12.06.2003 - Ausschuss für Naturschutz und Grünplanung
Ö 2.5 - im Ausschuss abgelehnt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Ausschusses
für Naturschutz und Grünplanung beschließen mit Mehrheit (5 / 8 / 0)
(SPD/Bündnis90/Die Grünen / CDU / - ) der Bezirksverordnetenversammlung zu
empfehlen, die-
Drucksache Nr. 581 – abzulehnen.
11.09.2003 - Ausschuss für Naturschutz und Grünplanung
Ö 2.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Ausschusses für Naturschutz und Grünplanung
empfehlen einstimmig der Bezirksverordnetenversammlung die – Drucksache
Nr. 581/XVII – in folgender geänderter Fassung anzunehmen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, angesichts der
Wiederaufnahme der Planungen für den Bundeswasserstraßenausbau (Projekt 17) in
Berlin bezüglich der Bundeswasserstraße Oberhavel mit Tegeler See und
Niederneuendorfer See (laufende Nr. 20 der Anlage zu § 1, Abs. 1, Nr. 1 des
Bundeswasserstraßengesetzes) rechtzeitig von der zuständigen Senatsverwaltung
die gebührende Berücksichtigung berechtigter Reinickendorfer Interessen,
insbesondere hinsichtlich
-der dem Gewässer-, Ufer- und Röhrichtschutz dienenden Landschaftspläne
für die Bereiche Neuendorfer See und Saatwinkel,
-der großen Fisch- und Amphibienlaichgebiete um Valentinswerder,
Baumwerder und Maienwerder,
-der Reinickendorfer Berufsfischerei und des Angelsports
-der Reinickendorfer Wassertourismusprojekte,
-der Schutzzonen III A und III B des Wasserschutzgebietes
Tegel-Jungfernheide und
-des Bestandschutzes der Kleingartenanlagen am Hohenzollernkanal
einzufordern; wobei eine
Widmung nach Wasserstraßenklasse IV (Europamaß-Schiffe) die äußerste noch
hinnehmbare Begrenzung wäre.
Für den Fall einer
Wiederaufnahme der ursprünglichen Planungen aus 1992 eines Ausbaues der Rede
stehenden Bundeswasserstraße nach Wasserstraßenklasse V B (Begegnungsverkehr
von Großmotorgüterschiffs-Schubverbänden) ist die Senatsverwaltung
aufzufordern, der hier zuständigen Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost gem. §
4 Bundeswasserstraßengesetz das Einvernehmen aus Gründen der Wasserwirtschaft
und der Landeskultur zu versagen.
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf als stellvertretendes Beiratsmitglied im bezirklichen Krankenhausbeirat der VIVANTES-Netzwerk für Gesundheit GmbH