Tagesordnung - 4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung  

 
 
Bezeichnung: 4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung
Datum: Mi, 14.02.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Endgültige Festlegung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung vorliegender Protokolle      
Ö 3     Ausgefallene Tagesordnungspunkte der Januarsitzung      
Ö 4     Überwiesene Drucksachen der Dezember-BVV      
Ö 4.1  
Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses von 29. September 1992 zur Aufstellung des Bebauungsplanes XI-222 für den Grazer Platz sowie einen Abschnitt des Riemenschneiderweges im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg  
Enthält Anlagen
0022/XVIII  
Ö 4.2  
Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes XI-201d für die Grundstücke Ebersstr. 1-2, Feurigstr. 63-68, Herbertstr. 4-9 sowie einen Abschnitt der Herbertstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg  
Enthält Anlagen
0023/XVIII  
Ö 4.3  
Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes XI-201c für die Grundstücke Kolonnenstr. 3-7, Feurigstr. 3-5, Herbertstr. 10-11 sowie für Teilflächen der Feurigstraße und Kolonnenstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg  
Enthält Anlagen
0024/XVIII  
Ö 4.4  
Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes XIII-309 für eine Teilfläche der Grundstücke Attilastraße 52 - 60 und Röblingstraße 138/142 (Kolonie Röblingstraße -Süd u. der östliche Teil der Kolonie Attilastraße) im BezirkTempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof  
Enthält Anlagen
0062/XVIII  
Ö 4.5  
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-20 VE (Hafen Tempelhof)  
Enthält Anlagen
0063/XVIII  
Ö 4.6  
Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes XI-218 für eine Teilfläche des Eisenbahngeländes zwischen Sachsendamm und Prellerweg im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg  
Enthält Anlagen
0066/XVIII  
Ö 4.7  
Aufhebung des Festsetzungsbeschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 15.05.2000, Beschluss Nr. XIII-138 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Orstteil Tempelhof, Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade  
Enthält Anlagen
0067/XVIII  
Ö 4.8  
Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses vom 10. September 1985 zur Aufstellung des Bebauungsplans XI-B 2 für das Gebiet zwischen Kurfürstenstraße, Potsdamer Straße, Bülowstraße einschließlich des Grundstücks Bülowstraße 56-57, Goebenstraße, Steinmetzstraße, Großgörschenstraße, Potsdamer Straße, Winterfeldtstraße und Frobenstraße mit Ausnahme der Grundstücke Steinmetzstraße 38-39B und Großgörschenstraße, Potsdamer Straße 203 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg  
Enthält Anlagen
0068/XVIII  
Ö 4.9  
Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses vom 12. Februar 1990 zur Aufstellung des Bebauungsplanes XIII-258 für die Grundstücke zwischen Mariendorfer Damm, Tauernallee,Albulaweg und Ankogelweg im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf  
Enthält Anlagen
0069/XVIII  
Ö 4.10  
Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses vom 4. November 1996 zur Aufstellung des Bebauungsplanes XIII-84-2 für das Gelände zwischen Beckmannstraße, südlicher Grenze des Grundstücks Beckmannstraße 76 und deren westlicher Verlängerung, Lichtenrader Graben, Pechsteinstraße und Würzburger Straße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Lichtenrade  
Enthält Anlagen
0070/XVIII  
Ö 4.11  
Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes XI-69-1 für das Gelände zwischen Hohenstaufenstraße, Münchener Straße, Luitpoldstraße und Martin-Luther-Straße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg  
Enthält Anlagen
0071/XVIII  
Ö 4.12  
Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes XI-214 für die Grundstücke Martin-Luther-Straße 35, Luitpoldstraße 35-38, 14-16, Martin-Luther-Straße 33-31, Winterfeldtstraße 83/79, Eisenacher Straße 20-22, Hohenstaufenstraße11 sowie für eine Teilfläche der Hohenstaufenstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg  
Enthält Anlagen
0073/XVIII  
Ö 5     Überwiesene Drucksachen der Januar-BVV      
Ö 5.1  
Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses vom 07.04.1998 zur Aufstellung des Bebauungsplanes XI-240 für eine Teilfläche des Grundstücks Crellestraße 22 A und eine Teilfläche der Langenscheidtbrücke im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg  
Enthält Anlagen
0076/XVIII  
Ö 5.2  
Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses vom 03.04.1984 zur Aufstellung des Bebauungsplanes XI-180 für die Grundstücke Vorbergstraße 11 Ecke Gleditschstraße 81, Vorbergstraße 12-14 A, 15 Ecke Belziger Straße, Belziger Straße 8/14, 7/11 und Hauptstraße 14-16 sowie Teilflächen der Gleditschstraße und der Belziger Straße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg  
Enthält Anlagen
0077/XVIII  
Ö 5.3  
Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses vom 16.10.1984 zur Aufstellung des Bebauungsplanes XI-101s für das Gelände zwischen Kurfürstenstraße, Frobenstraße Kurmärkische Straße und An der Apostelkirche im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg  
Enthält Anlagen
0078/XVIII  
Ö 5.4  
Busvorrangampel für den Sachsendamm  
Enthält Anlagen
0089/XVIII  
Ö 5.5  
Unser "Dorf" soll schöner werden  
Enthält Anlagen
0091/XVIII  
Ö 5.6  
Selbstverpflichtung des Bezirks zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und zur Einhaltung der natur- und umweltschutzrechtlichen und schallschutztechnischen Auflagen auf dem künftigen Außentransportstandort am Vorarlberger Damm im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XI-194 aa  
Enthält Anlagen
0096/XVIII  
    17.01.2007 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 11.4 - überwiesen
    Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung und an den Ausschuss für Sport – Konsensliste

Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung und an den Ausschuss für Sport – Konsensliste.

   
    13.02.2007 - Ausschuss für Sport
    Ö 5.1 - vertagt
    StR Krömer, der zu diesem TOP geladen wurde, erklärt ausführlich den Hintergrund der Selbstverpflichtung

Da die in der MzK genannte “Selbstverpflichtung des Bezirks” bei den Mitgliedern des Ausschusses einige Verwunderung hervorruft, erklärt StR Krömer ausführlich den Hintergrund dazu.

 

Es folgt eine kontroverse Diskussion über die Einschränkung des Spielbetriebes in der Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen, der Rechtsgrundlagen in Bezug auf die Sportlärmverordnung sowie über die Vorgaben der Richtwerte für Lärmschutz.

 

Aus der Diskussion heraus äußert BD Thamm, dass die Mitteilung nicht zur Kenntnis genommen werden kann, da noch Differenzen zu den rechtlichen Vorschriften bestehen; zum einen über die Ruhezeiten am Sonntag (im Gesetz so nicht vorgegeben), zum andren über die Frage der Beleuchtung (Einschränkung vor Ende des Betriebsschlusses). Er hält es für sinnvoll, dies vor Kenntnisnahme nochmals zu prüfen.

 

Die Vorsitzende stimmt dem zu, die Mitteilung wird – ohne Einwand – vertagt.

 

Frau Bernstein bedankt sich bei Frau Szalucki und StR. Krömer für die Berichterstattung.

   
    14.02.2007 - Ausschuss für Stadtplanung
    Ö 5.6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    BzStR Krömer gibt einen Bericht zum Werdegang

BzStR Krömer gibt einen Bericht zum Werdegang. Er berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Sport, welcher die Drucksache ebenfalls beraten hat.

Nach kurzer Diskussion wird die Drucksache vertagt.

   
    13.03.2007 - Ausschuss für Sport
    Ö 6.1 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
    Hierzu entfacht abermals eine kontroverse Debatte in der StR Schworck versucht, den Mitgliedern den Sinn und Zweck der Selbstverpflichtung des Bezirks zu erläutern; die Mitglieder jedoch mit seinen Aussagen nicht konform gehen können

Hierzu entfacht abermals eine kontroverse Debatte in der StR Schworck versucht, den Mitgliedern den Sinn und Zweck der Selbstverpflichtung des Bezirks zu erläutern; ein Teil der Mitglieder jedoch mit seinen Aussagen nicht konform gehen können.

 

Es erfolgt Abstimmung über die Kenntnisnahme.

Die MzK wird mehrheitlich nicht zur Kenntnis genommen.

   
    14.03.2007 - Ausschuss für Stadtplanung
    Ö 5.2 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
    BzStR Krömer begründet die Mitteilung zur Kenntnisnahme ausführlich

BzStR Krömer begründet die Mitteilung zur Kenntnisnahme ausführlich. Auf Nachfrage wird erklärt, dass die Ruhezeit Sonntags 12-15 Uhr nur das kleine Spielfeld betreffen. Die Flutlichtanlage darf bis 21 Uhr bzw. bis 21.30 Uhr betrieben werden.

Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.

Ö 6  
Bericht des Bezirksamtes      
Ö 7  
Verschiedenes      
               
 
 

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