Tagesordnung - 16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung  

 
 
Bezeichnung: 16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
Datum: Mo, 14.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 17:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Öffentlich-rechtliche Informationssender für Meinungsvielfalt statt privatem Nachrichtensender im Bezirk  
Enthält Anlagen
0266/XX  
Ö 3  
Stopp dem Feuerwerkswahnsinn!
Enthält Anlagen
0467/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Verkauf von Feuerwerk aus bezirkseigenen Immobilien zu verbieten und sich auf Landesebene intensiv dafür einzusetzen, dass die Feuerwerksverwendung in Berlin nachhaltig eingeschränkt wird, um die immer gravierenderen Schäden an Menschen, Tieren und Umwelt zu verhindern. Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert initiativ auf die anderen Berliner Bezirksverwaltungen zuzugehen und diese zur Beteiligung an einem Feuerwerksverbot zu gewinnen.

 

Begründung: Regelmäßig werden zu den Jahreswechseln Menschen durch die Verwendung von legalen und illegalen Sprengstofferzeugnissen, sog. Feuerwerk, verletzt oder sogar getötet. In Deutschland erleiden z.B. jährlich 8.000 Menschen zu Silvester Verletzungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper. Rund ein Drittel dieser Menschen behält bleibende Schäden (Dtsch. Arztebl. 2011, https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48581/HNO-Aerzte-warnen-vor-Knalltrauma-zu-Sylvester).

Nach Angaben des Umweltbundesamtes (2017) werden jedes Jahr rund 5.000 Tonnen Feinstaub (PM10) zum Jahreswechsel in 24 Stunden freigesetzt. Diese Menge entspricht in etwa 17 Prozent der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge. Das Einatmen von Feinstaub gefährdet die menschliche Gesundheit. Die Wirkungen reichen von vorübergehenden Beeinträchtigungen der Atemwege über einen erhöhten Medikamentenbedarf bei Asthmatikern bis zu Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Problemen. Die negativen Auswirkungen auf Wild- und Haustiere sind hinlänglich bekannt. Nach der harmonisierten EU-Gesetzgebung zu Feuerwerk dürfen sog. Feuerwerksbatterien inzwischen bis zu 500g Sprengstoff enthalten. Solche Sprengstoffangebote werden nicht nur zum alljährlichen Vergnügen zum Jahreswechsel genutzt. Sie dienen inzwischen vermehr dazu Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei anzugreifen oder mit dem legal erworbenen Material illegale Sprengsätze herzustellen. In den vergangenen Jahren eskalierte die Situation in der Sylvesternacht regelmäßig an vielen Orten. In Neukölln wurden z.B. zum Jahreswechsel 2016/17 vorsätzlich schwere Brandstiftungen verursacht und so mindestens ein Fahrzeug in der Hermannstraße zerstört. In Sylvesternacht diesen Jahres wurde das traditionsreiche Musikhaus Bading in der Karl-Marx-Straße aus einer Gruppe von ca. 50 Personen heraus mit Feuerwerkskörpern vorsätzlich in Brand gesetzt und brannte vollständig aus, ebenso wie die darüber liegende Wohnung, aus der 3 Personen durch die Feuerwehr gerettet werden mussten.

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Verkauf von Feuerwerk aus bezirkseigenen Immobilien zu verbieten und sich auf Landesebene intensiv dafür einzusetzen, dass die Feuerwerksverwendung in Berlin nachhaltig eingeschränkt oder ganz verboten wird, um die immer gravierenderen Schäden an Menschen, Tieren und Umwelt zu verhindern. Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert initiativ auf die anderen Berliner Bezirksverwaltungen zuzugehen und diese zur Beteiligung an einem Feuerwerksverbot zu gewinnen.

 

Begründung: Regelmäßig werden zu den Jahreswechseln Menschen durch die Verwendung von legalen und illegalen Sprengstofferzeugnissen, sog. Feuerwerk, verletzt oder sogar getötet. In Deutschland erleiden z.B. jährlich 8.000 Menschen zu Silvester Verletzungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper. Rund ein Drittel dieser Menschen behält bleibende Schäden (Dtsch. Arztebl. 2011, https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48581/HNO-Aerzte-warnen-vor-Knalltrauma-zu-Sylvester).

Nach Angaben des Umweltbundesamtes (2017) werden jedes Jahr rund 5.000 Tonnen Feinstaub (PM10) zum Jahreswechsel in 24 Stunden freigesetzt. Diese Menge entspricht in etwa 17 Prozent der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge. Das Einatmen von Feinstaub gefährdet die menschliche Gesundheit. Die Wirkungen reichen von vorübergehenden Beeinträchtigungen der Atemwege über einen erhöhten Medikamentenbedarf bei Asthmatikern bis zu Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Problemen. Die negativen Auswirkungen auf Wild- und Haustiere sind hinlänglich bekannt. Nach der harmonisierten EU-Gesetzgebung zu Feuerwerk dürfen sog. Feuerwerksbatterien inzwischen bis zu 500g Sprengstoff enthalten. Solche Sprengstoffangebote werden nicht nur zum alljährlichen Vergnügen zum Jahreswechsel genutzt. Sie dienen inzwischen vermehr dazu Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei anzugreifen oder mit dem legal erworbenen Material illegale Sprengsätze herzustellen. In den vergangenen Jahren eskalierte die Situation in der Sylvesternacht regelmäßig an vielen Orten. In Neukölln wurden z.B. zum Jahreswechsel 2016/17 vorsätzlich schwere Brandstiftungen verursacht und so mindestens ein Fahrzeug in der Hermannstraße zerstört. In Sylvesternacht diesen Jahres wurde das traditionsreiche Musikhaus Bading in der Karl-Marx-Straße aus einer Gruppe von ca. 50 Personen heraus mit Feuerwerkskörpern vorsätzlich in Brand gesetzt und brannte vollständig aus, ebenso wie die darüber liegende Wohnung, aus der 3 Personen durch die Feuerwehr gerettet werden mussten.

 

-Schlussbericht-

 

Das Bezirksamt hat im Rat der Bürgermeister für die Forderung an den Senat geworben, glichkeiten zur Einschränkung der Silvester-Knallerei dergestalt zu prüfen, dass Feuerwerkskörper in Berlin nur noch in bestimmten festgelegten Bereichen gezündet werden dürfen. Nach zweimaligen Beratungen im Ausschuss für Inneres des RdB ist die Vorlage des Bezirksamtes letztendlich abgelehnt worden. Begründet wurde dies u.a. damit, dass die Einschränkungen einerseits nicht durchsetzbar seien und andererseits einen zu großen Eingriff gegenüber der Bevölkerung darstellen würden. Weiterhin gab es aber auch Stimmen, dass die politische Debatte weitergeführt werden solle. Dies ist auf Landesebene auch der Fall. Seit Anfang des Jahres steht der Antrag „Menschen, Tiere und Gebäude vor Feuerwerksschäden schützen“ der die Regierung tragenden Fraktionen im parlamentarischen Raum. Dieser Antrag beinhaltet u.a. auch die Forderung nach zwei Bundesratsinitiativen im Hinblick auf eine Einschränkung des Silvesterfeuerwerks mit lauter Knallwirkung in eng bebauten Kiezen und der Beschränkung des Verkaufs von Silvesterfeuerwerk auf maximal zwei Tage. Die Beschlussfassung des federführenden Ausschusses r Inneres, Sicherheit und Ordnung zu diesem Antrag steht noch aus. Auf die Frage, welche Maßnahmen zur Einschränkung von Böllerei und Silvesterfeuerwerk an welchen Orten der Senat für den Jahreswechsel 2019/2020 plant, hat der Innenstaatssekretär Afang Juli im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage zunächst Bezug genommen auf Ausführungen des Innensenators im Januar 2019 im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses. Damals hatte dieser erklärt, dass in der Konsequenz der Massivität der Vorfälle die Prüfung erfolgen solle, über die bisherige Böllerverbotszone (Straße des 17. Juni und Pariser Platz) hinaus zwei weitere Verbotszonen auszuweisen, nämlich den Steinmetzkiez rund um die Pallasstraße und das Gebiet um den Herrmannplatz. Ein halbes Jahr später verweist der Innenstaatssekretär darauf, dass „rechtliche Grundlagen, konkrete Planungsschritte und definierte Orte für Pyrotechnik-Verbotsbereiche im Zuge der Vorbereitungen derzeit abgestimmt werden“. Das Bezirksamt vermag letztendlich nicht einzuschätzen, ob und inwieweit schon zum bevorstehenden Jahreswechsel einschränkende Maßnahmen erfolgen werden. Angesichts der mit dem erwähnten Antrag verbundenen Bestrebungen geht es aber davon aus, dass sich zumindest in längerer Hinsicht etwas tun wird, um dem Feuerwerkschaos an Silvester Einhalt zu gebieten. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 12. August 2019

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    24.01.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.3 - vertagt
   

vertagt

   
    28.02.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.20 - überwiesen
   

Der Antrag wird federführend in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung und mitberatend in den Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz überwiesen.

   
    12.03.2018 - Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
    Ö 4 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Zum Antrag 0467/XXStopp dem Feuerwerkswahnsinn!“ wird ein Änderungsantrag gestellt. Der geänderte Antrag lautet wie folgt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Verkauf von Feuerwerk aus bezirkseigenen Immobilien zu verbieten und sich auf Landesebene intensiv dafür einzusetzen, dass die Feuerwerksverwendung in Berlin nachhaltig eingeschränkt wird, um die gravierenden Schäden an Menschen, Tieren und Umwelt zu verhindern.

 

Der so geänderte Antrag wird angenommen. Die Fraktion der AFD stimmt gegen den Antrag. Es gibt keine Stimmenthaltung.

 

Im Rahmen der Diskussion dieses Antrages wird auf die UBA-Broschüre

Zum Jahreswechsel: Wenn die Luft „zum Schneiden“ ist verwiesen

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/jahreswechsel-wenn-die-luft-zum-schneiden-ist

   
    14.05.2018 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Nach eingehender Diskussion wird der Antrag mit Änderungen beschlossen.

   
    30.05.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.5 - vertagt
   

vertagt

   
    27.06.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.13 - vertagt
   

vertagt

   
    29.08.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.7 - (offen)
   
   
    05.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 1.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Verkauf von Feuerwerk aus bezirkseigenen Immobilien zu verbieten und sich auf Landesebene intensiv dafür einzusetzen, dass die Feuerwerksverwendung in Berlin nachhaltig eingeschränkt wird, um die immer gravierenderen Schäden an Menschen, Tieren und Umwelt zu verhindern.

Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert initiativ auf die anderen Berliner Bezirksverwaltungen zuzugehen und diese zur Beteiligung an einem Feuerwerksverbot zu gewinnen.

 

 

Redebeitrag: Herr BV Morsbach, Herr BV Wittke, Herr BV Lüdecke, Herr BV Kapitän, Herr BV Dr. Hoffmann, Herr BV Leppek, Herr BV Dr. Hoffmann, Herr BV Kringel

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD(14), der CDU, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der SPD(2), der AfD, der BN-AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen bei Enthaltung der SPD(2) beschlossen.

   
    28.08.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.6 - vertagt
   

vertagt

   
    11.09.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.15 - vertagt
   

vertagt

   
    25.09.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.14 - vertagt
   

vertagt

   
    30.10.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.6 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Das Bezirksamt hat im Rat der Bürgermeister für die Forderung an den Senat geworben,  Möglichkeiten zur Einschränkung der Silvester-Knallerei dergestalt zu prüfen, dass Feuerwerkskörper in Berlin nur noch in bestimmten festgelegten Bereichen gezündet werden dürfen. Nach zweimaligen Beratungen im Ausschuss für Inneres des RdB ist die Vorlage des Bezirksamtes letztendlich abgelehnt worden. Begründet wurde dies u.a. damit, dass die Einschränkungen einerseits nicht durchsetzbar seien und andererseits einen zu großen Eingriff gegenüber der Bevölkerung darstellen würden. Weiterhin gab es aber auch Stimmen, dass die politische Debatte weitergeführt werden solle. Dies ist auf Landesebene auch der Fall. Seit Anfang des Jahres steht der Antrag „Menschen, Tiere und Gebäude vor Feuerwerksschäden schützen“ der die Regierung tragenden Fraktionen im parlamentarischen Raum. Dieser Antrag beinhaltet u.a. auch die Forderung nach zwei Bundesratsinitiativen im Hinblick auf eine Einschränkung des Silvesterfeuerwerks mit lauter Knallwirkung in eng bebauten Kiezen und der Beschränkung des Verkaufs von Silvesterfeuerwerk auf maximal zwei Tage. Die Beschlussfassung des federführenden Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung zu diesem Antrag steht noch aus. Auf die Frage, welche Maßnahmen zur Einschränkung von Böllerei und Silvesterfeuerwerk an welchen Orten der Senat für den Jahreswechsel 2019/2020 plant, hat der Innenstaatssekretär Afang Juli im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage zunächst Bezug genommen auf Ausführungen des Innensenators im Januar 2019 im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses. Damals hatte dieser erklärt, dass in der Konsequenz der Massivität der Vorfälle die Prüfung erfolgen solle, über die bisherige Böllerverbotszone (Straße des 17. Juni und Pariser Platz) hinaus zwei weitere Verbotszonen auszuweisen, nämlich den Steinmetzkiez rund um die Pallasstraße und das Gebiet um den Herrmannplatz. Ein halbes Jahr später verweist der Innenstaatssekretär darauf, dass „rechtliche Grundlagen, konkrete Planungsschritte und definierte Orte für Pyrotechnik-Verbotsbereiche im Zuge der Vorbereitungen derzeit abgestimmt werden“. Das Bezirksamt vermag letztendlich nicht einzuschätzen, ob und inwieweit schon zum bevorstehenden Jahreswechsel einschränkende Maßnahmen erfolgen werden. Angesichts der mit dem erwähnten Antrag verbundenen Bestrebungen geht es aber davon aus, dass sich zumindest in längerer Hinsicht etwas tun wird, um dem Feuerwerkschaos an Silvester Einhalt zu gebieten. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 12. August 2019

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Kenntnis genommen

Ö 4  
Gemeinsame Geschäftsordnung im Bezirksamt Neukölln einhalten  
Enthält Anlagen
0566/XX  
Ö 5  
Angeschaffte Defibrillatoren im Rathaus mit einer Kurzanleitung in Bildersprache ausstatten  
Enthält Anlagen
0618/XX  
Ö 6  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 7  
Verschiedenes      
Ö 8  
Protokollabstimmung      
Ö 9  
Nächste Sitzung am 11. Juni 2018      
               
 
 

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