Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, die gesetzlichen Möglichkeiten aus dem § 3 (4) Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge 1 (Elektromobilitätsgesetz - EmoG) für die Förderung der Elektromobilität zu nutzen. Das Bezirksamt wird hierfür die Möglichkeiten aus § 3 (4) 1.-3. EmoG hinsichtlich des übergeordneten Straßennetzes mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) eruieren, konkret bedeutet dies, dass Bevorrechtigungen möglich sind:
- für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen
- bei der Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen oder Wegen oder Teile von diesen
- durch das Zulassen von Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtsverboten.
Hinsichtlich des nachgeordneten Straßennetzes wird das Bezirksamt ersucht, die Möglichkeit aus § 3 (4) selbst zu nutzen und umzusetzen. Konkret bedeutet dies, dass Bevorrechtigungen möglich sind:
- für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen
- bei der Nutzung von von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen oder Wegen oder Teile von diesen
- durch das Zulassen von Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtsverboten
- im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen.
David Paul, Denise Bittner und die weiteren Mitglieder der CDU-Fraktion