Tagesordnung - 35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt, die Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall  

 
 
Bezeichnung: 35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt, die Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall
Gremium: Ausschuss für Gesundheit
Datum: Mo, 22.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort: Internet
Anlagen:
INFOBLATT VIDEOCALL Gesund_A

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung      
Ö 2     Genehmigung vorliegender Protokolle      
Ö 3     Bericht aus der Verwaltung      
Ö 4     Jahresbericht 2020 der Patientenfürsprecher_innen      
Ö 5     Anträge      
Ö 5.1     Frauen in Krisen nicht alleine lassen  
Enthält Anlagen
2002/XX  
    16.12.2020 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 10.9 - vertagt
   
   
    20.01.2021 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 6.24 - überwiesen
   

Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Senioren und demografischer Wandel (federführend) sowie an den Ausschuss für Gesundheit (mitberatend) – Beschlussliste.

   
    22.02.2021 - Ausschuss für Gesundheit
    Ö 5.1 - vertagt
   

Die Drucksache wir einstimmig vertagt.

   
    20.05.2021 - Ausschuss für Soziales, Senioren und demografischer Wandel
    Ö 6.1 - vertagt
   

Die Vorstitzende teilt das Abstimmungsergebnis des mitberatenden Gesundheitsausschusses mit. BV Lipper begründet den Antrag.

BV Neumann spricht die Schwierigkeit des Antrags an, da dieser aus vielen verschiedenen Aspekten besteht und in viele unterschiedliche Anträge unterteilt werden könnte.

BV Kliem unterstützt die Aussage von BV Neumann. BStR Steuckardt ist ebenfalls der Meinung, dass der Antrag mehrere Themenbereiche abdeckt und somit komplexer ist.

Außerdem bringt er ein, dass manche Maßnahmen des Antrags gar keine Angelegenheiten des Bezirks seien, sondern lediglich nur auf bezirklicher Ebene unterstützt wird.

BV Lipper weist auf das Datum des Antrags hin. Es sei ein wenig zu kurz gegriffen sich bei dem Antrag nur auf die Obdachlosigkeit zu beschränken. Sie könnte sich vorstellen aus dem Antrag eine Willensbekundung zu machen. Der Antrag würde an Gewicht verlieren, wenn man diesen in den einzelnen Punkten aufteilt.

BV Wissel findet selbst ohne Pandemie die Punkte des Antrags sehr wichtig und sinnvoll. Das Abgeordnetenhaus ist gefragt, nichtsdestotrotz kann sich der Bezirk für die Umsetzung der Punkte einsetzten.

BV Suka schlägt vor, für die nächste Sitzung des Ausschusses jemanden einzuladen. Beispielsweise einen landesweiten Träger, der sich mit Frauen in Krisen und Obdachlosigkeit auskennt. Sie merkt an, dass die Mitglieder des mitberatenden Gesundheitsausschusses nicht genau wussten, wie man mit dem Antrag umzugehen hat. Ein Referent/ eine Referentin in diesen Themengebieten würde viel mehr Klarheit bringen, sodass der Ausschuss über diesen Antrag beurteilungsfähig sei. BV Kliem ist für die Idee jemanden für die nächste Ausschusssitzung einzuladen. BStR Steuckardt fragt, ob es nicht eventuell schlau wäre den Antrag in den Frauenausschuss zu bringen. BV Lipper sagt, dass sie sich gerne um eine Ansprechperson für die nächste Ausschusssitzung kümmern könne.

BStR Steuckardt plädiert für eine gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik. Der Regeltermin der nächsten Ausschusssitzung soll aber der Selbe bleiben.

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit wird der Antrag vertagt.

   
    19.08.2021 - Ausschuss für Soziales, Senioren und demografischer Wandel
    Ö 3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Frau Birgit Münchow ist Fachreferentin bei der Arbeiterwohlfahrt. Sie ist für den Bereich Frauen und Gleichstellung zuständig. Sie war bis zum letzten Jahr in der Wohnungsnotfallhilfe mit dem Schwerpunkt Frauen tätig. Es werden zuallererst die Begriffe „wohnungslos, „obdachlos und „Von Wohnungslosigkeit bedroht“ definiert. Danach werden die verschiedenen Institutionen und Einrichtungen vorgestellt, welche für Bedürftige angeboten werden. Darunter gibt es Notschlafstellen, Kältehilfe und Obdachloseneinrichtungen/ ASOG (Allgemeines Sicherheits- u. Ordnungsgesetz). Ebenfalls erklärt sie welche Zielgruppe bei dem betreuten Wohnen angesprochen werden soll, was man mit betreutem Wohnen erreichen will und wie das ganze umgesetzt wird. Zu guter Letzt gibt es Begriffsdefinitionen aus der Flüchtlingshilfe. Darunter sind Erstaufnahmeeinrichtungen, Notaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte.

Danach werden Forderungen des Beirates „Wohnungs- und Obdachlosigkeit von Frauen“ der Überparteilichen Fraueninitiative Berlin Stadt der Frauen e.V. vorgestellt. Das Dokument dazu wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

BV Harling fragt, warum der Anteil der Verbände an den ASOG-Einrichtungen so gering ist. BV Lipper will wissen, ob sich der Frauenanteil bei Obdachlosen in den letzten Jahren verändert hat.

Frau Münchow antwortet, dass es an einem Immobilienproblem liegt. Es gibt wenig Eigenbestand. Wenn es Immobilien im Eigenbestand gibt, sind diese sehr kostenintensiv. Es wird noch beantwortet, dass der Frauenanteil schon immer so hoch war. Dieser liegt meist ca. bei 15% aller Besucher. Ein weiteres Problem ist, dass obdachlose Frauen fast unsichtbar sind, weil diese sich meist verdeckt halten wollen.

BV Wissel möchte wissen, wie hoch der Anteil von Ausländern bei Obdachlosen ist. Ebenfalls fragt sie, ob im Bezirk Tempelhof-Schöneberg eine Obdachloseneinheit fehlt. BV Kasper fragt, wie viel man tun könne und was der Spielraum im Bezirk sei.

Es wird beantwortet, dass der Anteil der Migranten ist sehr nennenswert, da dieser bei 50% liegt. Die Einrichtungen sind nicht nur in Tempelhof-Schöneberg, sondern berlinweit. Man müsse mehr Prävention betreiben.

BV Lipper fragt, ob es eine Folgekostenabschätzung gibt und ob es für den Bezirk günstiger sei, mehr Prävention zu betreiben.

Frau Münchow meint, dass es dazu noch wenige Statistiken gibt. Es gibt vom Europäischen Institut für Gleichstellung eine Zusammenrechnung, die die Kosten wegen Gewalt gegen Frauen in Europa auf rund 289 Milliarden Euro schätzten. Damit sind beispielsweise die Strafverfahren oder die Kinderunterbringung gemeint.

BV Pschollkowski ist der Meinung, dass der Antrag auf Landesebene gehört. Er sei ebenfalls zu schwammig ausgedrückt, da sich dieser mit zwei verschiedenen Themen beschäftigt. BV Neumann ist ebenfalls der Meinung. Sie bringt ein, dass man vielleicht die Einzelmaßnahmen des Antrags streicht. BV Lipper nimmt den Vorschlag der SPD an, sodass in der geänderten Form die Spiegelstriche rausgenommen werden. BV Pschollkowski weist nochmal darauf hin, dass solch ein Antrag, der dieses Thema behandelt schon an den Senat adressiert wurde. Der Änderungsantrag würde auch nicht viel mehr bringen, da das Thema, an das der Antrag adressiert war, nicht mehr das gleiche ist.

Danach wird die geänderte Form des Antrags vorgelesen und darüber abgestimmt. Über den Antrag wird mehrheitlich abgestimmt und in folgender Form beschlossen:

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, sicherzustellen, dass Frauen (insbesondere mit Kindern) im Bezirk schnelle Hilfe finden, wenn sie in eine Krise geraten und drohen wohnungslos zu werden. Ggf. möge der Bezirk sich an den geeigneten übergeordneten Stellen für eine Lösung einsetzten.“

   
    25.04.2022 - Ausschuss für Gesundheit
    Ö 5.7 - Ablauf der Wahlperiode
   

Die Drucksache ist gegenstandslos, da die BVV in der letzten Wahlperiode keinen Beschluss dazu fassen konnte.

Ö 6     Verschiedenes      
               
 
 

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