BV Wissel begründet den Antrag.
BV Pschollkowski erwidert, dass das Jobcenter zu dieser Thematik „Spezialabteilungen“ hat und stellt die Frage in den Raum, ob Energieträger / Vermieter rechtlich die offenen Rechnungen den Jobcentern melden dürften.
BV Neumann stellt fest, dass das Jobcenter bereits jetzt die Direktüberweisung an Energieträger oder Vermieter den Kunden ermöglicht, wenn dazu eine Einverständniserklärung vorliegt. Sie rekapituliert noch einmal den Bericht des Jobcenters, der in der 21. Sitzung gehalten wurde.
BzStRin Kaddatz hält eine Direktüberweisung für eine Bevormundung der Kunden, die der Gesetzgeber nicht gewollt habe.
BV Suka hält den Antrag im 1. Absatz für zu allgemein und sieht, dass der einzige konkrete Punkt durch das Jobcenter umgesetzt wird.
Die Beschlussempfehlung für die BVV wird wie folgt formuliert: „Durch Verwaltungshandeln erledigt“. Der Ausschuss folgt mehrheitlich dem vorgetragenen Beschlusstext.