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Drucksache - VII-0690
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .09.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache-Nr.: VII-690
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BetVG
Schlussbericht
Lärmminderung am Betriebshof Weißensee durchsetzen und finanzieren
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 22. Sitzung am 02.04.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0690
„Das Bezirksamt wird ersucht darauf hinzuwirken, dass kurzfristig Maßnahmen zur lärmmindernden Modernisierung des Betriebshofs Weißensee der BVG entwickelt, finanziert und umgesetzt werden. Ziel muss die mittelfristige Einhaltung der vom Amt für Umwelt und Naturschutz bereits 2011 festgesetzten Maximalpegel von tagsüber 60 dB (A) und nachts 45 dB (A) sein. Dafür sind Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu ergreifen und der Straßenbahnbetriebshof in den Lärmaktionsplan des Senats aufzunehmen. Als besonders wirksame Maßnahmen sind anzustreben:
Auf die Zulassung entsprechender, anderen Städten verwendeter Anlagen ist gegenüber der TAB und der SenStadtUm hinzuwirken.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der Staatssekretär für Stadtentwicklung und Umwelt, Herr Christian Gaebler, wurde mit Schreiben vom 05.06.2014 gebeten zu prüfen, ob Lärmminderungsmaßnahmen, finanziert aus dem Lärmsanierungsprogramm, im Sinne des BVV-Antrages möglich sind. Die Antwort liegt nun vor.
Der Staatssekretär für Stadtentwicklung und Umwelt hat geantwortet:
„Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass für den Straßenbahnbetriebshof Weißensee eine Zuständigkeit meines Hauses lediglich für die Lärmproblematik besteht, soweit diese durch Straßenbahnfahrten verursacht wird, die als öffentlicher Verkehr nach der Verkehrslärmschutzverordnung zu beurteilen ist. Dies betrifft die Einfahrt auf das Betriebsgelände bis zum Abstellen des Fahrzeuges ebenso wie die Ausfahrt. Fahrten auf dem Gelände zum Zwecke der Reinigung, Wartung oder Reparatur sind Bestandteil des Anlagenbetriebes und somit ebenso wie die Nebenanlagen und -einrichtungen nach TA Lärm zu beurteilen. Diese Aufgabe liegt aber weiterhin in der Zuständigkeit ihres Bezirkes. Entsprechend dieser Regelung ist eine erste Abstimmung auf Arbeitsebene erfolgt, weitere sind vorgesehen. Unstrittig dabei ist, dass die als öffentlicher Verkehr zu bewertenden Fahrten den höheren Einfluss auf die Lärmbelastung der angrenzenden Wohngebäude haben als die nach TA Lärm zu bewertenden Tätigkeiten. Weiterhin unterschreitet die im übersandten BVV-Beschluss enthaltene Zielsetzung (Maximalpegel von tags 60 dB (A) und nachts 45 dB (A)) deutlich die Schwellenwerte des Lärmaktionsplans (1. Stufe - 70/60 dB (A), bzw. 65/55 dB (A) tags/nachts als mittelfristigen Zielwert). Eine Einhaltung der von ihrem Bezirk gesetzten Ziele allein mit den Mitteln der Lärmaktionsplanung ist sicher weder kurz- noch mittelfristig erreichbar.
Besonders hohe und damit störende Lärmbelastungen werden beim Befahren der zum Teil sehr engen Kurven auf dem Betriebshof und im Ein- und Ausfahrbereich verursacht. Das hierbei entstehende Kurvenquietschen ist systembedingt (durch das Ruck-Gleiten der Radaufstandsflächen beim Fahren parallel geführter Radsätze durch enge Kurven) und es können Maximalpegel in einem sehr weiten Spektrum auftreten. Diese Problematik tritt aber stadtweit im Bereich von Kurven auf. Eine Reduzierung der Kurvengeräusche gehört deswegen zu den Zielsetzungen der Lärmaktionsplanung.
Durch eine Schmierung des Schienenkopfes ist eine deutliche Minderung dieses Geräusches erreichbar. Die BVG prüft den Einsatz stationärer Anlagen sowie ein Verfahren, bei dem ein entsprechendes Schmiersystem in die Fahrzeuge integriert wird. Damit wäre eine Aufgabe des Schmiermittels durch das Fahrzeug im Kurvenbereich möglich. Der Vorteil dieses fahrzeuggebundenen Systems gegenüber einer stationären Anlage liegt insbesondere darin, dass damit im gesamten Berliner Straßenbahnnetz eine Reduzierung der Kurvengeräusche möglich wäre. Stationäre Anlagen sind nicht an allen Kurven installierbar und können zudem schnell verschmutzen. Deshalb präferiert die BVG den Einsatz des fahrzeuggebundenen Systems. Die BVG hat erste erfolgreiche Versuche durchgeführt, es sind aber weitere Prüfungen und Anpassungen erforderlich. Die Technische Bahnaufsicht hat der Erprobung einer stationären Anlage auf dem Betriebshof Weißensee und dem Einsatz eines entsprechenden Schmiermittels auf öffentlichen Straßen zugestimmt, da hierdurch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Eine Entscheidung über die Realisierung des Vorhabens durch die BVG kann aber erst nach Abschluss der notwendigen und insgesamt aufwändigen Prüfungen erfolgen.
Eine vollständige Einhausung des Betriebshofes ist eine sehr umfassende Maßnahme. Hier sind zunächst die grundsätzlichen Möglichkeiten, Vor- und Nachteile und insbesondere der erforderliche finanzielle Aufwand zu ermitteln, um konkrete Aussagen zu machen. Allein aus Gründen des Lärmschutzes ist eine Finanzierung eines solchen Projektes mit den der Lärmaktionsplanung zur Verfügung stehenden Finanzmitteln zumindest kurz- bis mittelfristig nicht absehbar. Ich empfehle, dass dieses Thema zunächst bei den auf Arbeitsebene vorgesehenen weiteren Abstimmung gemeinsam mit der BVG aufbereitet wird.“
Was den Teil der Lärmproblematik betrifft, die nach TA Lärm zu beurteilen ist, hat das Bezirksamt -hier Umwelt- und Naturschutzamt – die BVG aufgefordert, Lärmbelastungen, die durch Fahrten auf dem Grundstück zum Zwecke der Reinigung, Wartung oder Reparatur entstehen und Bestandteil des Anlagenbetriebes sind, durch eine detaillierte Prognose nach den Anforderungen TA Lärm (durch einen Gutachter) prüfen zu lassen und dem Umwelt- und Naturschutzamt innerhalb von drei Monaten vorzulegen.
Das Bezirksamt wird den zuständigen Ausschuss über die Ergebnisse des Gutachtens sowie die Inhalte der Gespräche mit der zuständigen Senatsverwaltung zum gegebenen Zeitpunkt informieren.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auskwirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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