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Drucksache - VII-0489
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 10.09.2013 beraten.
Abstimmungsergebnis Kinder- und Jugendhilfeausschuss:
JA 3 / NEIN 6 / ENTHALTUNGEN 4
Das Bezirksamt Pankow wird ersucht zu prüfen, wie möglichst flächendeckend in Einrichtungen und Organisationen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, mobile medizinische Zahnrettungsboxen vorzuhalten sind: Und zwar sowohl in öffentlich finanzierten als auch kommunalen Einrichtungen oder Organisationen, welche sich um Kinder, Jugendliche und Gesundheit kümmern und in denen sich Kinder und Jugendliche befinden (insbesondere etwa in Jugendfreizeiteinrichtungen, Kindertageseinrichtungen, Kliniken, Krankenhäusern, Schulen, Schwimmbädern sowie Sportvereinen).
Begründung Kinder- und Jugendhilfeausschuss:
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss diskutierte den Prüfauftrag an das Bezirksamt zur Einführung von Zahnrettungsboxen kontrovers. Die Mehrheit des Ausschusses lehnte den Antrag ab, da einige der Auffassung waren, dass Unfälle, für die Zahnrettungsboxen notwendig sein könnten, nicht in den Kinder- und Jugendfreizeitstätten oder anderen Einrichtungen passieren, sondern zu Hause oder in der Freizeit. Als weiterer Grund für eine Ablehnung kristallisierte sich eine zu kurze Haltbarkeit der Boxflüssigkeit heraus. Auch die Kosten mit bis zu ca. 15? erschien einigen Ausschussmitgliedern zu hoch für eine Anschaffung. Ebenso sahen einige Ausschussmitglieder die Zahnrettungsboxen als nicht praxistauglich an, da diese gekühlt an einem Ort, zu dem alle Personen Zugang haben sollen, gelagert werden müssten. Der Vorschlag, ebenfalls den Ausschuss für Schule und Sport mit einzubeziehen, fand keine Zustimmung. Eine Minderheit hielt den Prüfauftrag für richtig und wichtig, da dieser nicht nur den Bereich der Jugendhilfe sondern ebenfalls Schulen, Sportstätten usw. mit einbezogen hätte.
Text Ursprungsantrag Bündnis 90/ Die Grünen:
Das Bezirksamt Pankow wird ersucht zu prüfen, wie möglichst flächendeckend in Einrichtungen und Organisationen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, mobile medizinische Zahnrettungsboxen vorzuhalten sind: Und zwar sowohl in öffentlich finanzierten als auch kommunalen Einrichtungen oder Organisationen, welche sich um Kinder, Jugendliche und Gesundheit kümmern und in denen sich Kinder und Jugendliche befinden (insbesondere etwa in Jugendfreizeiteinrichtungen, Kindertageseinrichtungen, Kliniken, Krankenhäusern, Schulen, Schwimmbädern sowie Sportvereinen).
Begründung Ursprungsantrag:
Ausgeschlagene oder abgebrochene Zähne als Folge eines Unfallereignisses (Spiel-, Sport- oder Verkehrsunfall) können heute aussichtsreich gerettet bzw. in den Kiefer zurückgepflanzt und somit erhalten werden, wenn sie bis max. 30 Minuten nach dem Unfallgeschehen in die Nährlösung einer für diese Zwecke vorgesehenen zahnmedizinischen Zahnrettungsbox eingelegt werden. Beschriebene Unfälle führen nicht selten zu mittelschweren bis schweren Zahnverletzungen, wobei hiervon primär die Zähne im Frontalbereich betroffen sind. Durch unvorhergesehenes Aufschlagen oder Stürzen können Zahnlockerungen bis hin zu Extraktionen verursacht werden sowie Zahnsegmente ab- bzw. herausbrechen oder Zähne teilweise bzw. gänzlich aus dem Zahnfleisch bzw. Kieferbereich herausgelöst werden. Ein abgebrochener oder fehlender Zahn im Frontzahnbereich beispielsweise beeinträchtigt in der Folge nicht nur die ästhetische Erscheinung sowie die Kaufähigkeit eines Menschen, sondern bedeutet langfristige, auch finanziell nicht unerhebliche Folgekosten. So kann etwa der Verlust eines Frontzahnes lebenslange Kosten in Höhe von rund zehn- bis zwanzigtausend Euro betragen.
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