Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der CDU in folgender Fassung zurückgezogen:
Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen, dass die Eltern von Schülerinnen und Schülern, die hohe Fehlzeiten aufweisen, verstärkt in die Verantwortung genommen werden. Hierzu soll besonders auf die Eltern eingewirkt werden, beispielsweise auch mit der Androhung, das Sorgerecht zu entziehen.
20.02.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 12.7 - überwiesen
Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen, dass die Eltern von Schülerinnen und Schülern, die hohe Fehlzeiten aufweisen, verstärkt in die Verantwortung genommen werden
Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen, dass die Eltern von Schülerinnen und Schülern, die hohe Fehlzeiten aufweisen, verstärkt in die Verantwortung genommen werden. Hierzu soll besonders auf die Eltern eingewirkt werden, beispielsweise auch mit der Androhung, das Sorgerecht zu entziehen.
Der Überweisung des Antrages in den Jugendhilfeausschuss wird einstimmig zugestimmt.
04.09.2008 - Jugendhilfeausschuss
Ö 4 - vertagt
Die Beratung des Antrags wird auf die nächste Sitzung vertagt
Die Beratung des
Antrags wird auf die nächste Sitzung vertagt.
18.09.2008 - Jugendhilfeausschuss
Ö 3 - vertagt
Die Beratung des Antrags wird vertagt
Die Beratung des Antrags wird vertagt.
20.11.2008 - Jugendhilfeausschuss
Ö 7 - im Ausschuss abgelehnt
Im Nachgang zur Begründung des Antrages durch Herrn Khalil erläutert
Frau Vonnekold das übliche Verfahren im Umgang mit Schulschwänzern
Im Nachgang zur Begründung des
Antrages durch Herrn Khalil erläutert Frau Vonnekold das übliche Verfahren im
Umgang mit Schulschwänzern. Hierbei ist zu unterscheiden, ob es sich um ein
Zeichen von Überforderung oder um Desinteresse der Eltern an der Schulpflicht
handelt.
Sind die Eltern überfordert, aber
interessiertan der Bildung ihrer
Kinder, erscheinen nach den üblichen Kontakten der Schule mit den Eltern Hilfen
zur Erziehung angezeigt.
In Fällen von Desinteresse nutzt die
Schule die Kontaktmöglichkeiten zu den Eltern und leitet danach zeitnah
Bußgeldverfahren ein. In der Vergangenheit waren die Verkehrsrichter für diese
Bußgeldverfahren zuständig, die diese Verfahren oft wegen Geringfügigkeit
einstellten. Im Rahmen von Umstrukturierungen im Amtsgericht sind diese nun bei
den Jugendrichtern angesiedelt, welche sich nicht scheuen die Bußgelder
festzusetzen und ggf. auch bei Zahlungsunwilligkeit ersatzweise Haft
anzuordnen, da ihnen der Zusammenhangvon Schuldistanziertheit und der Möglichkeit weiterer negativer
Erscheinungen bis zu Delinquenz bewusst ist.
In besonderen Fällen ist eine
Zuführung des Schulkindes durch die Polizei, aber auch die Einschränkung des
Sorgerechts durch das Familiengericht möglich. Das Bewusstsein vieler
Schulleiter hat sich verändert und Kooperationen mit der Polizei und dem
Familiengericht sind aufgebaut worden. Die Palette der Möglichkeiten wird
zunehmend genutzt.
Frau Dr. Gallus-Jetter ergänzt dazu,
dass sich die Schulen in immer mehr Fällen direkt an das Familiengericht
wenden. Die Anfragen erhält sie zur Kenntnis. Die Zusammenarbeit der
Institutionen ist deutlich enger geworden, was aber auch zu einer
Arbeitsverdichtung für alle Beteiligten führt.
Die Frage, wie das Stopp-Schild
konkret ausgestaltet sein soll, kann in der Diskussion nicht geklärt werden.
Frau Finger bittet um Abstimmung.
Der Antrag wird mit zwei Zustimmungen, acht Gegenstimmen und einer Enthaltung
abgelehnt.
03.12.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 9.2 - überwiesen
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung
des Antrages in folgender Fassung:
Der Ausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender
Fassung:
Das
Bezirksamt möge sich dafür einsetzen, dass die Eltern von Schülerinnen und
Schülern, die hohe Fehlzeiten aufweisen, verstärkt in die Verantwortung
genommen werden. Hierzu soll besonders auf die Eltern eingewirkt werden,
beispielsweise auch mit der Androhung, das Sorgerecht zu entziehen.
Es erfolgen Redebeiträge von Frau BV Lanske, Frau BV
Finger, Herrn BzStR Schimmang, Frau BzStR Vonnekold, Frau BV Schwarzer, Frau BV
Knörr, Herrn BzBm Buschkowsky, Frau BV Lanske, Frau BzStR Vonnekold, Herrn BV
Morsbach, Herrn BV Liecke, Herrn BzStR Schimmang, Herrn BV Koglin, Herrn BV
Rühlmann, Frau BV Schumacher, Herrn BV Koglin, Frau BzStR Vonnekold und Frau BV
Hall-Freiwald.
Der Überweisung der Beschlussempfehlung in den
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur wird mit Stimmen der SPD (19), CDU,
FDP, GRAUEN und einer Stimme eines fraktionslosen Bezirksverordneten bei
Gegenstimmen der SPD (2), Grünen und LINKEN zugestimmt.
17.05.2011 - Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
Ö 4 - im Ausschuss zurückgezogen
Herr Kroll erläutert, dass der Antrag im Jugendhilfeausschuss beraten und die Ablehnung empfohlen wurde
Herr Kroll erläutert, dass der Antrag im Jugendhilfeausschuss beraten und die Ablehnung empfohlen wurde. Die BVV hat den Antrag anschließend in den Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur überwiesen. Da keine rechtliche Möglichkeit zur Durchsetzung der Forderung gesehen wird, wird der Antrag zurückgezogen.
Frau BzStRin Dr. Giffey erläutert, dass in Neukölln sämtlichen Schulversäumnissen nachgegangnen wird, erforderlichenfalls werden Bußgelder verhängt. Im Jahre 2010 sind 687 Anzeigen aus Schulen über Schulversäumnisse von mehr als 10 Tagen eingegangen, 312 Bußgeldbescheide sind gefertigt worden, die Gesamteinnahme aus Bußgeldbescheiden beläuft sich auf 39 T €. Im Jahre 2011 sind bisher 333 Anzeigen aus Schulen eingegangen, 147 Bußgeldverfahren sind eingeleitet worden, die Einnahme beläuft sich auf 1.472 €, da noch nicht alle Forderungen erfüllt sind.
25.05.2011 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 14.13 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der CDU in folgender Fassung zurückgezogen:
Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der CDU in folgender Fassung zurückgezogen:
Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen, dass die Eltern von Schülerinnen und Schülern, die hohe Fehlzeiten aufweisen, verstärkt in die Verantwortung genommen werden. Hierzu soll besonders auf die Eltern eingewirkt werden, beispielsweise auch mit der Androhung, das Sorgerecht zu entziehen.