BV Wissel erörtert den Antrag.
In der nachfolgenden Diskussion macht Frau Wagener zunächst darauf aufmerksam, dass es vor Jahren möglich war, die Mitarbeiter des Jobcenters direkt telefonisch zu erreichen, was sich nicht bewährte. Die Landessozialgerichte haben entschieden, dass nach dem Informationsfreiheitsgesetzt kein Anspruch besteht, Telefonlisten zu generieren. Derzeit kann jeder Mitarbeiter selbst entscheiden, ob er seine Telefonnummer herausgibt.
In den Servicecentern findet der Kunde immer einen Ansprechpartner. Mithilfe einer elektronischen Übermittlung kann das Anliegen zeitgleich an die bearbeitende Stelle weitergegeben werden. Die Mitarbeiter der Servicecenter haben die Möglichkeit in alle Fachverfahren reinzusehen und können unterschiedliche Fragen beantworten. Die Mitarbeiter des Jobcenters sehen in den Servicecentern einen Gewinn für die Kunden aber auch für die internen Prozesse des Jobcenters.
Anschließend macht BD Hackenberger darauf aufmerksam, dass sich hier zwei Rechtsgüter gegenüberstehen, wobei es einerseits um das Informationsinteresse der Kunden geht. Andererseits ist dem Schutz der personenbezogenen Daten der Mitarbeiter Beachtung zu schenken. Die hierzu getroffenen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte fallen unterschiedlich aus.
Anhand eines Beispiels stellt er die Konsequenzen dar, die entstehen würden, wenn ein Mitarbeiter in der Leistungsverarbeitung telefonisch zu erreichen wäre. Ferner macht er darauf aufmerksam, dass ein im Servicecenter eingegangener Anruf innerhalb von zwei Werktagen beantwortet sein muss. Er schlägt vor, das mithilfe von Controlling zu überprüften.
Aufgrund einer Nachfrage von BV Meseck-Lude zu den Sicherheitsbedürfnissen der Mitarbeiter teilt Herr Tuck mit, dass viele Mitarbeiter nicht mit der Veröffentlichung der Telefonnummern im Internet einverstanden sind.
Bezirksstadträtin Dr. Klotz fragt nach ob für die Kunden Kostenübernahmescheine erstellt werden?
Hierzu führt Herr Tuck aus, dass beispielsweise Kostenübernahmescheine herausgegeben werden, wenn ein Kunde bereits seinen Antrag zwar formuliert, aber seine Unterlagen noch nicht vollständig eingereicht hat. Dem Kunden wird dann der Eingang der Unterlagen bestätigt.
BD Tänzer signalisiert, zunächst die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg abzuwarten, bevor der Ausschuss eine Beschlussempfehlung verabschiedet und schlägt die Vertagung vor.
BV Pschollkowski spricht sich gegen die Vertagung aus.
Der Ausschussvorsitzende ruft den Antrag zur Abstimmung auf Vertagung auf.
Der Ausschuss beschließt die Vertagung mit 7 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen.