Das Bezirksamt wird ersucht, die Ende 2013 beschlossene Drs. VII-0517, „Kommentierung des Thälmann-Denkmals“, inhaltlich und formal korrekt umzusetzen.
Die Erarbeitung einer historisch-kritischen Kommentierung des Thälmann-Denkmals und des Dargestellten soll wissenschaftlich fundiert erfolgen. Dafür ist eine anerkannte qualifizierte Institution zu beauftragen, die mit Expertenwissen die politische Dimension des Auftrags fachlich korrekt bearbeiten kann. Dafür infrage kommen
der Beauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur des Landes Berlin,
die Bundesstiftung Aufarbeitung,
der Forschungsverbund SED-Staat der FU Berlin,
das Zentrum für Zeitgeschichtliche Forschung Potsdam.
Die Federführung verbleibt bei der Gedenktafelkommission. Beratend sind die*der Preisträger*in des Wettbewerbs zur künstlerischen Kommentierung sowie Mitglieder der Kommission Kunst im öffentlichen Raum hinzuzuziehen, sowie Vertreter einer evtl. vom Bezirksamt ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe.
Der Ausschuss für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften ist kontinuierlich zu informieren und vor Entscheidungen einzubeziehen. Dem Kulturausschuss ist die entworfene Kommentierung abschließend vorzulegen.