Drucksache - 0098/IV
1.Gegenstand der Vorlage:Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf
2.Berichterstatter:Bezirksbürgermeister Kopp
3.Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Doppelhaushaltsplan 2012/13 des Bezirks Steglitz-Zehlendorf wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen: Für das Haushaltsjahr 2012: Einnahmen .......................................................482.399.000 € Ausgaben .........................................................482.399.000 € Verpflichtungsermächtigungen ............................3.840.000 € Für das Haushaltsjahr 2013: Einnahmen ......................................................484.247.900 € Ausgaben ............................................... ........484.247.900 € Verpflichtungsermächtigungen ............................1.442.000 €
4.Begründung:
a)Allgemeines: Die dem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung stehende Finanzsumme setzt sich aus der Globalsummenzuweisung der SenFin gemäß § 26 a LHO sowie den über die Einnahmenvorgabe hinausgehenden Einnahmenansätzen des Bezirks zusammen. Die Berechnung des Produktsummenbudgets (PSB) durch die SenFin erfolgte vollständig auf Basis der Kostenrechnungsergebnisse des Basisjahres 2010. In dieser Budgetberechnung sind wie in der Vergangenheit Personalkosten, Sachkosten des ehemaligen A-Teils und ein erheblicher Teil der Transferausgaben enthalten. Ausgabenseitig folgte die innerbezirkliche Zuweisung hinsichtlich der aus dem PSB zu finanzierenden Kosten der Budgetierungslogik. Dementsprechend hat das Bezirksamt produktorientiert berechnete Eckwerte für die einzelnen Ämter beschlossen. Die sich nach der Ansatzbildung je Amt ggf. ergebenen Über- bzw. Unterschreitungen gegenüber den jeweiligen Eckwerten waren nach der Neugliederung des Bezirksamtes im Rahmen der neuen Abteilungsstrukturen aufzulösen. Die Zuweisung und Planung von Investitionsmitteln, Transferausgaben außerhalb des PSB, Ausgaben für investive Beschaffungen sowie der einnahmeabhängigen Ausgaben erfolgte außerhalb der Eckwertezuweisung.
b)Einzelaspekte: 1)Pauschalen im Haushaltsplan Die Abteilungen "Jugend, Gesundheit, Umwelt und Tiefbau", "Immobilien und Verkehr" sowie "Soziales und Stadtentwicklung" haben ihre Abteilungseckwerte bei der Ansatzbildung überschritten, so dass in entsprechendem Umfang pauschale Minderausgaben veranschlagt werden mussten. a) bei 3320/46201 in Höhe von -445.000 € b) bei 3330/46201 in Höhe von -116.000 € c) bei 3340/46201 in Höhe von -100.000 € Die Veranschlagung der pauschalen Minderausgaben im Kapitel 5950 sind auf unterschiedliche Sachverhalte zurückzuführen. a) 5950/37101 Der Ansatz entspricht dem bezirksbezogenen Anteil an der erwarteten weiteren Plafondaufstockung im Rahmen der Haushaltsberatungen im Abgeordnetenhaus. b) 5950/46201 Der Ansatz entspricht den erwarteten Minderausgaben für Personalausgaben aufgrund der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung gemäß Art. 89 VvB. c) 5950/97202 Der Ansatz bildet - wie in den Vorjahren - die erwartete Beteiligung des Bezirks an der Transferkostensteuerung ab. 2)Mindestveranschlagungsvorgaben der SenFin Die SenFin hat den Bezirken erneut für Lehr- und Lernmittel sowie für die Hoch- und Tiefbauunterhaltung Mindestveranschlagungsvorgaben gemacht. Für Steglitz-Zehlendorf gelten folgende Beträge: 20122013 Lehrmittel 2.192.300 € 2.192.300 € Lernmittel 1.096.200 € 1. 096.200 € Hochbauunterhaltung 9.627.100 € 9.627.100 € Tiefbauunterhaltung 3.453.700 € 3.453.700 € Diese Vorgaben konnten bei der Veranschlagung eingehalten werden.
3)Spiegelung der Ansätze 2012 nach 2013 Wie in der Vergangenheit sind die meisten Haushaltsansätze 2013 in derselben Höhe wie 2012 (gespiegelt) gebildet worden. Da wie bereits im letzen Doppelhaushalt für den Abschluss des letzten Haushaltsjahres (hier 2011) nur Merkansätze gebildet werden durften, erfolgt der Ausgleich durch die Ansatzbildung bei 5950/35903. Im Rahmen der Neubudgetierung 2013 erfolgt die entsprechende Anpassung an den tatsächlichen Abschluss 2011. 4)Änderungen der I-Planungsdaten 2012/13 Im Laufe der Zeit haben sich hinsichtlich einzelner investiver Maßnahmen gegenüber der von der Bezirksverordnetenversammlung zuletzt am 22.06.2011 in fortgeschriebener Form beschlossenen Investitionsplanung 2011 bis 2015 neue Erkenntnisse ergeben, die - soweit sie die Haushaltsjahre 2012/13 betreffen - in den Plan eingearbeitet sind und im Folgenden erläutert werden. Die berlineinheitliche Vorgabe der Einführung des neuen Sekundarschulkapitels 3702 bereits mit der Haushaltsplanung 2012/13 auch für laufende Baumaßnahmen erfordert die entsprechende „Umbenennung“ der bisher unter 3732/71534, 3732/ 71537 sowie 3734/71529 geführten Maßnahmen. Die Maßnahmen 4060/71531 und 4720/71678 sind nach den Haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) korrekterweise in anderen Titelgruppen zu veranschlagen und werden daher unter 4060/71631 und 4720/71578 weitergeführt.
5)Gender Budgeting Wie in den Vorjahren sind die gemäß des RdB-Beschlusses vom 18.12.2008 von
Kopp Bezirksbürgermeister
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Der Haushaltsausschuss hat den vom Bezirksamt vorgelegten Bezirkshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 in neun Sitzungen ausführlich beraten und hierzu folgende Beschlussempfehlung abgegeben:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen:
Für das Haushaltsjahr 2012: Einnahmen .............................................482.653.000 € Ausgaben ...............................................482.653.000 € Verpflichtungsermächtigungen ...............3.840.000 € Für das Haushaltsjahr 2013: Einnahmen .............................................484.491.900 € Ausgaben ...............................................484.491.900 € Verpflichtungsermächtigungen ..............2.020.000 €
unter Einfluss nachstehender Änderungen, Ergänzungen und von Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen auf den folgenden Seiten:
B. Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen
Die Vorlage zur Beschlussfassung wurde in der 11. Sitzung des Haushaltsausschusses am 23.02.2012 mit 10 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 5. Sitzung am 28.02.2012 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen:
Für das Haushaltsjahr 2012: Einnahmen .............................................482.653.000 € Ausgaben ...............................................482.653.000 € Verpflichtungsermächtigungen ...............5.540.000 € Für das Haushaltsjahr 2013: Einnahmen .............................................484.491.900 € Ausgaben ...............................................484.491.900 € Verpflichtungsermächtigungen ..............8.140.000 €
unter Einfluss nachstehender Änderungen, Ergänzungen und von Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen auf den folgenden Seiten:
C. Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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