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Drucksache - VII-0359
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0359
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Kleingartenanlagen im Bezirk Pankow dauerhaft sichern!
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 12. Sitzung am 30.01.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0359 –
und
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu 1a: Auf der Grundlage der BVV-Drucksache Nr. VII–0365 wurde der Bezirksamtsbeschluss VII-0420/2013, „Vorentwurf des Stadtentwicklungsplans Wohnen – Position des Bezirks Pankow für die weitere Bearbeitung“, am 05.03.2013 gefasst, der mit Schreiben vom 11.03.2013 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als Stellungnahme des Bezirkes zugesandt worden ist.
Mit der Drucksache VII-0405, „Vorentwurf des Stadtentwicklungsplans Wohnen – Position des Bezirks Pankow für die weitere Bearbeitung“, hat die BVV den Bezirksamtsbeschluss VII-0420/2013 am 24.04.2013 zur Kenntnis genommen.
In den Beschlüssen des Bezirksamtes und der BVV wird dargelegt, dass die auf bestehenden Kleingartenflächen dargestellten Wohnungsbaupotenzialflächen im Bezirk Pankow durchgängig im Stadtentwicklungsplan Wohnen zurückzunehmen sind und entsprechende Änderungen des Flächennutzungsplans einzuleiten sind.
Mit den Planungszielen des „StEP Wohnen 2025“ ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt der Aufforderung des Bezirks nicht gefolgt. Im „StEP Wohnen 2025“ sind 11 Kleingartenanlagen aufgeführt, die überwiegend nach 2025 für Wohnungsbau vorgesehen sind.
Der Senat hat am 8. Juli 2014 den „Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025“ als Planungsgrundlage beschlossen.
Zu 1b: Auf die Bitte des Bezirks Pankow bezüglich des Anliegens der Nr. 1b der BVV-Drucksache VII–0359 Stellung zu nehmen, hat der Leiter des Referates Flächennutzungsplanung und stadtplanerische Konzepte begründet, dass der Forderung der BVV, pauschal alle Kleingartenflächen im FNP darzustellen, nicht entsprochen werden kann. Die entsprechenden Standorte wären zunächst einzeln zu prüfen und mit den gesamtstädtischen Interessen der wachsenden Stadt Berlin abzugleichen.
Soll eine kleingärtnerisch genutzte Fläche von mehr als drei Hektar planungsrechtlich als Dauerkleingärten entgegen anders lautender Darstellung im FNP gesichert werden, so ist eine entsprechende Änderung erforderlich, die der Zustimmung vom Senat und Abgeordnetenhaus bedarf. Dies kann pauschal nicht in Aussicht gestellt werden, denn die gesamtstädtischen Entwicklungsziele dürfen nicht entgegenstehen. Zu den gesamtstädtischen Entwicklungszielen gehört beispielsweise auch die Sicherung zukünftiger Wohnbauflächen an infrastrukturell gut erschlossenen Standorten.
Im Einzelfall sind bei Flächen unter drei Hektar Ausnahmen zulässig, wenn das städtebauliche Planungsziel gewahrt bleibt.
Angesichts des starken Bevölkerungswachstums sowie der großen Wohnungsnachfrage sieht SenStadtUm allerdings Veranlassung für die Änderung des FNP, wobei vorrangig die Aktivierung von Wohnungsbaupotenzialen durch die Bezirke unterstützt werden muss.
Zu 2.:
Die von Juli bis Oktober 2013 unter planungsrechtlichen Aspekten durchgeführte „Beschreibung und Beurteilung der Situation von Kleingartenanlagen im Bezirk Pankow“ (bezirkliche KGA-Kategorisierung) hat ergeben, dass für die Kleingartenanlagen „Gartenbau Nordend“ am Rosenthaler Grenzweg, „Edelweiß“ an der Triftstraße, die Abteilung „Graue Schule“ der Kleingartenanlage „Humboldt“ an der Friedrich-Engels-Straße und „Hoffnung“ im Rahmen der o. g. Bewertung ein Handlungserfordernis im Sinne dieser Drucksache besteht.
Die Mitteilung der Planungsabsicht für die Bebauungspläne 3-51 „KGA Hoffnung“, 3-56B „KGA Gartenbau Nordend“, 3-57B „KGA Humboldt – Abt. Graue Schule“ und 3-58B „KGA Edelweiß“ gemäß § 5 AGBauGB ist erfolgt, die Antwort vom 18.09.2014 liegt dem Bezirksamt vor.
Das Referat I B der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat darin klargestellt, dass es derzeit an der konkreten städtebaulichen Begründung für die Sicherung der Nutzung an diesen Standorten fehlt, weil der Anlass für die Planaufstellung ein allgemeines politisches Ziel („Sicherung aller Kleingärten“) ist. Es müsse für jeden KGA-Standort nachgearbeitet werden, welche städtebauliche Bedeutung er hat, die für den jeweiligen Einzelfall die vom Flächennutzungsplan abweichende Sicherung der kleingärtnerischen Nutzung rechtfertigt.
Für die Kleingartenanlage „Hoffnung“ wurde dennoch am 13.01.2015 durch das Bezirksamt der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung 3-51B zur Sicherung privater Dauerkleingärten gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde der BVV mit Drucksache VII-0883 zur Kenntnis gegeben.
Um dem Ziel einer gerechten Abwägung zwischen den öffentlichen und privaten Belangen zu entsprechen und das städtebauliche Erfordernis für eine Abweichung von den gesamtstädtischen Zielen des FNP und des StEP Wohnen begründen zu können, bedarf es jedoch für die Fortführung der Verfahren einer integrierten teilräumlichen Planung mit einem landschaftsplanerischen Fachbeitrag. Deshalb können die Verfahren erst weitergeführt werden, wenn eine solche Rahmenplanung vorliegt, die die kleingärtnerisch genutzten Standorte auf Grundlage fachlicher Erwägungen positiv bestätigt.
Die o. g. Bebauungspläne sind in der Prioritätenliste über alle bezirklichen Bebauungspläne, die für die BVV derzeit erstellt wird, aufgeführt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat die Beratung dieser Prioritätenliste für das II. Halbjahr 2015 vorgesehen.
Zu 3.:
Die Umsetzung des BVV-Beschlusses ist wie folgt geregelt: Der Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht legt eingegangene Anträge in Kleingartenanlagen wöchentlich dem Bezirksstadtrat der Abteilung Stadtentwicklung zur Kenntnis vor. Dieser informiert die Fraktionen sowie die Vorstände der Bezirksverbände.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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