Das
Bezirksamt wird beauftragt,
a) sich bei den zuständigen Stellen für
die umgehende Genehmigung von Außeneinstellungen zur Behebung des akuten
Personalnotstandes in den Regionalen Sozialen Diensten einzusetzen.
b) die Stellenbesetzung von der
Haushaltskonsolidierungsmaßnahme (4 Monate Sperrfrist) in diesen begründeten
Ausnahmefällen auszunehmen.
c) sich bei den zuständigen Stellen für
die gemeinsame Erstellung einer mittelfristigen Personalplanung der Bezirke und
Senatsverwaltungen einzusetzen, aus der die Planungen bezüglich der
abzubauenden und neu zu schaffenden Stellen für Erzieher/-innen und
Sozialarbeiter/-innen / Sozialpädagogen/-innen sowie die Anforderungen und
entsprechenden Fortbildungsangebote für die neu zu besetzenden Stellen
ersichtlich sind.