Drucksache - 1993/III
3. Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, gem. § 12 Abs.1 und 2 Nr.9 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
das Zentrenkonzept Steglitz-Zehlendorf (2.Fortschreibung 2011) als fachlichen Teilplan zur Bereichsentwicklungsplanung (Nr. I.3 AV-BEP) zu beschließen.
Auf die Auswertung der Beteiligung der Behörden gem. AV Zentrenkonzepte und das Zentrenkonzept Steglitz-Zehlendorf (2. Fortschreibung 2011) wird verwiesen.
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Die Vorlage wurde am 23.08.2011 in der 58. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und wie folgt geändert:
Die Anlage 6 (Seiten 73, 74 und 75) entfällt. Auf Seite 62 wird die Angabe „2.000 m²“ geändert in „2.850 m²“.
Bei einer Abstimmung wurde die Vorlage in der geänderten Fassung mit 8 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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