Tagesordnung - 45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Jobcenter  

 
 
Bezeichnung: 45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Jobcenter
Gremium: Ausschuss für Soziales und Jobcenter
Datum: Do, 22.09.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Genehmigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung vorliegender Protokolle      
Ö 3  
Bericht aus der Verwaltung - Fragen an die Verwaltung      
Ö 4  
Vielfalt der Träger bei Aufträgen im Betreuten Einzelwohnen berücksichtigen - Vorstellung der Qualitätskriterien für die Auswahl der Träger  
1870/XVIII  
    22.06.2011 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 9.11 - vertagt
    Vertagung auf die Augustsitzung

Vertagung auf die Augustsitzung.

   
    31.08.2011 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 5.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Beratungsbeiträge: BV Dr

Beratungsbeiträge: BV Dr. Baack, Oltmann, Pschollkowski und Hackenberger.

Mehrheitsbeschluss:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, bei der Vergabe von neuen Fällen im Betreuten Einzelwohnen (ehemals Einzelfallhilfe) die Vielfalt von Trägern zu berücksichtigen und die Konzentration auf wenige Träger zu vermeiden. Die Qualitätskriterien für eine Auswahl durch das zuständige Fallmanagement sollen dem Ausschuss für Soziales und Jobcenter vorgestellt werden.

Der BVV ist in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Jobcenter zu berichten.

   
    22.09.2011 - Ausschuss für Soziales und Jobcenter
    Ö 4 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Frau Dr

Frau Dr. Klotz stellt die Leiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes, Frau Dr. Kieslich, vor.

Bevor Frau Dr. Kieslich das Wort erteilt wird, erläutert Frau Dr. Klotz die Vergabe von Aufträgen für die ambulante, psychiatrische Versorgung.

Zur Feststellung des Hilfebedarfes werden Menschen mit psychischer Beeinträchtigung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst (SpD) begutachtet. In einem zweiten Schritt wird im Steuerungsgremium Psychiatrie (SGP), das sich aus der Psychiatriekoordinatorin und Vertreterinnen und Vertretern aus den Reihen des SpD, Vertreterinnen und Vertretern des Fallmanagements beim Sozialamt, Vertreterinnen und Vertretern der bezirklichen Leistungserbringer der Sozialpsychiatrischen Pflichtversorgung und der zuständigen psychiatrischen Kliniken. zusammensetzt.

Die bezirklichen Leistungserbringer sind laut Versorgungsvertrag zur Teilnahme an den SGP-Gremien verpflichtet. Im SGP Tempelhof sind 12 Trägervertreter, im SGP Schöneberg 13 Trägervertreter zu den Sitzungen anwesend. Im Jahr 2010 sind jeweils vier neue Träger hinzugekommen.

Frau Dr. Klotz beschreibt weiterhin das Verfahren im Steuerungsgremium. Hier wird der Fall vorgestellt, besprochen und eine geeignete Maßnahme besprochen. Danach wird ein Versorgungsprofil der Helferin/des Helfers beschrieben und die Träger mit freien Plätzen werden aufgefordert ein Versorgungsangebot bei der Gutachterin, dem Gutachter im SpD zu unterbreiten. Das geeignete Angebot wird ausgewählt und der Fallmanagerin, dem Fallmanager des Sozialamtes unterbreitet. Die Kostenverantwortung und somit auch die Entscheidung liegen beim Sozialamt.

Entscheidend bei der Auswahl eines Angebotes ist, dass das Versorgungsangebot möglichst passgenau ist und dass die vorgeschlagene Helferin/der vorgeschlagene Helfer, dem Anforderungsprofil entspricht.

Neue Träger, die zuvor den berlin-einheitlichen Versorgungsvertrag unterzeichnet haben müssen, werden gleichberechtigt berücksichtigt. Frau Dr. Klotz verdeutlicht nochmals, dass es bei der Auswahl eines Trägers nicht darum gehen darf, bestimmte Träger zu bevorzugen. Es müssen die Bedürfnisse des Hilfebedürftigen im Vordergrund stehen. Die aktuelle Konzentration auf wenige Träger im Bezirk ist auf die Abwicklung des Trägermodells im Bezirk zurückzuführen. Es handelte sich hier um laufende Betreuungsfälle. In diesen Fällen war neben dem Versorgungsprofil die Kontinuität der Beziehung zwischen zu betreuender Person und Helfer bei der Auswahl des Trägers Ausschlag gebend. Frau Dr. Klotz berichtet, dass die Umstellung bis auf wenige Fälle nunmehr erfolgt ist.

Die Nachfrage unter anderem von BV Pschollkowski zu Qualifikation des Gutachters und der Passgenauigkeit von Hilfen und BV Dr. Baack werden von der Verwaltung umfassend beantwortet. In diesem Zusammenhang erläutert Frau Dr. Kieslich genau die Entscheidungsfindung des SGP. Es gibt eine Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Trägern um das ganze Betreuungsspektrum abzudecken. Eine Entscheidung gegen den Willen des Betroffenen ist nicht erwünscht. Das SGP präferiert eine  Teilnahme der Betroffenen an den Sitzungen, jedoch wird das aus unterschiedlichen Gründen von diesen oft abgelehnt. Die Verwaltung bestätigt, dass auch die Kostenfrage bei der Auswahl von Hilfen selbstverständlich berücksichtigt werden muss.

Ein Trägervertreter erhält das Wort.

Frau Volk betont nochmals für die Verwaltung, dass die Interessen der Betroffenen im Vordergrund stehen müssen, nicht die der Träger.

Auf den Hinweis von BV Dr. Baack, dass 48% der Fälle bei einem Träger angesiedelt sind wird nochmals betont, dass dieser Umstand  der Umstellung vom Trägermodell in die Einzelfallhilfe geschuldet ist und die Verwaltung die Kontinuität der Beziehung sicherstellen wollte. Hierbei war auch das Problem der Scheinselbstständigkeit von Bedeutung.

Auf die Nachfrage zum Controlling wird von Seiten der Verwaltung nochmals auf das Steuerungsgremium Psychiatrie hingewiesen.

Der Ausschuss sieht die Drucksache durch den Bericht des Bezirksamtes als erledigt an.

 

 

Ö 5  
Aktueller Sachstand zur Abwicklung der städtischen Pflegeeinrichtungen Tempelhof      
Ö 6  
Verschiedenes      
               
 
 

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