlagen
VII/0813  
Ö 14.8  
Fahrbahnschwellen zur Verkehrsberuhigung künftig fahrradfreundlicher gestalten  
Enthält Anlagen
VII/0805  
Ö 14.9  
Die "Berliner Tiertafel" im Bezirk sichern  
Enthält Anlagen
VII/0807  
Ö 14.10  
Zebrastreifen Elsenstraße/Karl-Kunger-Straße  
Enthält Anlagen
VII/0808  
Ö 14.11  
Ausbau der Stellplätze für Fahrräder in der Altstadt Köpenick  
Enthält Anlagen
VII/0811  
Ö 14.12  
Dritter Fahrstreifen für Linksabbiegerinnen und Linksabbieger auf dem Adlergestell  
Enthält Anlagen
VII/0809  
Ö 14.13  
Benennung der geplanten Brücke über den Kiezgraben  
Enthält Anlagen
VII/0814  
Ö 15     Große Anfragen      
Ö 15.1  
Enthält Anlagen
Wie weiter nach dem Bürgerentscheid zur Parkraumbewirtschaftung?  
Enthält Anlagen
VII/0810  
                 
 
 

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