Tagesordnung - 5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau  

 
 
Bezeichnung: 5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
Datum: Mi, 09.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
Anlagen:
Protokoll VuT 05-XXI 09.03.2022_Anlage_TOP4

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Feststellung der Anwesenheit      
Ö 3  
Bürger:innenanliegen „Reduzierte Wohn- und Aufenthaltsqualität“      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Lastenrad-Parkplätze und Lastenrad-Sharing      
Ö 5  
Kita "Elif und Emil 3" - Kinder und Erzieher schützen I  
Enthält Anlagen
0024/XXI  
Ö 6  
Kita "Elif und Emil 3" - Kinder und Erzieher schützen II  
Enthält Anlagen
0027/XXI  
Ö 7  
Radweg Buckower Damm  
Enthält Anlagen
0088/XXI  
Ö 8  
Lieferzone zu Lieferzeiten in der Sonnenallee 144-146  
Enthält Anlagen
0090/XXI  
Ö 9  
Überquerung Rufacher Weg auf Höhe Fläzsteinpfad  
Enthält Anlagen
0095/XXI  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, einen markierten Überquerungsbereich (Gehwegsvorstreckung) auf dem Rufacher Weg an geeigneter Stelle zu installieren, um im direkten Überquerungsbereich beidseitig des Rufacher Wegs parkende Pkw zu verhindern und für den fließenden Verkehr den Überquerungsbereich sichtbar zu machen.

 

Begründung: Der Fläzsteinpfad ist die Verbindung zw. Rufacher Weg und Alt-Buckow für Fußnger*innen und Fahrradfahrer*innen. Dieser Pfad mündet in den Rufacher Weg. Auf Höhe dieser Einmündung können PKW beidseitig des Rufacher Wegs parken. Eine Überquerung des Rufacher Wegs ist so nichtdirekt und sicher möglich. Auch sind die Fußnger*innen in diesen Bereichen für den fließenden Verkehr nur schwerlich zwischen den parkenden Pkw zu erkennen. Die installierte Querung soll die Sicherheit der Fußnger*innen hier erhöhen.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23.03.2022 ist das Bezirksamt gebeten worden, einen markierten Überquerungsbereich auf dem Fläzsteinpfad zu installieren, um im direkten Überquerungsbereich beidseitig des Rufacher Wegs parkende Pkw zu verhindern und für den fließenden Verkehr den Überquerungsbereich sichtbar zu machen.

 

Die Straßenverkehrsbehörde hat geprüft, ob mittels Fahrbahnmarkierungen durch Regelplan 200 dem Antrag entsprochen werden kann. Dabei wurde festgestellt, dass ein Regelplan 200 nur auf einer Straßenseite möglich ist, da die Fahrbahnbreite zu gering ist. Die Markierung nach Regelplan 200 erfolgte auf der Seite des Fläzsteinpfads. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite mittels einer weißen Zick-Zack-Linie (Zeichen 299) eine Sperrfläche markiert worden. Sollten die markierten Flächen im weiteren Verlauf verkehrswidrig zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden, wird die Verwaltung – sollten Maßnahmen von Ordnungsamt bzw. Polizei erforderlich sein und diese sodann keine Wirkung entfalten - die Bereiche zusätzlich mit Pollern ausrüsten. Die zur Herstellung der Barrierefreiheit erforderlichen Bordsteinabsenkungen sind beidseitig erfolgt.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 22. April 2024

 

 

Martin Hikel Jochen Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

   
    26.01.2022 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.28 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Verkehr und Tiefbau überwiesen.

   
    09.02.2022 - Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
    Ö 11 - vertagt
   

Der Tagesordnungspunkt wird aus Zeitgründen einvernehmlich vertagt.

   
    09.03.2022 - Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
    Ö 9 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Stiermann begründet den Antrag. Der Vorsitzende bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Herr BzStR Biedermann führt aus, dass – wie von Herrn Stiermann schon selbst erwähnt – keine beidseitige Bordsteinabsenkung vorhanden ist. Nach Beschlussfassung kann die Aufbringung einer Fahrbahnmarkierung gegenüberliegend auf beiden Straßenseiten geprüft werden, allerdings müssen dann die Bordsteine und die Gehwegflächen baulich abgesenkt werden, um die Maßnahme auch barrierefrei zu gestalten.  Geprüft werden müsse i.d.Z. allerdings auch, woher die Mittel für diese Maßnahme dann kommen sollen. Es folgen Redebeiträge von Frau Manteuffel, Herrn Augustin, Herrn Preuß (Vorschlag für textliche Änderung) und Herrn Stiermann, der als Antragsteller den Vorschlag übernimmt. Der Antragstext lautet nun wie folgt:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, einen markierten Überquerungsbereich (Gehwegsvorstreckung) auf dem Rufacher Weg an geeigneter Stelle zu installieren, um im direkten Überquerungsbereich beidseitig des Rufacher Wegs parkende Pkw zu verhindern und für den fließenden Verkehr den Überquerungsbereich sichtbar zu machen.“

 

Herr BzStR Biedermann begrüßt die konstruktive Debatte bei diesem Antrag und weist zugleich aber auch darauf hin, dass alle diese Anträge innerhalb der vorläufigen Haushaltswirtschaft nicht umsetzbar sind und erst mit einem beschlossenen Haushalt angegangen werden können. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet der Vorsitzende um Abstimmung. Im Ergebnis wird der BVV von den anwesenden Ausschussmitgliedern bei einer Enthaltung (AfD) mehrheitlich die Annahme des Antrags empfohlen.

   
    23.03.2022 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, einen markierten Überquerungsbereich (Gehwegsvorstreckung) auf dem Rufacher Weg an geeigneter Stelle zu installieren, um im direkten Überquerungsbereich beidseitig des Rufacher Wegs parkende Pkw zu verhindern und für den fließenden Verkehr den Überquerungsbereich sichtbar zu machen.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen, der CDU, der LINKEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD über die Konsensliste beschlossen.

Ö 10  
Ampel Buckower Damm vor Britzer Garten Nutzer*innenfreundlich schalten - Schulwegsicherheit erhöhen  
Enthält Anlagen
0096/XXI  
Ö 11  
BVG Häuschen  
Enthält Anlagen
0080/XXI  
Ö 12  
Wartetrittbretter für Radfahrer*innen  
Enthält Anlagen
0135/XXI  
Ö 13  
Cargobike-Stellflächen in der Braunschweiger Straße 80  
Enthält Anlagen
0136/XXI  
Ö 14  
Die Neuköllner Mauer muss weg  
Enthält Anlagen
0138/XXI  
Ö 15  
Fahrradbügel U-Bahnhof Johannisthaler Chaussee  
Enthält Anlagen
0140/XXI  
Ö 16  
Nutzung von Regenwasser aus Dachabläufen zur Bewässerung von Straßenbäumen  
Enthält Anlagen
0141/XXI  
Ö 17  
Entsiegelung: Kölner Damm Rückbau Endabschnitt  
Enthält Anlagen
0144/XXI  
Ö 18  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 19  
Protokollabstimmung der 3. und 4. Sitzung      
Ö 20  
Verschiedenes      
Ö 21  
Nächste Sitzung am 06. April 2022      
               
 
 

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