Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2015
im Kapitel 4042 Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch
Behinderte nach SGB VIII und Inobhutnahme
bei Titel 67104 Stationäre Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII
innerhalb Berlins
bis zur Höhe von 2.250.000,00 €,
bei Titel 67149 Sozialpädagogische Familienhilfe nach dem Kinder-
und Jugendhilfegesetz
bis zur Höhe von 500.000,00 €
und
bei Titel 67184 Stationäre Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII
außerhalb Berlins
bis zur Höhe von 1.720.000,00 €
werden genehmigt.