Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Verkehrslenkung Berlin dafür einzusetzen, die Rotphase für Kraftfahrzeuge an der Ampel der Einmündung der Lipschitzallee in die Rudower Str. so zu verlängern, dass Fußgängern die Überquerung der Rudower Str. ohne Gefährdung von Leib und Leben möglich ist.
Begründung: An der Einmündung der Lipschitzallee in die Rudower Str. ist die Ampel zurzeit so geschaltet, dass Fahrzeuge, die aus der Lipschitzallee kommend, gleichzeitig mit den Fußgängern, die die Rudower Str. überqueren wollen „Grün“ erhalten. Dadurch erreichen Fahrzeuge, die auf der linken und oftmals auch auf der mittleren Fahrspur zügig links abbiegen, die Fußgänger, bevor diese die Mittelinsel erreichen. Das führt gerade bei Kindern und älteren Menschen zu einer massiven Gefährdung.
-Schlussbericht-
Das Bezirksamt hat sich beim Senat für die Verlängerung der Rotphase an der Ampel der Einmündung Lipschitzallee / Rudower Straße eingesetzt. Dieser ist hierauf wie folgt eingegangen.
„Die beschriebene Situation stellt den Fall der bedingt verträglichen Verkehrsströme dar. Die Freigabe von bedingt verträglichen Verkehren ist gängige Praxis und stellt den Regelfall an Berliner Lichtsignalanlagen dar. Diese Möglichkeit wird genutzt, um. den Verkehrsablauf zu beschleunigen und somit die Wartezeiten aller Verkehrsteilnehmenden zu reduzieren.
Neben §1 Abs.1 der Straßenverkehrs -Ordnung (StVO), der besagt: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.", ist für diese Situation besonders §9 Abs.3 (StVO) bedeutend. Danach sind ab- und einbiegende Fahrzeugführende gegenüber dem zu querenden Rad- und Fußverkehr wartepflichtig.
Darüber hinaus ist an dieser LSA ein Schutzblinker vorhanden, der speziell auf diesen Konfliktbereich mit den zu Fuß Gehenden und Radfahrenden hinweist.
Bei einer Umplanung würden auch die aktuell geltenden Richtlinien und insbesondere die Berliner Vorgaben hierzu in diesem Fall zu einer anderen Lösung der Knotenpunktgestaltung inklusive der dazugehörigen LSA-Steuerung führen, welche einen höheren Komfort für die zu Fuß Gehenden bieten würde. So eine Umgestaltung erfordert aber auf jeden Fall bauliche Anpassungen, bei denen insbesondere die Planungen zum Radverkehrsnetz zu berücksichtigen sind.
Im Rahmen der dann anstehenden Überarbeitung des gesamten Knotenpunktes - inklusive der LSA-Steuerung - wird die Berücksichtigung des Fußverkehrs entsprechend der Richtlinien und Berliner Vorgaben erfolgen und Ihren Forderungen entsprechen. Ein konkreter Zeithorizont für die Umsetzung kann derzeit leider nicht genannt werden. Dieser ist von finanziellen Mitteln sowie den Abstimmungen der zuständigen Beteiligten abhängig.“
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 19. Dezember 2019
Martin Hikel
Bezirksbürgermeister