Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VII-0425
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .01.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0425
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Voraussetzungen für die Beibehaltung mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtern! Berlin und Pankow für die Abschaffung der Optionspflicht!
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 17. Sitzung am 25.09.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0425:
"Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass sie durch einen klarstellenden Erlass die Voraussetzungen zur Beibehaltung mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert. Beispielgebend hierfür kann hier der Erlass der Senatsverwaltung für Inneres in Bremen sein. Darüber hinaus soll das Land Berlin Initiativen im Bundesrat unterstützen oder selbst einbringen, die zur Abschaffung der Optionspflicht führen und, solange die Optionspflicht besteht, die Aufklärung der Erklärungspflichtigen intensivieren, damit Optionspflichtige nicht wegen Unkenntnis mit dem Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bestraft werden."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Gemäß § 29 StAG in der derzeit geltenden Fassung hat ein Deutscher, der nach dem 31.12.1999 die Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 StAG (hier Erwerb durch Geburt) oder durch Einbürgerung nach § 40b StAG erworben hat und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt mit Erreichen der Volljährigkeit schriftlich zu erklären, ob er die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will.
Für die Durchführung des Optionsverfahrens nach § 29 StAG hat die Meldebehörde entsprechend § 34 StAG bis zum zehnten Tag eines jeden Kalendermonats der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde die Personen zu benennen und personenbezogene Daten zu übermitteln, die im darauffolgenden Monat das 18. Lebensjahr vollenden werden und bei denen nach § 29 StAG ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann.
Sofern hier die entsprechende Mitteilung durch die Meldebehörde vorliegt wird der Optionspflichtige umgehend zu einem persönlichen Gespräch gebeten (bisher wurden sieben der im Bezirk Pankow der Optionspflicht unterliegende Personen benannt).
In diesem Gespräch wird umfassend sowohl der Inhalt der Optionspflicht als auch die vom Optionspflichtigen abzugebenden Optionserklärungen erläutert und auf die konkret für die jeweilige Person benannten einzuhaltenden Erklärungsfristen detailliert hingewiesen. In den meisten Fällen werden die entsprechenden Optionserklärungen schon bei dieser Vorsprache abgegeben. Insbesondere wird auf die vorsorgliche Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung hingewiesen, die jedoch nur bis zur Vollendung des 21.Lebensjahres gestellt werden kann (§ 29 Abs.3 Satz 2 StAG). Erfolgte trotz entsprechender Einladung keine persönliche Vorsprache wurden die entsprechenden Optionserklärungen mit Zustellungsurkunde versandt. Der Eingang der Erklärungen wird hier regelmäßig überwacht. Zukünftig werden den betreffenden Personen auch die von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen herausgegebene Broschüre " Mit 18 bleibe ich Deutsche/r" ausgehändigt.
Die Problematik der Optionspflicht nach § 29 StAG ist schon seit einigen Jahren ein fester Besprechungspunkt der vierteljährlich stattfindenden Leitungsrunden der bezirklichen Staatsangehörigkeitsbehörden. Der Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin sind die mit der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verbundenen Schwierigkeiten bekannt. Daher wird (solange keine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes erfolgt) beständig auf die Abgabe einer Beibehaltungsgenehmigung vor Vollendung des 21. Lebensjahres hingewiesen. In Anlehnung an den Erlass des Senators für Inneres und Sport der Freien Hansestadt Bremen hat die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport im Rundschreiben 0206/134 vom 31.07.2013 den Umgang mit der Optionsverpflichtung für die bezirklichen Staatsangehörigkeitsbehörden geregelt. Die auf den jeweiligen Einzelfall abzustellende Verfahrensweise unter großzügiger Berücksichtigung der konkreten Umstände des von der Optionspflicht Betroffenen wurde neuerlich auf der bezirklichen Leitungsrunde am 11.12.2013 ausdrücklich bestätigt.
Da entsprechend dem Koalitionsvertrag die Abschaffung der Optionspflicht für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfallen und Mehrstaatigkeit akzeptiert werden soll, bleibt die damit verbundene entsprechende Gesetzesänderung nunmehr abzuwarten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur Umwelt und Bürgerservice
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |