BV Wissel begründet den Antrag.
BV Neumann hält das Anliegen für grundsätzlich richtig, da die Verschuldung bei Energieträgern zunehme. Dennoch sei ein Datenaustausch sowohl aus praktikablen Erwägungen als auch aus Datenschutzgründen schwierig. BzStRin Kaddatz stimmt BV Neumann zu und ergänzt, dass das BA Rücksprache mit dem Jobcenter gehalten hat. Demnach greift der Datenschutz, da das Jobcenter niemals Vertragspartner der Energieträger ist. Allerdings würde den Kunden immer geholfen, wenn sie sich wegen nicht gezahlter Energiekosten beim Jobcenter melden.
BV Wissel erwidert, dass es um Freiwilligkeit ginge. BV Suka erklärt, dass der Ausschuss nicht jeden Einzelfall regeln kann; es ginge nur darum für einzelne Zielgruppen das Notwendige zu regeln.
BD Gaszczyk gibt zu bedenken, dass schon aus ganz praktischen Erwägungen (zu viele Leistungsträger und zu viele Energielieferanten) der Antrag nicht realisierbar sei.
Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.