Tagesordnung - 16. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 16. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses
Gremium: Gesundheitsausschuss
Datum: Di, 30.04.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Fixpunkt - Druckausgleich
Ort: Karl-Marx-Straße 202, 12055 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung      
Ö 3  
Besichtigung der Räumlichkeiten      
Ö 4  
Ausweitung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraumes  
Enthält Anlagen
1224/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Gesundheitsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wir gebeten, sich bei den zuständigen Senatsdienststellen dafür einzusetzen, dass zusätzliche Mittel für die Ausweitung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraumes in der Karl-Marx-Str. 202 im Landeshaushalt bereitgestellt werden.

 

Begründung: Das Angebot des Drogenkonsumraumes in der Karl-Max-Str. 202 wird sehr gut angenommen. Nach der Eröffnung des neuen Standorts in festen Räumen hat sich die Anzahl der Drogenkonsument*innen, die die Möglichkeit nutzen, ihren Drogenkonsum in sicherer Umgebung vorzunehmen, massiv erhöht. Dies bedeutet zugleich einen entsprechenden Rückgang des Drogenkonsums im öffentlichen Raum. Schon im ersten Monat nach dem Wechsel von den mobilen Räumen in die feste Einrichtung hat sich die Anzahl des Drogenkonsums unter gesundheitlicher Aufsicht von 200 auf fast 600 Vorgänge pro Monat erhöht.

Bisher sieht das Angebot eine Öffnungszeit von Montag bis Freitag von 13 bis 18 Uhr vor. Wünschenswert wäre eine Verlängerung der Öffnungszeiten an den Wochentagen und die Ausweitung der Öffnung auf das Wochenende.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 14. August 2019 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, sich bei den zuständigen Senatsdienststellen dafür einzusetzen, dass zusätzliche Mittel für die Ausweitung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraumes in der Karl-Marx-Straße 202 im Landeshaushalt bereitgestellt werden.

 

Das Bezirksamt berichtet zum Antrag:

 

Mit Beginn des Monats September werden die Öffnungszeiten Kontaktstelle mit integriertem Konsumraum in der Karl-Marx-Straße 202 erweitert.

Ab dem 1. September 2019 ist die in Rede stehende Einrichtung von Montag bis Freitag in der Zeit von 12.00 18.00 Uhr geöffnet (vorher 13.00 -18.00 Uhr). Des Weiteren wird die Kontaktstelle „Druckausgleich“ ab dem 21. September 2019 zusätzlich regelhaft am Samstag in der Zeit von 13.00 bis18.00 Uhr geöffnet sein.

Die zuständige Senatsverwaltung ist damit jedoch nicht aus der Verantwortung. Über die Ausweitung ab September sind in jedem Fall zusätzlich erweiterte Öffnungszeiten erforderlich.

Die Berliner Suchthilfe muss grundlegend auf neue Füße gestellt werden. Dazu gehört auch die Überarbeitung des veralteten Drogenberichts für Berlin aus dem Jahr 2014. Der Neuköllner Sucht- und Drogenbericht 2017 zeigt, wie es geht.

hrend noch immer kein berlinweites Lagebild existiert und die Suchthilfe ohne solide und regionalisierte Datenbasis arbeitet, werden suchtkranke Menschen und kriminelle Händler zunehmend mobil. Insbesondere entlang der U-Bahnlinien U8 und U7 kommt es zu ständigen Verschiebungen von Handels- und Konsumorten. Diese Verschiebungen werden durch im Grundsatz begrüßenswerte repressive Maßnahmen gegen den Handel mit illegalen Betäubungsmitteln ausgelöst und durch Standortfaktoren wie Suchthilfeangebote, als Konsumorte geeignete Grünanlagen und kostenfreie Konsumutensilien begünstigt.

hrend kriminelle Drogenhändler und suchtkranke Menschen hoch mobil sind, ist es die Berliner Suchthilfe nicht. Berlin muss sich in die Lage versetzen, kurzfristig und flexibel auf neue Schwerpunkte zu reagieren und damit klar machen, dass die berechtigten Ängste und Befürchtungen der Berlinerinnen und Berliner ernst genommen werden. Die folgenden Maßnahmen sind dafür unabdingbar:

 

Der Senat muss unverzüglich zusätzlich zu den stationären Konsumräumen mobile Angebote für die am stärksten betroffenen Bezirke zur Verfügung stellen. Allein in Neukölln werden mindestens drei, bestenfalls fünf Konsummobile für den schnellen Einsatz betigt.

            Es wird endlich ein berlinweites Lagebild gebraucht, um Wanderungen von Handel und öffentlichem Konsum beobachten und darauf reagieren zu können. Daran müssen alle Bezirke verpflichtend beteiligt werden. Die Berliner Suchthilfe arbeitet ohne ein Gesamtbild. Das ist fahrlässig.

  • Das in Erarbeitung befindliche Pilotprojekt „NUDRA (Netzwerk zum Umgang mit Alkohol und Drogen im öffentlichen Raum für die Bezirke)“ zur Erstellung eines Lagebildes wird mit derzeit vier Bezirken sowie der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung durchgeführt.

            Neukölln braucht eine erhebliche Aufstockung der Straßensozialarbeit mit Fremdsprachenunterstützung, um suchtkranken Menschen angemessen zu helfen und sie „von der Straße“ zu bekommen.

            Neukölln braucht gemeinsame Kontrollen von Polizei, Sicherheitsdienst von BVG und Deutscher Bahn, die von der Suchthilfe in den U- und S-Bahnen begleitet werden. Diese Lebensadern der Stadt sind auch Lebensadern des Drogenhandels.

 

Das Bezirksamt hat in der politischen Schwerpunktsetzung für 2020 beschlossen, die Straßensozialarbeit weiter aufzustocken. Das ist eigentlich Aufgabe des Senats und der Bezirk Neukölln könnte diese Mittel für Jugendarbeit, Prävention und Gesundheitsförderung ebenfalls sehr gut ausgeben. Dass sich das Bezirksamt dennoch darum kümmert, kann die zuständige Senatsverwaltung nicht aus der Verantwortung entlassen.

Das Bezirksamt wird sich daher auch weiterhin dafür einsetzen verlässliche Strukturen zu schaffen, die die Situation und Lebensbedingungen für Neuköllnerinnen und Neuköllner sowie Drogenkonsumierende zu verbessern. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 26.09.2019

 

 

___________________ _____________________

Martin Hikel Falko Liecke

   
    20.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.8 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Gesundheitsausschuss überwiesen.

   
    30.04.2019 - Gesundheitsausschuss
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Koglin bittet anlässlich dieses Tagesordnungspunktes Herrn Posselt um Hinweise. Dieser erläutert die Drucksache 1224/XX „Ausweitung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraumes“ und macht darauf aufmerksam, dass die Umsetzung des Antrages nicht in der Hand des Bezirks sondern der Landesebene liegt. Auch Frau Klein macht deutlich, dass in dieser Angelegenheit das Landkontaktiert werden müsste und bittet um Hinweise der Fachleute, wie sie den Bedarf einschätzen. Herr Dau (Sozialarbeiter im Drogenkonsumraum) führt aus, dass es seine Wunschvorstellung wäre, dass der Drogenkonsumraum 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche geöffnet wäre. Er informiert darüber, dass im Februar 2019 581 Konsumvorgänge, im März 927 Konsumvorgänge und im April bisher 1250 Konsumvorgänge am Standort Neukölln gezählt wurden. Im April handelte es sich dabei um 800 Rauchvorgänge und 450 intravenöse Vorgänge von insgesamt 110 Personen.

 

Hinsichtlich der Frage von Herr Hecht, ob es Vergleichswerte mit anderen Bezirken zum Konsumverhalten gibt, führt Herr Dau aus, dass die Öffnungszeiten insgesamt einen Zeitraum von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr abdecken, wenn alle drei Drogenkonsumräume in Berlin zusammen betrachtet werden. Die Abendstunden sind demnach nicht abgedeckt. Stoßzeiten gibt es eigentlich nicht, vielmehr müssen Leute kurz vor bzw. nach den Öffnungszeiten abgewiesen werden. Am Standort Neukölln sind insbesondere die Kapazitäten des Rauchraumes vollständig ausgeschöpft und es kommt teilweise zu Wartezeiten.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schröter führt Herr Dau aus, dass die Angebote vor Ort von Menschen mit deutscher, polnischer, bulgarischer, türkischer, russischer und arabischer Herkunft genutzt werden.

 

Weiter führt Herr Dau auf Bitten von Frau Klein aus, dass der Personenkreis der unter 18- jährigen am Standort kein Thema sind, obgleich eine Nutzung der Angebote mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten ab dem 16. Lebensjahr möglich wäre. Die Nutzer der Angebote sind in der Regel zwischen Altersdurchschnitt liegt zwischen 28 und 37 Jahren.

 

Frau Finger bittet um Mitteilung, ob Kunden aus ganz Berlin den Neuköllner Drogenkonsumraum aufsuchen. Hierzu informiert Herr Padilla (Krankenpfleger im Drogenkonsumraum) darüber, dass der überwiegende Teil der Besucherinnen und Besucher aus Neukölln stammt.

 

Herr Dau führt auf Nachfrage von Frau Gloeden aus, dass hauptsächlich Heroin und Kokain konsumiert wird. Im Drogenkonsumraum werden hierfür ausschließlich die Konsumutensilien zur Verfügung gestellt, nicht aber die Betäubungsmittel an sich. Weiter führt Herr Dau aus, dass es immer wieder kleine Erfolge dahingehend gibt, Drogenkonsumierende zu einer Entziehung zu bewegen. Meistens sind diese Erfolge aber leider nicht dauerhaft.

 

Herr Schröter bittet um Auskunft, ob es mit den angrenzenden Geschäften Probleme gibt. Da es im Vorfeld bereits Informationsabende für die angrenzenden Geschäfte etc. gab, blieben Probleme bisher aus, so Herr Dau. Auch mit Drogendealern gab es bisher keine Vorfälle. Im Drogenkonsumraum selbst werden auch keine Dealertätigkeiten geduldet.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kopp teilt Herr Dau mit, dass es bisher zu keinerlei Handgreiflichkeiten im Drogenkonsumraum gekommen ist. Gleichwohl zeigten sich einige Besucherinnen bzw. Besucher bei längeren Wartezeiten frustriert.

 

Nachdem Herr Dau die Maßnahme Arbeit statt Strafe erläutert und darüber informiert, dass der Drogenkonsumraum alle zwei Wochen von der Tafel beliefert wird sowie Kleiderspenden aus der Nachbarschaft erhält, erläutert er auch die Personalsituation. Aktuell sind zwei Pflegekräfte, zwei geringfügig Beschäftigte und sieben Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter (überwiegend anteilig) vor Ort tätig.

 

Nachdem keine weiteren Fragen vorliegen, schlägt Frau Klein hinsichtlich des Antrages folgende Vorgehensweise vor: Der Klammerzusatz „ unter Anderem in den anstehenden Haushaltsberatungen“ sollte gestrichen werden, da die Finanzierung des Drogenkonsumraumes nicht in der Verantwortung des Bezirkes sondern auf Landesebene liegt. Herr Posselt ist damit einverstanden.

 

Der Antrag wird mit Zustimmung der SPD, der CDU, der Grünen, der Linke und bei einer Gegenstimme der AfD beschlossen.

   
    22.05.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.6 - vertagt
   

vertagt

   
    19.06.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.21 - vertagt
   

vertagt

   
    14.08.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 5.10 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Gesundheitsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wir gebeten, sich bei den zuständigen Senatsdienststellen dafür einzusetzen, dass zusätzliche Mittel für die Ausweitung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraumes in der Karl-Marx-Str. 202 im Landeshaushalt bereitgestellt werden.

 

Herr BV Koglin begründet als stellvertretender Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Gesundheit die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Schröter, Herr BV Lüdecke, Herr BV Leppek, Herr BV Koglin, Herr BV Wittke, Herr BV Lüdecke, Herr BV Kapitän

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN und der Gr. FDP gegen die Stimmen der AfD(3) und der Fraktionslosen Zielisch bei Enthaltung der AfD(1) und des Fraktionslosen Kapitän beschlossen.

   
    02.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.5 - (offen)
   
   
    10.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 1.57 - vertagt
   

vertagt

   
    24.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.28 - vertagt
   

vertagt

   
    27.08.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.30 - vertagt
   

vertagt

   
    23.09.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.95 - vertagt
   

vertagt

   
    03.11.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.5 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 14. August 2019 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, sich bei den zuständigen Senatsdienststellen dafür einzusetzen, dass zusätzliche Mittel für die Ausweitung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraumes in der Karl-Marx-Straße 202 im Landeshaushalt bereitgestellt werden.

 

Das Bezirksamt berichtet zum Antrag:

 

Mit Beginn des Monats September werden die Öffnungszeiten Kontaktstelle mit integriertem Konsumraum in der Karl-Marx-Straße 202 erweitert.

Ab dem 1. September 2019 ist die in Rede stehende Einrichtung von Montag bis Freitag in der Zeit von 12.00 – 18.00 Uhr geöffnet (vorher 13.00 -18.00 Uhr). Des Weiteren wird die Kontaktstelle „Druckausgleich“ ab dem 21. September 2019 zusätzlich regelhaft am Samstag in der Zeit von 13.00 bis18.00 Uhr geöffnet sein.

Die zuständige Senatsverwaltung ist damit jedoch nicht aus der Verantwortung. Über die Ausweitung ab September sind in jedem Fall zusätzlich erweiterte Öffnungszeiten erforderlich.

Die Berliner Suchthilfe muss grundlegend auf neue Füße gestellt werden. Dazu gehört auch die Überarbeitung des veralteten Drogenberichts für Berlin aus dem Jahr 2014. Der Neuköllner Sucht- und Drogenbericht 2017 zeigt, wie es geht.

Während noch immer kein berlinweites Lagebild existiert und die Suchthilfe ohne solide und regionalisierte Datenbasis arbeitet, werden suchtkranke Menschen und kriminelle Händler zunehmend mobil. Insbesondere entlang der U-Bahnlinien U8 und U7 kommt es zu ständigen Verschiebungen von Handels- und Konsumorten. Diese Verschiebungen werden durch im Grundsatz begrüßenswerte repressive Maßnahmen gegen den Handel mit illegalen Betäubungsmitteln ausgelöst und durch Standortfaktoren wie Suchthilfeangebote, als Konsumorte geeignete Grünanlagen und kostenfreie Konsumutensilien begünstigt.

Während kriminelle Drogenhändler und suchtkranke Menschen hoch mobil sind, ist es die Berliner Suchthilfe nicht. Berlin muss sich in die Lage versetzen, kurzfristig und flexibel auf neue Schwerpunkte zu reagieren und damit klar machen, dass die berechtigten Ängste und Befürchtungen der Berlinerinnen und Berliner ernst genommen werden. Die folgenden Maßnahmen sind dafür unabdingbar:

 

Der Senat muss unverzüglich zusätzlich zu den stationären Konsumräumen mobile Angebote für die am stärksten betroffenen Bezirke zur Verfügung stellen. Allein in Neukölln werden mindestens drei, bestenfalls fünf Konsummobile für den schnellen Einsatz benötigt.

            Es wird endlich ein berlinweites Lagebild gebraucht, um Wanderungen von Handel und öffentlichem Konsum beobachten und darauf reagieren zu können. Daran müssen alle Bezirke verpflichtend beteiligt werden. Die Berliner Suchthilfe arbeitet ohne ein Gesamtbild. Das ist fahrlässig.

  • Das in Erarbeitung befindliche Pilotprojekt „NUDRA (Netzwerk zum Umgang mit Alkohol und Drogen im öffentlichen Raum für die Bezirke)“ zur Erstellung eines Lagebildes wird mit derzeit vier Bezirken sowie der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung durchgeführt.

            Neukölln braucht eine erhebliche Aufstockung der Straßensozialarbeit mit Fremdsprachenunterstützung, um suchtkranken Menschen angemessen zu helfen und sie „von der Straße“ zu bekommen.

            Neukölln braucht gemeinsame Kontrollen von Polizei, Sicherheitsdienst von BVG und Deutscher Bahn, die von der Suchthilfe in den U- und S-Bahnen begleitet werden. Diese Lebensadern der Stadt sind auch Lebensadern des Drogenhandels.

 

Das Bezirksamt hat in der politischen Schwerpunktsetzung für 2020 beschlossen, die Straßensozialarbeit weiter aufzustocken. Das ist eigentlich Aufgabe des Senats und der Bezirk Neukölln könnte diese Mittel für Jugendarbeit, Prävention und Gesundheitsförderung ebenfalls sehr gut ausgeben. Dass sich das Bezirksamt dennoch darum kümmert, kann die zuständige Senatsverwaltung nicht aus der Verantwortung entlassen.

Das Bezirksamt wird sich daher auch weiterhin dafür einsetzen verlässliche Strukturen zu schaffen, die die Situation und Lebensbedingungen für Neuköllnerinnen und Neuköllner sowie Drogenkonsumierende zu verbessern. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 26.09.2019

 

 

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Martin Hikel Falko Liecke

 

 

Redebeiträge: Herr BV Schröter, Herr BV Lüdecke, Frau BV Gebhardt, Herr BV Schröter

 

Kenntnis genommen

Ö 5  
Weitere(r) Spritzen-Automat(en) in Neukölln  
Enthält Anlagen
1226/XX  
Ö 6  
Wahl einer/es Ausschussvorsitzenden      
Ö 7  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 8  
Verschiedenes      
Ö 9  
Nächste Sitzung 29. Mai 2019      
               
 
 

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