BV von Boxberg begründet den Antrag. Es folgen Wortbeiträge von BV Olschewski welcher den Antrag mit Hinweis aus dem Bericht aus der Verwaltung als erledigt ansieht, BV Penk, der den Antrag ergänzend erklärt und den Aussagen des BV Olschewskis nicht zustimmen kann und BV Yalcin, der dem Antrag seine Zustimmung erteilt. BzStR’in Majewski erläutert den aktuellen Stand und weist darauf hin, dass die das LDA hier der richtige Ansprechpartner ist. BV Olschweski zieht den Antrag als Verwaltungshandeln als erledigt zu betrachten zurück und erklärt sich ablehnend.
Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt und mehrheitlich beschlossen. (10 Ja- und 6-Nein-Stimmen, bei zwei Enthaltungen).
BV von Boxberg bitten darum den Antrag mit Dringlichkeit für die kommende BVV abzustimmen. Der Antrag wird mit Dringlichkeit mehrheitlich angenommen. (10 Ja-Stimmen und 1-Nein-Stimme, bei sechs Enthaltungen).
Es ergeht folgende Dringliche Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, gemeinsam mit der unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirkes den Verbleib der historischen Bedürfnisanstalt, die Teil des denkmalgeschützten Ensembles des U-Bahnhof Bülowstraße war, zu recherchieren und zu klären (Denkmalrolle Nr. 09066412). Dieses Baudenkmal ist zusammen mit dem Bahnhof 1900–1901 von Bruno Möhring bzw. 1928 von Rudolf Möhring gestaltet worden.
Nach Klärung des Verbleibs ist der BVV eine Konzeption zum Wiederaufbau und zur Nutzung des Baudenkmals vorzulegen.