Tagesordnung - 18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: 18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: Mi, 11.07.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: John-F.-Kennedy-Saal, Raum 1110
Ort: Rathaus Schöneberg

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Festlegung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung vorliegender Protokolle      
Ö 3  
Bericht aus der Verwaltung      
Ö 4     Anträge      
Ö 4.1  
Berücksichtigung von öffentlichen Toiletten bei der Neugestaltung der Bahnhofstraße  
0426/XX  
Ö 4.2  
Kitaplätze in Lichtenrade nahe der Alten Mälzerei schaffen  
0625/XX  
Ö 4.3  
Machbarkeitsstudie für eine „Grüne Infrastruktur“ in Tempelhof Schöneberg  
Enthält Anlagen
0628/XX  
Ö 4.4  
Flächenpotentiale heben – Übernutzung und übermäßiger Verdichtung entgegenwirken  
0659/XX  
Ö 4.5  
Monostruktur von Gewerbe entgegenwirken - Zahl der Shisha-Bars eindämmen, Versorgungsfunktion stützen  
Enthält Anlagen
0731/XX  
    16.05.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 10.16 - überwiesen
   

Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung.

   
    13.06.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 7.4 - vertagt
   

Die Beratung der Drucksache wird vertagt.

   
    11.07.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 4.5 - vertagt
   

Das Bezirksamt weist darauf hin, dass in Textbebauungsplänen Shisha-Bars keine eigene Kategorie darstellten, dies macht es schwierig bauaufsichtlich gegen die Einrichtungen vorzugehen. Eine Einzelfallprüfung wäre erforderlich. Eine schnelle Änderung der Rechtslage sei in näherer Zeit nicht zu erwarten. Die SPD-Fraktion bittet um Vertagung des Antrages auf die Oktober-Sitzung, um die Ergebnisse der Stadträtesitzung und des Rates der Bürgermeister abzuwarten. Der Ausschuss stimmt dem einstimmig zu.

   
    18.12.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 7.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Die SPD hat einen Änderungsantrag zu 0731/XX mit dem gleichnamigen Titel eingebracht. BV Seltz begründet die Änderungen. Es folgen weitere Wortbeiträge von BV Olschewski, der die Prüfung positiv sieht, von BD Voss, die sich ablehnend äußert. Der Änderungsantrag wird zur Abstimmung gestellt und mehrheitlich angenommen. (17 ja/ 2 Nein)

 

Es ergeht folgende Beschlussempfehlung:

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

Die Bezirksverordnetenversammlung wollte beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob zukünftig für die Bereiche

  • Haupt- und Rheinstraße zwischen Walther-Schreiber und Innsbrucker Platz
  • Tempelhofer Damm zwischen Friedrich-Karl-Straße/Ordensmeisterstraße und Ringbahnstraße sowie
  • Mariendorfer Damm zwischen Ullsteinstraße und Prüstraße

die in § 15 Baunutzungsverordnung (BauNVO Bln) bzw. § 7 Nr. 5 BO 58 (fortgeltende städtebauliche Vorschriften der Bauordnung Berlin) für den Einzelfall eingeräumte Möglichkeiten analoge Anwendung findet, Umnutzungen von Wohn – oder Gewerbeflächen zu gastronomischen Betrieben in Wohngebieten zu versagen, wenn schon durch Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der vorhandenen Gewerbebetriebe der Gebietscharakter eines Wohngebietes (§15 BauNVO bzw. Gebiete nach § 34 BauGB Abs.2) gefährdet ist. Die analoge Anwendung umfasst hier die Gefährdung der Einzelhandels- und Versorgungsfunktion durch gastronomische Betriebe, insbesondere Shisha-Bars.

In Tempelhof-Schöneberg hat diese Anwendung bisher in der Maaßenstraße stattgefunden. Weitere Gerichtsurteile in dieser Sache bestätigen diese Auslegung siehe OVG Reinland-Pfalz, AZ 1 A 10058/11).

Den betreffenden Ausschüssen ist bis Mai 2020 zu berichten.

 

   
    15.01.2020 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 12.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Beschluss gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE - Beschlussliste:

 

Der Ausschuss empfiehlt d er BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob zukünftig für die Bereiche

  • Haupt- und Rheinstraße zwischen Walther-Schreiber und Innsbrucker Platz
  • Tempelhofer Damm zwischen Friedrich-Karl-Straße/Ordensmeisterstraße und Ringbahnstraße sowie
  • Mariendorfer Damm zwischen Ullsteinstraße und Prühßstraße

die in § 15 Baunutzungsverordnung (BauNVO Bln) bzw. § 7 Nr. 5 BO 58 (fortgeltende städtebauliche Vorschriften der Bauordnung Berlin) für den Einzelfall eingeräumte Möglichkeiten analoge Anwendung findet, Umnutzungen von Wohn – oder Gewerbeflächen zu gastronomischen Betrieben in Wohngebieten zu versagen, wenn schon durch Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der vorhandenen Gewerbebetriebe der Gebietscharakter eines Wohngebietes (§15 BauNVO bzw. Gebiete nach § 34 BauGB Abs.2) gefährdet ist. Die analoge Anwendung umfasst hier die Gefährdung der Einzelhandels- und Versorgungsfunktion durch gastronomische Betriebe, insbesondere Shisha-Bars.

In Tempelhof-Schöneberg hat diese Anwendung bisher in der Maaßenstraße stattgefunden. Weitere Gerichtsurteile in dieser Sache bestätigen diese Auslegung siehe OVG Reinland-Pfalz, AZ 1 A 10058/11).

 

Den betreffenden Ausschüssen ist bis Mai 2020 zu berichten.

   
    26.08.2020 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 13.8 - überwiesen
   

Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung – Beschlussliste.

   
    09.09.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 9.5 - vertagt
   

Die MzK wurde vertagt.

 

   
    14.10.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 6.5 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

wird zur Kenntnis genommen.

Ö 4.6  
Fahrradparken bei der Bahn  
0732/XX  
Ö 4.7  
Odenwaldstraße 1 und Stubenrauchstraße 69 in Friedenau – Einsetzung eines Treuhänders zur Beendigung des zweckfremden Leerstands  
Enthält Anlagen
0766/XX  
Ö 5     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 5.1  
Erhaltungsverordnung für das Gebiet „Grazer Platz“, in der anliegenden Karte mit einer durchgezogenen Linie eingegrenzt, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg. (Zu dieser Drucksache liegt eine Beschlussempfehlung der CDU-Fraktion vor.)  
Enthält Anlagen
0664/XX  
Ö 6     Mitteilungen zur Kenntnisnahme      
Ö 6.1  
des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über die Reduzierung des Geltungs-bereichs des Bebauungsplans 7-37 Ba um die Grundstücke Innsbrucker Straße 14-15, Steinacher Straße 3/9, Sterzinger Straße 3-4, Meraner Straße 31/47A, Am Mühlenberg 2/4, 7/13 und eine Teilfläche des Grundstücks Badensche Straße 55, Innsbrucker Straße 12-13, Steinacher Straße 2/6, Am Mühlenberg 5 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schö-neberg (s. Anlage 1) sowie um die Grundstücke Martin-Luther-Str. 48/50,...  
Enthält Anlagen
0752/XX  
Ö 6.2  
Wohnsiedlung Groß-Ziethener-Straße, Skarbinastraße in Lichtenrade
0293/XX  
Ö 6.3  
Bauvorhaben Barbarossadreieck, Martin-Luther-Straße 48-50 / Speyerer Straße 26-28
Enthält Anlagen
0469/XX  
Ö 6.4  
Tempelhof-Schöneberger Denkmale in den Fokus nehmen  
0312/XX  
Ö 6.5  
Beschluss des von der AG SRO erarbeiteten und verabschiedeten Maßnahmenplans für die BZR Tempelhof  
Enthält Anlagen
1990/XIX  
Ö 6.6  
Neugestaltung Platz der Lüftbrücke
1135/XIX  
Ö 7  
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