Tagesordnung - 56. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: 56. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mi, 22.06.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kita-Eigenbetrieb Süd-West, Mittelstraße. 7, 12167 Berlin
Ort:

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Genehmigung der Tagesordnung      
Ö 2     Beschluss von Protokollen      
Ö 3     Bericht aus dem Kinder- und Jugendparlament      
Ö 4     Vorstellung Spielleitplanung (Beteiligung von Kinder und Jugendlichen) anlässlich des "Aktive Zentren Konzepts Lichtenrade-Bahnhofstraße" BE: Jens-Peter Eismann, Stadtplanungsamt, Koordinierungsstelle lokales Planen und Handeln und Herr Abt)      
Ö 5     Vorstellung des Kita-Eigenbetriebs (Martina Castello, pädagogische Geschäftsführerin & Andreas Hartmann, Kaufmännische Geschäftsleitung      
Ö 6     Drucksachenberatung      
Ö 6.1     - Bericht über die Planung eines Familienbürgerbüros
Enthält Anlagen
0885/XIX  
Ö 6.2     - Erlaubnis zur Untervermietung von Jugendfreizeiteinrichtungen - MzK  
1578/XIX  
    15.07.2015 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 9.4 - überwiesen
   

Beratungsbeiträge: BV Ickes, Zander mit dem Antrag auf Überweisung an den Jugendhilfeausschuss (federführend) und den Ausschuss für Faciltiymanagement (mitberatend).

 

Abstimmung über Antrag auf Überweisung: Mehrheitsbeschluss

   
    23.09.2015 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7.1 - erledigt
   

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

 

   
    28.10.2015 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 8.1 - vertagt
   
   
    16.12.2015 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 11.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Beschluss gegen die Stimmen der Gruppe LINKE:


Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob Freien Trägern, die im Eigentum des Bezirks befindliche Jugendfreizeiteinrichtungen betreiben, die Untervermietung von Räumlichkeiten nach Abstimmung mit dem Eigentümer vertraglich (ggf. durch Nachträge zu bestehenden Verträgen) gestattet werden kann, wenn die daraus erzielbare Einnahmen für die Arbeit der betreffenden Jugendfreizeiteinrichtung verwendet werden.

Der BVV wird bis März berichtet.

   
    15.06.2016 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 13.23 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
   

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen – Beschlussliste.

Ö 6.3     - Einheitliches Konzept für die Schulsozialarbeit - MzK  
Enthält Anlagen
1659/XIX  
Ö 7     Bericht aus dem Jugendamt      
Ö 8     Verschiedenes      
               
 
 

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