20.01.2010 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 9.12 - überwiesen
Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Kultur – Konsensliste
Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Kultur – Konsensliste.
04.02.2010 - Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode
Ö 5.3 - vertagt
Vertagt zur nächsten Sitzung – siehe TOP 1
Vertagt
zur nächsten Sitzung – siehe TOP 1
04.03.2010 - Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode
Ö 3.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
BV M
BV M.
Kühnemann begründet im Namen ihrer Fraktion den Antrag.
BV Kalies
macht mit erklärenden Ausführungen darauf aufmerksam, dass der Wortlaut im
Antragstext nicht lauten müsse „… umbenannt werden soll“,
sondern „… umbenannt werden kann“. Zum Antrag selbst gibt
er Hinweise zum Berliner Straßengesetz. Des Weiteren hegt er Zweifel daran,
dass Karl von Einem ein Wegbereiter und Verfechter der nationalsozialistischen
Ideologie gewesen sei und hält die Anforderung eines, von einem Historiker
ausgestellten, Gutachtens für erforderlich. Ferner gibt er zu Bedenken, dass
bei Umbenennung einer Straße auch die Anwohner, Firmen etc. hinzugezogen werden
müssen.
Die
Argumente, die für eine Umbenennung sprechen, erscheinen ihm schlüssig, so BV
Brüning, jedoch halte auch er die Einbeziehung der Anwohner für notwendig. Eine
diesbezüglich „offene Veranstaltung“ mit den Betroffenen an einem
neutralen Ort wäre wünschenswert.
In diesem
Zusammenhang wird von BV Jäkl der BVV-Beschluss „Straßenbenennung Vorrang
für Frauen“ zitiert. Demzufolge stehe sie der Thematik etwas zwiespältig
gegenüber. Des Weiteren macht sie an Beispielen deutlich, dass eine
Straßenumbenennung erarbeitet werden müsse.
Herr D.
Siegfried von der Landesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (LASJ) nennt den
Ausschussmitgliedern die Gründe die dafür sprechen, die Einemstraße in Karl Heinrich
Ulrichs Straße umzubenennen. Er hält es für eine angemessene Reaktion, dass
hier jemand aus der Gruppe gewürdigt werde, deren Vernichtung von Einem
gefordert habe.
Ergänzend
zum Sachverhalt äußert Herr G. Hoffmann u. a., sein Interesse beträfe nicht so
sehr die Einemstraße sondern liege darin, dass hier ein Mensch gewürdigt werde,
dessen Verdienste ganz unbekannt in Deutschland seien.
BV
Höppner stellt u. a. fest, der Ausschuss könne sich vorstellen, im Rahmen des
Prüfauftrages auch im Prüfauftrag weiterzugeben, dass ein Gutachten erstellt
werde. Ferner sei es schwierig der Beschlusslage zu widersprechen. Sie schlägt
vor, erst einmal den Prüfauftrag abzuwarten; eine Würdigung halte sie jedoch
für notwendig.
BV Kalies
schlägt folgende Umformulierung des Antrages vor:
„Die
BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob die Einemstraße umbenannt werden kann,
ob die Voraussetzungen der AV Benennung vorliegen. Hierzu ist ein
wissenschaftliches Gutachten einzuholen“.
Unter
Hinweis auf die Haushaltssperre fragt BV Jäkl das Bezirksamt, ob die
Möglichkeit bestünde, einen Gutachter zu bestellen und zu bezahlen.
Dazu StR
Hapel: Man sei bemüht, Beschlussempfehlungen der BVV innerhalb des
Haushaltsrechtes umzusetzen.
Es
erfolgt Abstimmung über den geänderten Antragstext.
Abstimmung:
einstimmig beschlossen.
Der
Antrag geht in geänderter Form als Beschlussempfehlung in die nächste BVV.
17.03.2010 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 11.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:
Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob die Einemstraße umbenannt werden kann, ob die Voraussetzungen der AV Benennung vorliegen. Hierzu ist ein wissenschaftliches Gutachten einzuholen.
07.10.2010 - Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode
Ö 4.1 - vertagt
StR
StR Schworck problematisiert den Stand der Dinge und bemerkt
abschließend, es müsste unter Hinzuziehung eines Gutachters geprüft werden, ob
die Tatbestandsvoraussetzungen für eine solche Straßenumbenennung gegeben
seien; ein Gutachten sei jedoch nicht finanzierbar. Man selbst habe
gewissenhaft geprüft und sei nun an die Grenzen der Prüfungsmöglichkeiten
gestoßen.
BV Jäkl erinnert an den Bezirksbeschluss, Straßen, Plätze
etc. grundsätzlich nach Frauen zu benennen. In besonderen Fällen könne davon
– unter Nennung triftiger Gründe - Abstand genommen werden. Dies sowie
die Hinzuziehung eines Gutachters würde sie im vorliegenden Fall befürworten.
Der Bezirk Mitte, der ebenfalls an der Umbenennung beteiligt
sei, so die Vorsitzende, warte auf das Votum des hiesigen Ausschusses.
StR Hapel kündigt an, Frau Kaiser – KunstL –
habe angeregt, einen ihr bekannten Professor der Humboldt-Universität
anzusprechen, der möglicherweise bereit wäre, kostenfrei ein Gutachten zu erstellen.
Es folgt eine ausführliche Debatte, in der u. a. Vorschläge
zur Erstellung eines Gutachtens sowie der Qualifizierung des Namens Karl von
Einem hinsichtlich einer evtl. Umbenennung erfolgen, ferner BV M. Kühnemann auf
eine Unterschriftenkampagne bezüglich der Namensgebung „Ulrichs
Straße“ hinweist.
Abschließend erinnert die Vorsitzende an die Notwendigkeit,
eine Anwohnerversammlung einzuberufen, um diesüber den verwickelten Prozess
nicht um unklaren zu lassen.
BV Jäkl hält – mit erklärenden Hinweisen - die
Einberufung einer Anwohnerversammlung für wünschenswert, jedoch für zu früh.
BV McGee spricht sich ebenfalls für eine Anwohnerversammlung
aus.
Die Drucksache wird, bis zur Vorlage neuerer Informationen,
vertagt.
Die Vorsitzende dankt StR Schworck für die
Berichterstattung.
05.05.2011 - Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode
Ö 6.6 - vertagt
Nach Einleitenden Worten der stellv
Nach Einleitenden Worten der stellv. Vorsitzenden stellt sich für BD Schleussner-Schwarz die Frage nach dem Stand des Gutachtens.
Seines Erachtens habe StR Schworck kein entsprechendes Gutachten vorzuliegen, so StR Hapel. Er werde sich nochmals über den Stand der Dinge bei StR Schworck erkundigen und dann darüber im Ausschuss berichten.
Sollte das Gutachten nicht finanziert werden können, so die stellv. Vorsitzende, müsse eine Rückmeldung an den Ausschuss erfolgen, damit sich die Fraktionen dazu verhalten können.
Der Antrag wird vertagt zur Juni-Sitzung.
06.10.2011 - Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode
Ö 4.2 - vertagt
Es liegen inzwischen zwei Gutachten vor, die jedoch beide keine abschließende Bewertung zulassen
Es liegen inzwischen zwei Gutachten vor, die jedoch beide keine abschließende Bewertung zulassen.
Die Thematik soll in der neuen Wahlperiode erneut behandelt werden.
02.02.2012 - Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode
Ö 5.3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Die Vorsitzende informiert, es liegen nunmehr zwei verschiedene Gutachten vor, die laut StR Schworck nochmals durch Herrn Dr
Die Vorsitzende informiert, es lägen nunmehr zwei verschiedene Gutachten vor, die laut StR Schworck nochmals durch Herrn Dr. B. – Mitarbeiter bei der Koordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus - überprüft wurden. Des Weiteren habe die SPD-Fraktion eine Beschlussempfehlung vorbereitet, diese wird an die Mitglieder des Ausschusses verteilt. Der jetzt zuständige StR Krüger wurde ebenfalls darüber in Kenntnis gesetzt.
StRin Kaddatz teilt mit, sie habe erst gestern die Gutachten und eine Anfrage vom 20.09.2011 der ehemaligen Abteilung Bürgerdienst, Ordnungsaufgaben, Natur und Umwelterhalten. Ferne habe sie heute eine halbe Stunde vor Ausschussbeginn eine Stellungnahme der Herren Dr. B. sowie Prof. Dr. Dr. L. und Dr. v. N. von StR Schworck erhalten, deren Inhalt sie nicht kenne. Demzufolge bringt StRin Kaddatz die Bitte zum Ausdruck, wenn eine Stellungnahme der Abteilung erwartet werde, müsse die Abteilung rechtzeitig in die Lage versetzt werden, sich über die Thematik zu informieren.
Weiterführend gibt sie zu bedenken, (auf Wunsch von StRin Kaddatz als Protokollnotiz) in der Anfrage werde Kritik darüber geäußert, dass die Expertisen offenbar von denjenigen initiiert und eingereicht wurde, die mit dem Antrag zur Umbenennung der Einemstraße verbandelt sind. Dieses sei die Unsicherheit, die sich an dem gesamten Vorgang festmachte. Insofern sehe sie sich, für die Abteilung für die sie heute hier sitze nicht in der Lage, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.
Die Vorsitzende gibt erklärende Hinweise zum bisherigen Prozedere und stellt fest, dass der Inhalt des Antrages erfüllt wurde.
Es kommt zu einer kontroversen Debatte in der die Fraktionen ihre Standpunkte auch hinsichtlich einer unbedingten Bürgerbeteiligung verdeutlichen und an deren Schluss die Vorsitzende die, von der Fraktion GRÜNE modifizierte (kursiv), Beschlussempfehlung verliest:
„Der Ausschuss für Bildung und Kultur ersucht das Bezirksamt, die Einemstraße nach dem Juristen und Vorkämpfer der homosexuellen Bewegung Karl Heinrich Ulrichs in Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße umzubenennen.
Vor dem Beschluss wird das Bezirksamt ersucht, unverzüglich in Abstimmung mit dem Bezirk Mitte, die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen. Im Rahmen einer solchen Veranstaltung sind die verschiedenen Initiativen, wie beispielsweise der Regenbogenfonds e. V., LSVD, Maneo, Mann-o-Meter e. V: oder die Schwulen Juristen zu beteiligen“.
Abstimmung: einstimmig beschlossen.
Die Beschlussempfehlung geht in die nächste BVV.
15.02.2012 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 11.1 - mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU vor, der einstimmig beschlossen wird – Konsensliste:
Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU vor, der einstimmig beschlossen wird – Konsensliste:
Der Ausschuss für Bildung und Kultur ersucht das Bezirksamt, die Einemstraße nach dem Juristen und Vorkämpfer der homosexuellen Bewegung Karl Heinrich Ulrichs in Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße umzubenennen.
Vor dem Beschluss wird das Bezirksamt ersucht, unverzüglich, in Abstimmung mit dem Bezirk Mitte, die Anwohnerinnen und Anwohner der Einemstraße zu beteiligen. Im Rahmen einer solchen Veranstaltung sind die verschiedenen Initiativen wie beispielsweise der Regenbogenfonds e.V., LSVD, Maneo, Mann-o-Meter e.V. oder die Schwulen Juristen zu beteiligen.
25.04.2012 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 13.9 - überwiesen
Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Kultur und an den Ausschuss für Frauen und Queer – Konsensliste
Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Kultur und an den Ausschuss für Frauen und Queer – Konsensliste.
03.05.2012 - Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode
Ö 4.5 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Die Mitteilung wird ohne Aussprache zur Kenntnis genommen
Die Mitteilung wird ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.
10.05.2012 - Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik
Ö 4.1 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
BV Höppner weist auf die bereits bestehende Beschlussempfehlung des Kulturausschusses hin
Zu Beginn derDiskussion weist BV Höppner auf die bereits bestehende Beschlussempfehlung aus der Sitzung des Kulturausschusses vom 02.02.2012 hin.Weiterhin macht sie darauf aufmerksam, dass das Gutachten der zuständigen Stelle vorliegt und im Internet einzusehen ist. Der Ausschussvorsitzende fügt hinzu, dass sich auch die Bezirksverordnetenversammlung des Bezirksamtes Mitte seit 2010 mit der Umbenennung der Einemstraße befasst. Die Thematiksteht auf der Tagesordnung der dortigen Ausschusssitzung für Bildung, Kultur und Umweltschutz am 16.05.2012.
Abschließend wird die Mitteilung zur Kenntnis genommen.
21.08.2013 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 13.37 - überwiesen
Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Kultur – Konsensliste
Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Kultur – Konsensliste.
05.09.2013 - Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode
Ö 5.6 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Die Vorsitzende gibt bekannt, dass die Umbenennung am 05
Die Vorsitzende gibt bekannt, dass die Umbenennung am 05.09.2013 im Amtsblatt bekannt gegeben wurde. Die feierliche Umbenennung soll am 17.12.2013 erfolgen.
22.01.2014 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 13.2 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen – Konsensliste
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen – Konsensliste.