Tagesordnung - 51. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung  

 
 
Bezeichnung: 51. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
Datum: Mi, 05.05.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2     Feststellung der Anwesenheit      
Ö 3     Leitlinien der Bürgerbeteiligung Frau Simon      
Ö 4     Vorstellung des Klimaschutzbeauftragten Herr Grimmecke      
Ö 5     Kostenfreie FFP2-Masken  
Enthält Anlagen
2068/XX  
Ö 6     Durchführung einer Veranstaltung zur Zukunft des Philip-Morris-Geländes  
Enthält Anlagen
1419/XX  
Ö 7     Möglichkeit der Zwischennutzung für leerstehende Immobilien und Flächen prüfen  
Enthält Anlagen
2217/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung durch den Antragsteller:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, eine Übersicht aller bezirklichen Flächen und Gebäude zu erstellen, die derzeit nicht oder untergenutzt sind, z. B. weil Investitionen oder Bauvorhaben geplant sind, die erforderlichen Mittel jedoch in überschaubarer Zeit nicht bereitgestellt werden (können). Ebenso sollen bezirkliche Gebäude oder Freiflächen erfasst werden, die auf Grund von Instandsetzungs- oder Sanierungsbedarf derzeit nicht genutzt werden (können) oder deren zukünftige Nutzung noch nicht abschließend geplant ist. In eine solche Übersicht ist ein realistischer Zeitplan bezüglich der geplanten Maßnahmen aufzunehmen, so dass in der verbleibenden Zeit ggf. diese Flächen sinnvoll zwischengenutzt werden können. Im Rahmen der Prüfung sollte insbesondere eine Nutzung als möglicher Standort für künstlerisch-kulturelle Zwischennutzungen oder für soziale Projekte erhoben werden

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, eine Übersicht aller Flächen und Gebäude zu erstellen, die derzeit nicht oder untergenutzt sind, z. B. weil Investitionen oder Bauvorhaben geplant sind, die erforderlichen Mittel jedoch in überschaubarer Zeit nicht bereitgestellt werden (können).

Ebenso sollen Gebäude oder Freiflächen erfasst werden, die auf Grund von Instandsetzungs- oder Sanierungsbedarf derzeit nicht genutzt werden (können) oder deren zukünftige Nutzung noch nicht abschließend geplant ist. In eine solche Übersicht ist ein realistischer Zeitplan bezüglich der geplanten Maßnahmen aufzunehmen, so dass in der verbleibenden Zeit ggf. diese Flächen sinnvoll zwischengenutzt werden können. Im Rahmen der Prüfung sollte insbesondere eine Nutzung als möglicher Standort für künstlerisch-kulturelle Zwischennutzungen oder für soziale Projekte erhoben werden.

 

Begründung: Bezirkseigene Grundstücke und Gebäude stehen teilweise jahrelang leer, weil es keine Finanzierung für notwendige Baumaßnahmen gibt. Angesichts des großen Bedarfs an Flächen jeder Art soll so geprüft werden, auf welchen Flächen sinnvolle Zwischennutzungen etabliert werden können.

 

-Schlussbericht-

 

Folgende ehemalige Personalunterkünfte des Straßen- und Grünflächenamtes sind aufgrund von vorrangigen Investitionen bzw. wegen erheblichen Instandsetzungs-/Sanierungsbedarfs unterschwellig und teilweise nur im Bereich der Freiflächen genutzt:

  • Roland-Krüger-Str. 6

-            Nutzung als Schulgarten, Lager der Abt. Jugend und des Ordnungsamtes, Holzwerkstatt und Abstellfläche Bauwagen für Maßnahmen in Grünanlagen

  • Sollmannweg 21

-            Gemeinnütziges Projekt Fahrradverleih

  • neckeweg / Rudower Höhe

-            Abstellfläche Bauwagen für Maßnahamen in Grünanlagen

  • Großziethener Chaussee 55

-            Abstellfläche Bauwagen für Maßnahmen in Grünanlagen; Stellplatz für Zeitungszustellung

-            Gebäude ist aus bautechnischer nicht mehr nutzbar

  • Hannemanstraße 3

-            Gebäude ist aus bautechnischer Sicht nicht mehr nutzbar

-            Garage ist an einen gemeinnützigen Verein vermietet

-            Pkw-Stellplätze zur Vermietung ist geplant

 

Die genannten Standorte befinden sich in öffentlichen Grünanlagen und sind aufgrund der gesetzlichen Regelung des Grünanlagengesetzes sowie bauordnungs- bzw. planungsrechtlichen Aspekten nicht bzw. nur sehr eingeschränkt nutzbar.

 

Vor dem Hintergrund der vorrangigen Investitionen im Bereich der Schulen, Jugendeinrichtungen und Dienstgebäude sind für die genannten Objekte mögliche Maßnahmepläne obsolet. Es finden lediglich Verkehrssicherungsmaßnahmen oder Maßnahmen im Rahmen der kleinen baulichen Unterhaltung statt.

 

Im Ergebnis wird festgestellt, dass über die bestehenden Nutzungen hinaus aufgrund von bau-/haftungsrechtlichen Gründen keine weiteren Flächenverdichtungen erfolgen dürfen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 26.10.2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    24.03.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.10 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.

   
    20.04.2021 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 9 - gegenstandslos
   

Der Antrag wird zurück an den Ältestenrat überwiesen. Herr Szczepanski erläutert dazu kurz die Gründe (Überweisung in den HWVG-Ausschuss, da Antrag überwiegend öffentliche Grundstücke tangiert).

   
    19.05.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.4 - (offen)
   
   
    26.05.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.4 - vertagt
   

vertagt

   
    31.05.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 3.18 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, eine Übersicht aller bezirklichen Flächen und Gebäude zu erstellen, die derzeit nicht oder untergenutzt sind, z. B. weil Investitionen oder Bauvorhaben geplant sind, die erforderlichen Mittel jedoch in überschaubarer Zeit nicht bereitgestellt werden (können). Ebenso sollen bezirkliche Gebäude oder Freiflächen erfasst werden, die auf Grund von Instandsetzungs- oder Sanierungsbedarf derzeit nicht genutzt werden (können) oder deren zukünftige Nutzung noch nicht abschließend geplant ist. In eine solche Übersicht ist ein realistischer Zeitplan bezüglich der geplanten Maßnahmen aufzunehmen, so dass in der verbleibenden Zeit ggf. diese Flächen sinnvoll zwischengenutzt werden können. Im Rahmen der Prüfung sollte insbesondere eine Nutzung als möglicher Standort für künstlerisch-kulturelle Zwischennutzungen oder für soziale Projekte erhoben werden

 

Herr BV Kringel begründet als stellvertretender Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Lüdecke

 

Die Beschlussempfehlung wird einstimmig beschlossen.

Ö 8     Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 9     Verschiedenes      
Ö 10     Protokollabstimmung der 50. Sitzung      
Ö 11     Nächste Sitzung am 02. Juni 2021      
               
 
 

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