Tagesordnung - öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung gmeinsam mit dem Ausschuss für Mobilität und Tiefbau  

 
 
Bezeichnung: öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung gmeinsam mit dem Ausschuss für Mobilität und Tiefbau
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: Di, 11.06.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Anlagen:
Cite_Foch_Mobilitaetskonzept_Maßnahmekatalog

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Besprechungspunkt: Vorstellung und Diskussion des ÖPNV-Analyse Reinickendorf (Ramboll) - Gemeinsam mit dem Ausschuss für Mobilität und Tiefbau      
Ö 2     Besprechungspunkt: Maßnahmenkatalog Mobilitätskonzept Cité Foch (BA) - Gemeinsam mit dem Ausschuss für Mobilität und Tiefbau      
Ö 3     Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 4     Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung      
Ö 5     Beratung von Drucksachen      
Ö 5.1     Revitalisierung des Sportplatzes am Uranusweg im Schumacher Quartier  
1381/XXI  
Ö 5.2     Den Flughafensee als Naherholungsgebiet stärken, Anwohner der Siedlung Waldidyll schützen II  
1445/XXI  
Ö 5.3     Senheimer Str.  
1852/XXI  
Ö 5.4     Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Heinsestraße  
2711/XX  
    VORLAGE
    ALLRIS net Ratsinformation

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Heinsestraße gemäß § 45 (1) StVO als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich auszuweisen und durch entsprechende Beschilderung (VZ 274.1 und 274.2) die Geschwindigkeit auf Tempo 20 zu reduzieren. Gleichzeitig ist die Oberflächengestaltung der Heinsestraße so zu verbessern, dass der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn abgewickelt werden kann. Weitere Maßnahmen zur Gestaltung der Heinsestraße sind mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit den Geschäftsleuten und der Feuerwehr gemeinsam zu entwickeln.

   
    12.08.2020 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 12.17 - überwiesen
    Beschluss

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Heinsestraße gemäß § 45 (1) StVO als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich auszuweisen und durch entsprechende Beschilderung (VZ 274.1 und 274.2) die Geschwindigkeit auf Tempo 20 zu reduzieren. Gleichzeitig ist die Oberflächengestaltung der Heinsestraße so zu verbessern, dass der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn abgewickelt werden kann. Weitere Maßnahmen zur Gestaltung der Heinsestraße sind mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit den Geschäftsleuten und der Feuerwehr gemeinsam zu entwickeln.

 

Überweisung an den Hauptausschuss (Federführung), an den Bauausschuss (Mitberatung) und an den Verkehrsausschuss (Mitberatung)

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:  CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke    dagegen:     Enthaltung:

   
    01.09.2020 - Bauausschuss
    Ö 4.2 - im Ausschuss abgelehnt
    Beschluss

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Heinsestraße gemäß § 45 (1) StVO als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich auszuweisen und durch entsprechende Beschilderung (VZ 274.1 und 274.2) die Geschwindigkeit auf Tempo 20 zu reduzieren. Gleichzeitig ist die Oberflächengestaltung der Heinsestraße so zu verbessern, dass der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn abgewickelt werden kann. Weitere Maßnahmen zur Gestaltung der Heinsestraße sind mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit den Geschäftsleuten und der Feuerwehr gemeinsam zu entwickeln.

 

Ablehnung

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 6 (SPD/B90/Grüne/Linke)    dagegen: 8 (CDU/AfD)   Enthaltung: 1 (FDP)

   
    08.10.2020 - Verkehrsausschuss
    Ö 3.4 - im Ausschuss abgelehnt
    Beschluss

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Heinsestraße gemäß § 45 (1) StVO als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich auszuweisen und durch entsprechende Beschilderung (VZ 274.1 und 274.2) die Geschwindigkeit auf Tempo 20 zu reduzieren. Gleichzeitig ist die Oberflächengestaltung der Heinsestraße so zu verbessern, dass der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn abgewickelt werden kann. Weitere Maßnahmen zur Gestaltung der Heinsestraße sind mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit den Geschäftsleuten und der Feuerwehr gemeinsam zu entwickeln.

Ablehnung

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

dar: 6 (SPD/B90/Grüne/Linke)   dagegen: 8 (CDU/AfD)   Enthaltung: 1 (FDP)

   
    12.01.2022 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 14.4 - überwiesen
    Beschluss

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Heinsestraße gemäß § 45 (1) StVO als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich auszuweisen und durch entsprechende Beschilderung (VZ 274.1 und 274.2) die Geschwindigkeit auf Tempo 20 zu reduzieren. Gleichzeitig ist die Oberflächengestaltung der Heinsestraße so zu verbessern, dass der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn abgewickelt werden kann. Weitere Maßnahmen zur Gestaltung der Heinsestraße sind mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit den Geschäftsleuten und der Feuerwehr gemeinsam zu entwickeln.

 

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung (Federführung) und an den Ausschuss für Verkehr und Tiefbau (Mitberatung)

   
    10.05.2023 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 16.4 - überwiesen
    Beschluss

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Heinsestraße gemäß § 45 (1) StVO als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich auszuweisen und durch entsprechende Beschilderung (VZ 274.1 und 274.2) die Geschwindigkeit auf Tempo 20 zu reduzieren. Gleichzeitig ist die Oberflächengestaltung der Heinsestraße so zu verbessern, dass der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn abgewickelt werden kann. Weitere Maßnahmen zur Gestaltung der Heinsestraße sind mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit den Geschäftsleuten und der Feuerwehr gemeinsam zu entwickeln.

 

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung (FF) und Mobilität und Tiefbau (MB)

   
    27.06.2023 - Ausschuss für Mobilität und Tiefbau
    Ö 3.105 - vertagt
    Beschluss

Beschlussvorschlag:

 

Einstimmige Vertagung

 

   
    01.09.2023 - Ausschuss für Mobilität und Tiefbau
    Ö 3.70 - vertagt
    Beschluss

Einstimmige Vertagung

 

   
    26.09.2023 - Ausschuss für Mobilität und Tiefbau
    Ö 3.47 - vertagt
    Beschluss

Einstimmige Vertagung

 

   
    28.11.2023 - Ausschuss für Mobilität und Tiefbau
    Ö 3.4 - vertagt
    Beschluss

Einstimmige Vertagung

   
    19.12.2023 - Ausschuss für Mobilität und Tiefbau
    Ö 3.1 - im Ausschuss abgelehnt
    Beschluss

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Heinsestraße gemäß § 45 (1) StVO als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich auszuweisen und durch entsprechende Beschilderung (VZ 274.1 und 274.2) die Geschwindigkeit auf Tempo 20 zu reduzieren. Gleichzeitig ist die Oberflächengestaltung der Heinsestraße so zu verbessern, dass der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn abgewickelt werden kann. Weitere Maßnahmen zur Gestaltung der Heinsestraße sind mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit den Geschäftsleuten und der Feuerwehr gemeinsam zu entwickeln.

 

Ablehnung

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 6 (SPD/B90/Grüne)  dagegen: 9 (CDU/AfD)  Enthaltung: 0

Ö 6     Beschluss über Dringlichkeiten      
Ö 7     Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 8     Verschiedenes      
                 
 
 

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