Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2015
im Kapitel 4042 Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe
für seelisch Behinderte nach SGB VIII
und Inobhutnahme
bei Titel 67156 Tagesgruppen nach dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz
bis zur Höhe von 440.000,00 €
und
bei Titel 67187 Einsatz von Erziehungsbeiständen und
Betreuungshelfer/-innen nach dem Kinder-
und Jugendhilfegesetz
bis zur Höhe von 290.000,00 €
werden genehmigt.