Tagesordnung - 30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration  

 
 
Bezeichnung: 30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration
Gremium: Ausschuss für Integration
Datum: Di, 15.10.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeinschaftsunterkunft Tempohome
Ort: Karl-Marx-Straße 269, 12057 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung der 27. und 28. Sitzung      
Ö 3  
Vorstellung der Arbeit der KMS durch den Betreiber      
Ö 4  
Vorstellung der Masterplanprojekte im Bereich "Jugend":      
Ö 4.1  
Erweiterung des Angebots der Jugendeinrichtung Lessinghöhe      
Ö 4.2  
offene Kinder- und Jugendarbeit in der Gerlinger Str.      
Ö 5  
Aufbruch Neukölln unterstützen      
Ö 6  
Extremistische Moscheen und Koranschulen schließen – Vereine verbieten  
Enthält Anlagen
1448/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Integration empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, den Innensenat um die Prüfung eines Verbots sämtlicher in Neukölln ansässiger Moscheevereine und Koranschulen zu ersuchen, die Netzwerken zuzuordnen sind, deren Ziel die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die Errichtung einer Herrschaft auf der Grundlage des islamischen Rechts (Scharia) ist und die somit gegen Artikel 9 (2) GG verstoßen („Vereinigungen, … die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“). Konkret handelt es sich dabei um folgende Netzwerke:

 

1.)      die arabische Muslimbruderschaft samt dem „palästinensischen“ Ableger Hamas (vertreten durch die Neuköllner Begegnungsstätte e. V. und das Islamische Kultur- und Erziehungszentrum e. V.)

2.)      die iranisch-schiitische IGS (Imam Riza Moschee und Solidaritätsverein e.V.)

3.)      Mili Gös (IGMG e. V.)

4.)      gegebenfalls DITIB (Sehitlikmoschee und viele weitere)

5.)      Salafisten (Al-Nur-Moschee, für die bereits ein Verbotsantrag per BVV-Beschluss gefordert wurde).

Zusätzlich oder alternativ soll der Senat den Entzug der Gemeinnützigkeit gemäß dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14.3.2018 mit dem Aktenzeichen V R 36/16 (Keine Gemeinnützigkeit eines im Verfassungsschutzbericht ausdrücklich erwähnten (islamischen) Vereins) prüfen.

 

Begründung: In weiten Teilen Neuköllns ist die Scharia als alternatives Gesetz der islamischen Gegengesellschaft bereits etabliert, was sich unter anderem in einem an der Mehrheit der Schulen faktisch geltenden Schweinefleischverbot (siehe Reihe großer Anfragen mit dem Titel: Gilt in Neuköllner Schulkantinen die Scharia?), einer Paralleljustiz und der allgegenwärtigen Clanherrschaft manifestiert. Maßgeblich befeuert wird diese Fehlentwicklung durch extremistische Moscheen, in denen gegen die Demokratie, gegen die deutsche Kultur und ganz allgemein gegen den Westen gepredigt wird. Integration wird in diesen Moscheen gewöhnlich als Gefahr für die eigene islamische Identität dargestellt, welche es laut den Imamen unter allen Umständen zu bewahren und sogar zu stärken gilt. Die sogenannten Ungläubigen, wie Menschen außerhalb der islamischen Glaubensgemeinschaft „Umma“ abwertend betitelt werden, gelten als Feinde; teils wird ein regelrechter Hass auf Juden, Christen und Homosexuelle geschürt, der sich in immer häufiger auftretenden Gewaltakten gegen Juden, Homosexuelle und Autochthone auf den Straßen und Schulhöfen Neuköllns (und anderer Berliner Bezirke) Bahn bricht. Eine Integration ist unter diesen Umständen ausgeschlossen. Im Gegenteil: Schon jetzt lässt sich beobachten, dass die dritte Generation an Migranten oftmals schlechter integriert ist als die erste. Der Motor dieser Desintegration ist der extremistische Islam, wie er in diversen Neuköllner Moscheen und den angeschlossenen Koranschulen gepredigt wird. Diese demokratie- und deutschenfeindliche Indoktrination muss umgehend abgestellt werden. Bitte stimmen Sie dem Antrag zu!

https://m.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/muslimbruderschaft-die-europaeische-mission-des-politischen-islam-16379528.html?premium=0x20bb931a767ea853937c0820f79a32f1&;utm_campaign=GEPC%253Ds30&utm_medium=social&utm_content=bufferbe2c7&utm_source=twitter.com

   
    28.08.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.23 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Integration überwiesen.

   
    15.10.2019 - Ausschuss für Integration
    Ö 6 - im Ausschuss abgelehnt
   

Frau Zielisch begründet ihren Antrag mündlich und führt hierzu in erster Linie die Argumente an, die dem schriftlichen Antrag zu Grunde liegen gibt diverse Äußerungen aus dem Ausschuss (Schoenthal, Atashgahi, Kontschieder, Abed) die grundsätzlich zum Ausdruck bringen, dass der Antrag stark verallgemeinert und es ihm an tatsächlichen Erkenntnissen mangele, als dass diesem zugestimmt werden könnte. Es wird zum Ausdruck gebracht, dass es nicht Aufgabe der Bezirkspolitik entsprechende Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen, sondern dafür vielmehr die Verfassungsschutzbehörden zuständig.

Zudem wird angeführt, dass die Behauptungen die Scharia sei in weiten Teilen Neuköllns etabliert und es faktisch ein Schweinefleischbot an der Mehrheit der Neuköllner Schulen, vehement zurückgewiesen wird.

Auf die Einlassung von Frau Zielisch, dass bezüglich der Al-Nur-Moschee das Bezirksamt ja ebenfalls einen Antrag auf Prüfung eines Verbots gestellt habe, entgegnet der Bezirksbürgermeister, dass dies zum einen vor dem Hintergrund seinerzeit öffentlich gewordener verfassungsfeindlicher Aktivitäten. an deren Erkenntnissen es jetzigen Antrag. Zum anderen die bisherige Verfahrensdauer in dieser Sache, dass der vorliegende Antrag keine realistische Aussicht auf eine Umsetzung i.S. der Antragsformulierung.

   
    30.10.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.9 - vertagt
   

vertagt

   
    27.11.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.19 - in der BVV abgelehnt
   

Der Ausschuss für Integration empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, den Innensenat um die Prüfung eines Verbots sämtlicher in Neukölln ansässiger Moscheevereine und Koranschulen zu ersuchen, die Netzwerken zuzuordnen sind, deren Ziel die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die Errichtung einer Herrschaft auf der Grundlage des islamischen Rechts (Scharia) ist und die somit gegen Artikel 9 (2) GG verstoßen („Vereinigungen, … die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“). Konkret handelt es sich dabei um folgende Netzwerke:

 

1.)       die arabische Muslimbruderschaft samt dem „palästinensischen“ Ableger Hamas (vertreten durch die Neuköllner Begegnungsstätte e. V. und das Islamische Kultur- und Erziehungszentrum e. V.)

2.)       die iranisch-schiitische IGS (Imam Riza Moschee und Solidaritätsverein e.V.)

3.)       Mili Görüs (IGMG e. V.)

4.)       gegebenfalls DITIB (Sehitlikmoschee und viele weitere)

5.)       Salafisten (Al-Nur-Moschee, für die bereits ein Verbotsantrag per BVV-Beschluss gefordert wurde).

Zusätzlich oder alternativ soll der Senat den Entzug der Gemeinnützigkeit gemäß dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14.3.2018 mit dem Aktenzeichen V R 36/16 (Keine Gemeinnützigkeit eines im Verfassungsschutzbericht ausdrücklich erwähnten (islamischen) Vereins) prüfen.

 

Frau BV Tanana begründet als Ausschussvorsitzende des Integrationsausschusses die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Frau BV Zielisch, Herr BV Lüdecke, Herr BV Koglin, Herr BV Abed, Frau BV Zielisch

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN und der Gr. FDP gegen die Stimmen der Fraktionslosen Kapitän und Zielisch bei Enthaltung der AfD beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ö 7  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 8  
Verschiedenes      
Ö 9  
Nächste Sitzung am 19. November 2019      
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen