Tagesordnung - 30. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: 30. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mi, 27.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Festlegung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung vorliegender Protokolle      
Ö 3  
Beratung der Drucksachen aus dem Kinder- und Jugendparlament      
Ö 4  
Mengenentwicklung und Steuerungsmöglichkeiten der Hilfen zur Erziehung im Bezirk      
Ö 5     Beratung überwiesener Drucksachen      
Ö 5.1  
der BVV vom 30.10.2009 - Vorrang für eine ordentliche Betreuung in den Kitas  
Enthält Anlagen
1178/XVIII  
Ö 5.2  
der BVV vom 30.10.2009 - Sprachförderkonzept für Tempelhof-Schöneberg - MzK  
Enthält Anlagen
0472/XVIII  
Ö 5.3  
der BVV vom 16.12.2009 Kinderschutz effektiver gestalten! - MzK  
Enthält Anlagen
0781/XVIII  
    16.07.2008 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 9.7 - (offen)
   
   
    04.09.2008 - Ausschuss für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen
    Ö 2.1 - erledigt
    2

 

Im Folgenden fasse ich kurz die in der Aussprache angesprochenen Stellungnahmen der einzelnen Fraktionen und des Bezirksamtes zusammen.

 

Die Diskussion ging nahezu ausschließlich um den Spiegelstrich sechs, der verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9.

 

Von Seiten des Bezirksamtes nimmt Frau BzStR’in Schöttler Stellung, dass sie wahrnimmt, dass alle Ausschussmitglieder ein gemeinsames Ziel sehen. Offen sei die Frage, welcher Weg dorthin bestritten wird. Sie findet, dass das Erinnern der Eltern der bessere Weg sei, als eine polizeiliche Vorladung.

 

Frau BzStR’in Dr. Klotz beschreibt den von der Senatsverwaltung beauftragten Referentenentwurf, nachdem die Charité die Daten der, zur Untersuchung einladenden Ärzte gemeldet bekommt. Wenn Eltern nicht zur Untersuchung kommen, wird ein Hausbesuch anberaumt. Wenn dieser nicht erfolgreich ist, wird das Jugendamt verständigt. Weithin verweist Frau Dr. Klotz auf die erfolgreiche Maßnahme in der Zahnprophylaxe bei einem Projekt des Quartiersmanagement und der Neumark Grundschule.

 

Die Fraktion der SPD weist zunächst darauf hin, dass sie ihre Bedenken bezüglich der Impfberatung aufgegeben hat. Jedoch weiterhin dem Punkt der verpflichtenden Vorsorgeuntersuchung nicht zustimmt. Als Begründung wird die Einschätzung angegeben, nachdem diese Form der Verpflichtung der Verfassung der BRD nicht entspräche. Die SPD stimmt dem von Frau Dr. Klotz beschriebenen Weg zu. Die Prävention solle im Vordergrund stehen und stellt weiterhin die Frage, was mit den Untersuchungsergebnissen geschieht. Sie fragt, was denn die Folgen aus der Untersuchung sind.  Weiterhin mahnt die SPD Vorsicht an, wenn Statistiken über Migrationsgruppen als Begründung verwendet werden. Die SPD fordert außerdem, dass es weitergehende Untersuchungen U10 und J1 geben soll, die ebenfalls von der öffentlichen Hand bzw. der KV übernommen werden sollen. Die SPD stellt einen Änderungsantrag, den Punkt der verpflichtenden Vorsorgeuntersuchung zu streichen.

 

Die Fraktion der CDU stimmt den verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen zu. Als Begründung wird eine Statistik angeführt, nachdem Tempelhof-Schöneberg an neunter Stelle steht, bei der Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen. Den Widerspruch zur Verfassung sieht die CDU nicht. Weiterhin weist die CDU auf den Unterschied zwischen “verbindlich” und “verpflichtend” hin. Es ginge nicht darum, Eltern oder Kinder mit der Polizei abzuholen. Die CDU stellt einen Änderungsantrag bezüglich des Datums des Berichtes des Bezirksamtes.

 

Die Fraktion der FDP hat Diskussionsbedarf bei dem Punkt der verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen. Sie sieht die anderen Punkte als ebenso wichtig an. Es gibt Bedenken bei der Verpflichtung. Das Nichtnachkommen der Verpflichtung muss Konsequenzen haben und es wird die Frage nach diesen gestellt. Die FDP stellt einen Änderungsantrag, ein verbindliches Einladungswesen an dieser Stelle einzuführen.

 

Die Fraktion der Grünen befürwortet den Passus der verbindlichen Vorsorgeuntersuchung. Weist aber auf weitgehende Diskussionen in der Fraktion hin. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Ärzte durch ein Bundesmodellprogramm inzwischen die besten Experten sind, bei Kindern Missbrauch oder Gewalterfahrung zu erkennen. Diese müssten insofern unbedingt einbezogen werden. Hierbei sei eine Verpflichtung das durchgreifendere Instrument.

 

Frau Wilkening aus dem Jugendhilfeausschuss stellt noch fest, dass die Erkennung von Problemen, bei nur einem Kind wichtiger ist, als der Schutz der Eltern.

 

In der folgenden Abstimmung wurden erst die Spiegelstriche einzeln abgestimmt mit den Änderungsanträgen der Fraktionen SPD und FDP und der Abstimmung über eine Aufnahme eines Passus von Herrn Bullermann aus dem Jugendhilfeausschuss, anschließend der letzte Satz mit Änderungsantrag der CDU, weiterhin der erste Textteil des Antrages.

 

Zunächst stimmten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wie folgt ab:

 

Zu Spiegelstrich 1 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 2 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 3 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 4 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 5 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 6, Änderungsantrag der SPD auf Streichung des Spiegelstriches: überwiegend abgelehnt

Zu Spiegelstrich 6, Änderungsantrag der FDP auf Änderung des Spiegelstriches in ein verbindliches Einladungswesen: überwiegend abgelehnt

Zu Spiegelstrich 6 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 7 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 8 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 9 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 10 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 11, Aufnahme des Passus von Herrn Bullermann “- Sicherstellung leicht zugänglicher sowie verständlicher und mehrsprachiger Aufklärungsmaterialien über Versorgung, Pflege, Erziehung und Förderung von Kindern, über potentielle Überforderungen und Gefährdungen, über Anlaufstellen, Hilfsangeboten, Unterstützungsstrukturen und Rechtsansprüche”: überwiegende Zustimmung

Bei dem letzten Satz wurde mit überwiegender Zustimmung das Datum geändert auf “zur Sommerpause 2009”.

Der einleitende Textteil wurde mit überwiegender Zustimmung angenommen.

 

Der Ausschuss für Gesundheit und Menschen mit Behinderung stimmt der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses in allen Punkten mit überwiegender Mehrheit zu und beschließt den Antrag in gleicher Form. Weiterhin wird beschlossen, dass die kommende BVV den Antrag, ebenso wie beim Jugendhilfeausschuss, in allen Punkten einzeln abstimmen möge.

 

   
    04.09.2008 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 2.1 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Im Folgenden fasse ich kurz die in der Aussprache angesprochenen Stellungnahmen der einzelnen Fraktionen und des Bezirksamtes zusammen

Im Folgenden fasse ich kurz die in der Aussprache angesprochenen Stellungnahmen der einzelnen Fraktionen und des Bezirksamtes zusammen.

 

Die Diskussion ging nahezu ausschließlich um den Spiegelstrich sechs, der verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9.

 

Von Seiten des Bezirksamtes nimmt Frau BzStR’in Schöttler Stellung, dass sie wahrnimmt, dass alle Ausschussmitglieder ein gemeinsames Ziel sehen. Offen sei die Frage, welcher Weg dorthin bestritten wird. Sie findet, dass das Erinnern der Eltern der bessere Weg sei, als eine polizeiliche Vorladung.

 

Frau BzStR’in Dr. Klotz beschreibt den von der Senatsverwaltung beauftragten Referentenentwurf, nachdem die Charité die Daten der, zur Untersuchung einladenden Ärzte gemeldet bekommt. Wenn Eltern nicht zur Untersuchung kommen, wird ein Hausbesuch anberaumt. Wenn dieser nicht erfolgreich ist, wird das Jugendamt verständigt. Weithin verweist Frau Dr. Klotz auf die erfolgreiche Maßnahme in der Zahnprophylaxe bei einem Projekt des Quartiersmanagement und der Neumark Grundschule.

 

Die Fraktion der SPD weist zunächst darauf hin, dass sie ihre Bedenken bezüglich der Impfberatung aufgegeben hat. Jedoch weiterhin dem Punkt der verpflichtenden Vorsorgeuntersuchung nicht zustimmt. Als Begründung wird die Einschätzung angegeben, nachdem diese Form der Verpflichtung der Verfassung der BRD nicht entspräche. Die SPD stimmt dem von Frau Dr. Klotz beschriebenen Weg zu. Die Prävention solle im Vordergrund stehen und stellt weiterhin die Frage, was mit den Untersuchungsergebnissen geschieht. Sie fragt, was denn die Folgen aus der Untersuchung sind.  Weiterhin mahnt die SPD Vorsicht an, wenn Statistiken über Migrationsgruppen als Begründung verwendet werden. Die SPD fordert außerdem, dass es weitergehende Untersuchungen U10 und J1 geben soll, die ebenfalls von der öffentlichen Hand bzw. der KV übernommen werden sollen. Die SPD stellt einen Änderungsantrag, den Punkt der verpflichtenden Vorsorgeuntersuchung zu streichen.

 

Die Fraktion der CDU stimmt den verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen zu. Als Begründung wird eine Statistik angeführt, nachdem Tempelhof-Schöneberg an neunter Stelle steht, bei der Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen. Den Widerspruch zur Verfassung sieht die CDU nicht. Weiterhin weist die CDU auf den Unterschied zwischen “verbindlich” und “verpflichtend” hin. Es ginge nicht darum, Eltern oder Kinder mit der Polizei abzuholen. Die CDU stellt einen Änderungsantrag bezüglich des Datums des Berichtes des Bezirksamtes.

 

Die Fraktion der FDP hat Diskussionsbedarf bei dem Punkt der verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen. Sie sieht die anderen Punkte als ebenso wichtig an. Es gibt Bedenken bei der Verpflichtung. Das Nichtnachkommen der Verpflichtung muss Konsequenzen haben und es wird die Frage nach diesen gestellt. Die FDP stellt einen Änderungsantrag, ein verbindliches Einladungswesen an dieser Stelle einzuführen.

 

Die Fraktion der Grünen befürwortet den Passus der verbindlichen Vorsorgeuntersuchung. Weist aber auf weitgehende Diskussionen in der Fraktion hin. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Ärzte durch ein Bundesmodellprogramm inzwischen die besten Experten sind, bei Kindern Missbrauch oder Gewalterfahrung zu erkennen. Diese müssten insofern unbedingt einbezogen werden. Hierbei sei eine Verpflichtung das durchgreifendere Instrument.

 

Frau Wilkening aus dem Jugendhilfeausschuss stellt noch fest, dass die Erkennung von Problemen, bei nur einem Kind wichtiger ist, als der Schutz der Eltern.

 

In der folgenden Abstimmung wurden erst die Spiegelstriche einzeln abgestimmt mit den Änderungsanträgen der Fraktionen SPD und FDP und der Abstimmung über eine Aufnahme eines Passus von Herrn Bullermann aus dem Jugendhilfeausschuss, anschließend der letzte Satz mit Änderungsantrag der CDU, weiterhin der erste Textteil des Antrages.

 

Zunächst stimmten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wie folgt ab:

 

Zu Spiegelstrich 1 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 2 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 3 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 4 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 5 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 6, Änderungsantrag der SPD auf Streichung des Spiegelstriches: überwiegend abgelehnt

Zu Spiegelstrich 6, Änderungsantrag der FDP auf Änderung des Spiegelstriches in ein verbindliches Einladungswesen: überwiegend abgelehnt

Zu Spiegelstrich 6 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 7 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 8 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 9 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 10 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 11, Aufnahme des Passus von Herrn Bullermann “- Sicherstellung leicht zugänglicher sowie verständlicher und mehrsprachiger Aufklärungsmaterialien über Versorgung, Pflege, Erziehung und Förderung von Kindern, über potentielle Überforderungen und Gefährdungen, über Anlaufstellen, Hilfsangeboten, Unterstützungsstrukturen und Rechtsansprüche”: überwiegende Zustimmung

Bei dem letzten Satz wurde mit überwiegender Zustimmung das Datum geändert auf “zur Sommerpause 2009”.

Der einleitende Textteil wurde mit überwiegender Zustimmung angenommen.

 

Der Ausschuss für Gesundheit und Menschen mit Behinderung stimmt der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses in allen Punkten mit überwiegender Mehrheit zu und beschließt den Antrag in gleicher Form. Weiterhin wird beschlossen, dass die kommende BVV den Antrag, ebenso wie beim Jugendhilfeausschuss, in allen Punkten einzeln abstimmen möge.

   
    17.09.2008 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 9.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Beratungsbeiträge:

Beratungsbeiträge:

BV Meral, Pospieszynski, Ahlhoff, Kaddatz, Schuch, Oltmann

Zu dieser Drucksache liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen SPD und FDP vor.

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

BV Böltes stellt den Antrag auf abschnittsweise Abstimmung.

Abstimmung über die Beschlussempfehlung bis zum 5 Spiegelstrich: einstimmig beschlossen

Abstimmung über den 6. Spiegelstrich: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung über den restlichen Text der Beschlussempfehlung: einstimmig beschlossen

Abstimmung über die gesamte Beschlussempfehlung: mehrheitlich beschlossen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, alle Möglichkeiten für ein frühzeitiges Erkennen von Vernachlässigung und Kindeswohlgefährdung auszuschöpfen und dabei sowohl den reaktiven als auch den präventiven Kinderschutz zu stärken.

 

Hierbei sollen alle notwendigen sachlichen und personellen Ressourcen in den Abteilungen Jugend und Gesundheit für den Kinderschutz zur Verfügung stehen bzw. durch den Senat zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft insbesondere die durch den Senat bisher verweigerten zusätzlichen Außeneinstellungen, die das Jugendamt bzw. den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) in die Lage versetzen sollen, die neuen, in der AV Kinderschutz vorgesehenen Aufgaben (z.B. flächendeckende Hausbesuche bei Erstgeburten) erfüllen zu können.

 

Im Jugendamt und insbesondere im KJGD ergibt sich die Notwendigkeit auf Personaleinstellungen aufgrund der in den nächsten Jahren zu erwartenden Abgänge von Kinderärzt/innen, Arzthelfer/innen, Sozialarbeiter/innen in den Ruhestand.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, folgende Maßnahmen umzusetzen bzw. sich bei den zuständigen Stellen für deren Umsetzung einzusetzen:

 

  • schnellere Übermittlung der Geburtsmeldungen an den KJGD und flächendeckende Hausbesuche bei Erstgeburten,
  • verstärkte aufsuchende Familienarbeit, wenn Gefährdungspotenziale der Kindeswohlgefährdung bekannt sind,
  • frühzeitige Beratung von Schwangeren und werdenden Vätern auch hinsichtlich von Überlastungssituationen in der Betreuung / Erziehung mit entsprechenden Hinweisen auf Hilfsangebote,
  • umfangreiches Aufklärungsmaterial über potenzielle Gefährdungen für Neugeborene insbes. bei Erstgeburten (z.B. zum Thema Schütteln),
  • weitere Sensibilisierung und Schulung im Bereich des Erkennens der Kindeswohlgefährdung von Kinderärzt/innen, Kita-Erzieher/innen, Lehrer/innen, JobCenter-Mitarbeiter/innen etc.,
  • verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9,
  • Impfberatung,
  • zielgerichtete und differenzierte Ansprache von Familien mit Migrationshintergrund, z.B. nach dem Vorbild der Neuköllner Kiezmütter,
  • Ausbau der Kindertagesstätten zu Familien- und Erziehungsberatungszentren,
  • Berücksichtigung der erhöhten Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung durch entsprechende Ausstattung der Haushaltstitel – angepasste Zuweisung durch die Senatsverwaltung für Finanzen.
  • Sicherstellung leicht zugänglicher sowie verständlicher und mehrsprachiger Aufklärungsmaterialien über Versorgung, Pflege, Erziehung und Förderung von Kindern, über potenzielle Überforderungen und Gefährdungen, über Anlaufstellen, Hilfsangebote, Unterstützungsstrukturen und Rechtsansprüche

 

Über den Stand der Umsetzung ist der BVV bis zur Sommerpause 2009 zu berichten.

   
    16.12.2009 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 13.15 - überwiesen
    Überweisung an den Jugendhilfeausschuss – Konsensliste

Überweisung an den Jugendhilfeausschuss Konsensliste.

   
    27.01.2010 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 5.3 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
    Nach einigen inhaltlichen Ausführungen von Bezirksstadträtin Schöttler und der sich daran anschließenden kurzen Diskussion wird die MzK von den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen

Nach einigen inhaltlichen Ausführungen von Bezirksstadträtin Schöttler und der sich daran anschließenden kurzen Diskussion wird die MzK von den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen.

Ö 6  
Bericht des BA - Fragen an das BA      
Ö 7  
Verschiedenes      
               
 
 

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