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Drucksache - VI-1257
Das Bezirksamt wird ersucht, eine Übersicht über die Gehweg- und Fahrbahnschäden zu erstellen, die aufgrund der beschränkten Haushaltsmittel (bauliche Unterhaltung) nicht zeitnah behoben werden konnten und können und auf die deshalb mit einer entsprechenden Beschilderung (auch Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) hingewiesen werden muss. Auf der Basis dieser Liste ist eine Prioritätenreihung festzulegen, nach der die einzelnen Schäden zu beheben sind. Diese Liste ist dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz jeweils einmal jährlich vorzulegen und mit ihm abzustimmen. Begründung der Beschlussempfehlung des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz:
Die von den Antragstellern geforderte Prioritätensetzung bei Schäden an Gehwegen und Fahrbahnen erfolgt im Rahmen des Straßenunterhalts seitens des Amtes ohnehin. Da es sich hier um Maßnahmen zur Gefahrenabwehr handelt, sind diese Prioritäten nicht politisch verhandelbar, zumal vor dem Hintergrund nicht ausreichender Haushaltsmittel. Das Aufstellen einer weiteren Liste ohne praktischen Nutzen empfindet die Ausschussmehrheit nur als unnötige Verwaltungsarbeit.
Der Ausschuss empfiehlt der BVV daher mit einer Ja-Stimme gegen 11 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung die Ablehnung der Drucksache.
Begründung des Ursprungsantrages der Fraktion der CDU:
Die zahlreichen Schäden an Verkehrsanlagen, insbesondere Gehwegen und Straßen, rücken gerade nach dem Ende der Frostperiode in den Fokus der öffentlichen Debatte. Das Bezirksamt ist ständig bemüht, entstandene Schäden zu beseitigen, kann dies aber aufgrund der unzureichenden finanziellen Ausstattung im Bezirkshaushalt nicht vollständig umsetzen. Die Erstellung einer wie im Antrag geforderten Liste kann hierbei zweierlei bewirken. Zum einen kann sie die Kommunikation mit dem zuständigen Fachausschuss und Bürgerinnen und Bürgern erleichtern, indem auch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar dargestellt wird, welche Mittel zur Verfügung stehen und an welchen Stellen sie mit welcher Priorität eingesetzt werden. Zum anderen dokumentiert sie die kontinuierlich anwachsende Zahl von Schäden an den Verkehrsanlagen, die nicht behoben werden, und kann somit gegenüber dem Berliner Senat verdeutlichen, dass eine fortdauernde Desinvestition in Straßen und Gehwege durch unzureichende Zuweisungen von entsprechenden Haushaltsmitteln nicht mehr weiter hinnehmbar ist.
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