Hierzu liegt eine Austauschseite vor.
Redebeiträge: BV Franck und BV Götz-Geene.
Die Austauschseite wird einstimmig bei Enthaltungen beschlossen.
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes dafür einzusetzen, dass Leih-Fahrräder und -E-Roller zukünftig nur noch mit stationsgebunden Ausleihe- und Rückgabestellen zugelassen werden. Die Stationen sollen gut sichtbar und in ausreichender Anzahl im Stadtgebiet ausgewiesen werden. Leihsysteme, bei denen die Fahrzeuge lose im öffentlichen Raum abgestellt werden können, sollen untersagt werden.
Ein entsprechendes Vergabeverfahren von öffentlichen Standplätzen für E-Roller-Stationen möge durch die Senatsverwaltung durchgeführt werden (in Anlehnung an die bereits erfolgte Vergabe der Flächen für Leihfahrräder an den Anbieter „Nextbike“).
Systeme, die auf Stationen auf privaten Flächen basieren (z.B. Supermarktparkplätze), sollen dazu parallel gestattet werden soweit sie ebenfalls ausschließlich stationsgebunden funktionieren.
Der BVV ist bis zur Dezembersitzung zu berichten.