Diese
Mitteilung wurde auf Wunsch der Fraktion B‘90/Die Grünen in der letzten Sitzung
vertagt.
Herr
Oltmann stellt die Frage, welche Vereinbarungen es zwischen dem Jobcenter und
dem Bezirksamt mit finanziellem Hintergrund gibt.
Herr Behnke
weist darauf hin, dass die bestehenden Vereinbarungen sich durchweg im Rahmen
von Landesvereinbarungen bewegen oder von Regelungen, die auf entsprechenden
Vorgaben der Senatsfinanzverwaltung beruhen. Herr Behnke nennt in diesem
Zusammenhang die Finanzierungsregelung, was das Personal betrifft, die
Vereinbarung über die Raumnutzung und die Abrechnungsmodalitäten.
Die
Vereinbarungen könnten laut Aussage von Herrn Behnke sicher von der Abteilung
Sozialwesen zur Verfügung gestellt werden.
Frau Zauner
erinnert an die Diskussion im Vorfeld bei der Gründung der Jobcenter, was
Bundesbeschäftigten an Räumlichkeiten zumutbar sei. Hier hatte sich der
Eindruck ergeben, dass Bundesbeschäftigten bessere Bedingungen geboten werden
dürften als Bezirks- oder Landesbeschäftigten und dass aufgrund der
Anforderungen von Bezirken genutzte Räumlichkeiten von der Agentur nicht
genutzt werden durften.
Frau Zauner
wirft in diesem Zusammenhang die Frage auf, ob dem Bezirk dadurch Mehrkosten
entstehen. Weiterhin richtet Frau Zauner die beiden folgenden Fragen an die
Verwaltung:
1. Hat der Bezirk mehr Mitarbeiter an das
Jobcenter abgegeben, als er eigentlich gemusst hätte? Gab es hier auch die
Möglichkeit, Beschäftigten des Bezirks eine Perspektive zu bieten, insbesondere
auch den Auszubildenden und in welchen Größenordnungen ist dies passiert?
2. Wie weit sind die Vorbereitungen, wenn im
nächsten Jahr wieder die Ausschreibung der Dienstleistung für das Jobcenter
erfolgt und kann der Bezirk auch da in Konkurrenz zu den Angeboten der Agentur
treten, um die Dienstleistung für das Jobcenter auch tatsächlich zu erbringen,
was beim letzten Mal aufgrund der Kürze der Zeit nicht möglich war?
Herr Band
informiert den Ausschuss, dass heute von den Vertretern der Agentur ein
Untermietvertrag vorgelegt wurde, der erheblichen Gesprächsbedarf erfordert.
Die
Vorsitzende wird dieses Thema zur nächsten Sitzung als Punkt in die
Tagesordnung aufnehmen und Herrn Krömer zu dieser Sitzung einladen.
Die
Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.