Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
1. dass für die Dozenten/-innen der Volkshochschulen (VHS) und der Musikschulen Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften mit dem Ziel des Abschlusses von Tarifverträgen analog den Tarifverträgen gem. § 12a TVG für die sogenannten festen freien Mitarbeiter/-innen bei Sendeanstalten aufgenommen werden. Die Tarifverträge sollen u.a. Regelungen zu folgenden Punkten enthalten:
- Ankoppelung der Honorare an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst Berlin,
- Honorarfortzahlung im Krankheitsfall,
- Mutterschutz,
- Altersvorsorge,
- Mindestbeschäftigungsumfang sowie
- Interessenvertretung der Arbeitnehmerähnlichen.
2. dass durch geeignete Maßnahmen sichergestellt wird, dass bei Abschluss von Tarifverträgen gem. § 12a TVG und der Schaffung einer Grundlage für eine institutionalisierte Kooperation von Schulen und Musikschule zur Aufrechterhaltung und Erweiterung der bestehenden Angebote gem. § 124 Absatz 3, Punkt 1 und 2 Schulgesetz die beteiligten Dozenten/-innen nicht schlechter gestellt werden. Hier ist eine Lösung erforderlich, die den Dozenten/-innen weiterhin die Durchführung von Angeboten im Rahmen der Kooperation mit Schulen UND von Angeboten der Musikschule ermöglicht.
(SchulG § 124 Abs. 3 - Punkt 1: musikalische Früherziehung und musikalische Grundausbildung / Grundstufe - Punkt 2: instrumentale und vokale Hauptfächer / Unter-, Mittel- und Oberstufe).