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Drucksache - VI-1369
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-1369
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Mehr Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer in der Pappelallee und in der Stahlheimer Straße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 45. Tagung der BVV am 26.10.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung der Drucksache Nr.: VI-1369:
"Das Bezirksamt wird ersucht auf der Stahlheimer Straße und der Pappelallee durchgängig in beiden Richtungen einen Radstreifen oder Radangebotsstreifen anzulegen. Dazu soll das Bezirksamt prüfen, ob und wie der Straßenraum in der Pappelallee und in der Stahlheimer Straße nach dem Grundsatz durchgängige Trennung von PKW/Straßenbahn und Radverkehr sowie Stellplätze in Parktaschen gestaltet werden kann. Die finanziellen Auswirkungen auf Parkraumbewirtschaftung sind bei Neuanordnung der Stellplätze so gering wie möglich zu halten."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Im Auftrag des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes lässt die S.T.E.R.N. GmbH zurzeit eine Planung für die Umgestaltung der Kastanienallee / Stahlheimer Straße erarbeiten, welche aus bezirklichen Ausgleichsbeträgen (Kapitel 4610) finanziert wird. Der Querschnitt dieses Straßenzuges entspricht im Wesentlichen dem der Kastanienallee, so dass davon ausgegangen werden kann, dass, in Abhängigkeit von der zur Anwendung kommenden Radstreifenbreite, auch hier der in der Kastanienallee gebaute Querschnitt zur Anwendung kommen kann.
Die Entwurfsplanung soll am 23.04.2013 dem Ausschuss Verkehr und Öffentliche Ordnung vorgestellt werden. Die Bauausführung des Abschnittes von der Schönhauser Allee bis zur Wichertstraße soll aus bezirklichen Ausgleichsbeträgen finanziert werden. Die Finanzierung des Umbaus des Abschnittes von der Wichertstraße bis zur Wisbyer Straße ist im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz angemeldet worden.
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Eine präzise Aussage zu Auswirkungen auf die Parkraumbewirtschaftung kann erst nach Auswertung des umfassenden Baumgutachtens getroffen werden, welches zurzeit erarbeitet wird.
Mit diesen Informationen und dem bereits angelaufenen Planungsverfahren bitten wir, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Einnahmeverlust bei der Parkraumbewirtschaftung wird geprüft.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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