Das
Bezirksamt wird beauftragt umgehend zu prüfen, ob und in welcher Form in
Kooperation mit dem Träger des Schülerhauses an der Heinrich-Hertz-Oberschule
im Rahmen des KJHG eine personelle Verstärkung in der Zeit von 11.40 – 16.00 h
erfolgen kann. Die einzusetzenden zusätzlichen Personalmittel sollen den
erhöhten Anforderungen des Aufenthaltes geistig behinderter
Schüler/-innen der Heinrich-Hertz-Oberschule im Schülerhaus Rechnung tragen.
Der Einsatz soll nicht im Rahmen der Eingliederungshilfe erfolgen.
U.a. ist zu
prüfen:
-
Aufstockung
der personellen Mittel für das Schülerhaus angesichts der spezifischen
Situation an der Heinrich-Hertz-Oberschule
-
Gewährung
zusätzlicher Mittel gem. KJHG z. B. im Sinne des § 13 Jugendsozialarbeit oder
des § 29 Soziale Gruppenarbeit.