Tagesordnung - 35. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Sport  

 
 
Bezeichnung: 35. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Sport
Gremium: Ausschuss für Sport
Datum: Do, 15.04.2010 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45 Anlass: ordentliche
Raum: Sporthalle Fürstenwalder Damm
Ort: Fürstenwalder Damm 570, 12587 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Besichtigung der Sporthalle      
Ö 2  
Organisatorisches / Tagesordnung      
Ö 3  
Protokollkontrolle      
Ö 4  
Bericht aus dem Bezirksamt (Welche Sporthallen werden genutzt? Belegung der Hallen durch unsere Sportvereine. Zusammenarbeit mit dem Bereich Schule bei der Vergabe an die Sportvereine.)      
Ö 5  
SM 1019 PSV Olympia Berlin e.V.      
Ö 6  
Leitlinien für die Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin  
Enthält Anlagen
VI/1383  
Ö 7  
Leitlinien zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
Enthält Anlagen
VI/1415  
Ö 8  
Transparenz, Beschäftigtenvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und Entgeltempfängern gesetzlich fixieren
VI/1416  
    VORLAGE
    In der Sitzung der BVV am 25

In der Sitzung der BVV am 25.03.2010 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Jugendhilfe (federführend) sowie an die Ausschüsse für Kultur, Wirtschaftsförderung und Tourismus, Soziales und Gesundheit, Schulentwicklung und Sport überwiesen:

 

              Drs. VI/1416

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden:

1. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen.

2. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung.

3. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Beschäftigtenvertretung.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht zu prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit Mitteln des Bezirksamtes Treptow-Köpenick bereits angewendet werden können.

 

Der Ausschuss für Jugendhilfe hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 29.09.2010 unter Beachtung der Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse für Kultur, Wirtschaftsförderung und Tourismus, Soziales und Gesundheit, Schulentwicklung und Sport abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (3:8:0) die Ablehnung des Antrages.

   
    25.03.2010 - BVV Treptow-Köpenick
    Ö 14.2 - überwiesen
    (Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
   
    01.04.2010 - Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Tourismus
    Ö 7.2 - vertagt
   
   
    14.04.2010 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit
    Ö 5.3 - vertagt
   
   
    15.04.2010 - Ausschuss für Schulentwicklung
    Ö 7.2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    15.04.2010 - Ausschuss für Sport
    Ö 8 - vertagt
   
   
    06.05.2010 - Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Tourismus
    Ö 11 - vertagt
   
   
    12.05.2010 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit
    Ö 6.1 - vertagt
   
   
    03.06.2010 - Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Tourismus
    Ö 6 - vertagt
   
   
    09.06.2010 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit
    Ö 6.1 - im Ausschuss abgelehnt
    Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

 

Der Antrag:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden:

1. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen.

2. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung.

3. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Beschäftigtenvertretung.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht zu prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit Mitteln des Bezirksamtes Treptow-Köpenick bereits angewendet werden können.

wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              6              dagegen:              6.              Enthaltung:              0.

   
    10.06.2010 - Ausschuss für Sport
    Ö 6 - vertagt
   
   
    01.07.2010 - Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Tourismus
    Ö 8 - im Ausschuss abgelehnt
    Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

 

Der Antrag:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden:

1. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen.

2. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung.

3. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Beschäftigtenvertretung.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht zu prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit Mitteln des Bezirksamtes Treptow-Köpenick bereits angewendet werden können.

 

wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              6              dagegen:              7.              Enthaltung:              1.

   
    07.07.2010 - Ausschuss für Sport
    Ö 5 - vertagt
   
   
    09.09.2010 - Ausschuss für Sport
    Ö 4.2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden:

1. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte in den Vereinen) beim Empfänger der Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen.

2. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung.

3. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Beschäftigtenvertretung.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht zu prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit Mitteln des Bezirksamtes Treptow-Köpenick bereits angewendet werden können.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              7              dagegen:              3.              Enthaltung:              1.

   
    29.09.2010 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7 - im Ausschuss abgelehnt
    Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Der Ausschuss für Jugendhilfe hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 29.09.2010 unter Beachtung der Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse für Kultur, Wirtschaftsförderung und Tourismus, Soziales und Gesundheit, Schulentwicklung und Sport abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (3:8:0) die Ablehnung des Antrages:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden:

1. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen.

2. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung.

3. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Beschäftigtenvertretung.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht zu prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit Mitteln des Bezirksamtes Treptow-Köpenick bereits angewendet werden können.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:3dagegen:8Enthaltung:0

   
    25.11.2010 - BVV Treptow-Köpenick
    Ö 12.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Antrag:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden:

1. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen.

2. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung.

3. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Beschäftigtenvertretung.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht zu prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit Mitteln des Bezirksamtes Treptow-Köpenick bereits angewendet werden können.

wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: mehrheitlich

Ö 9  
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