Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt für
die Jahre 2006 bis 2010 einen Entwicklungsplan für die bezirklichen Kultur- und
Bildungseinrichtungen (Kultur- und Bildungsentwicklungsplan) unter Zuhilfenahme
eines strategischen Steuerungsinstruments zu erstellen. Dabei gilt die
Prämisse, dass Kultur und Bildung wichtige öffentliche Güter in einer sich
immer stärker ökonomisierenden Gesellschaft sind und ihre öffentliche Förderung
einen unverzichtbaren Beitrag für die Entwicklung des Gemeinwesens und einer
aktiven Zivilgesellschaft darstellt. In diesem Zusammenhang ist der
gleichberechtigte Zugang der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen im Bezirk zu
Kultur- und Bildungsangeboten von großer Bedeutung.
Der Kultur- und Bildungsentwicklungsplan für
Tempelhof-Schöneberg soll folgende Eckpunkte beinhalten:
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Formulierung
kultur –und bildungspolitischer Leitlinien für Tempelhof-Schöneberg mit der
Maßgabe einer langfristigen Entwicklungsperspektive für die kulturelle
Infrastruktur,
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Beschreibung
der Einrichtungen Volkshochschule, Stadtbibliothek, Leo-Kestenberg-Musikschule,
Museen und Archiv, Kunstamt und Dezentrale Kulturarbeit unter Berücksichtigung
der Aufgaben, Zielgruppen, Angebote, Standorte und Liegenschaften (Beschreibung
incl. Nutzfläche, Ausstattung, Bewirtschaffungskosten und Investitions-
bzw. Bauunterhaltsbedarf auch unter
Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte und behindertengerechter
Zugänglichkeit), Kapazitäten und Auslastungen, der Personalstruktur, der
Kooperationen mit anderen Bezirken, Institutionen und nicht-staatlichen
Akteuren in der Kultur- und Bildungslandschaft sowie der rechtlichen Grundlagen
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Projektierung
der künftigen Entwicklung der bezirklichen Kultur- und Bildungseinrichtungen
unter Berücksichtigung folgender Aspekte:
a) allgemeine Entwicklungsschritte wie
etwa Senkung von Produktkosten durch Infrastrukturmaßnahmen
(`Overhead-Kosten`), Erhöhung des Anteils der Programmkosten gegenüber den
Fixkosten, Entwicklung systematischer Akquisestrategien zur
Drittmitteleinwerbung, Kooperation und überbezirkliche Vernetzung, Entwicklung
der Werbestrategien,
b) Qualitätssicherung (u. a.
Personalentwicklung und Qualifizierung, Verbesserung der Serviceleistungen,
Entwicklung der technischen Ausstattung, fachübergreifendes und turnusmäßiges
`Kundenmonitoring`, Einrichtung eines Beschwerdemanagements),
c) Entwicklungsmaßnahmen der einzelnen
Fachbereiche und Einrichtungen unter Aspekten wie Entwicklungsbedarf,
Potenziale und Ziele, konkrete Maßnahmen bis 2010
d) jährlicher Bericht an die BVV über
die umgesetzten Maßnahmen und die Weiterentwicklung der Ziele,
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Zielplanung
für die materielle und personelle Ausstattung bis 2010 unter Berücksichtigung der
Kosten-Leistungsrechnung sowie der für die einzelnen Einrichtungen relevanten
Kennzahlen.
Der Kultur-
und Bildungsentwicklungsplan ist in Zusammenarbeit mit dem Steuerungsdienst und
anderen betroffenen Verwaltungseinheiten zu erstellen und soll der BVV bis zum
31.05.2006 vorliegen. Dem Ausschluss für Kultur und Bildung ist bis dahin in
jeder Sitzung über den Stand der Arbeiten zu berichten.