Tagesordnung - 20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur  

 
 
Bezeichnung: 20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur
Gremium: Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
Datum: Mi, 04.07.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 19:17 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Karlsgarten Grundschule
Ort: Karslgartenstraße 7, 12049 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Vorstellung der Karlsgartenschule, u.a. Hitzeproblematik      
Ö 3  
Ausbildungsaufgaben gerecht verteilen und Stundenbelastung senken  
Enthält Anlagen
0650/XX  
Ö 4  
Nutzlose Sanktionen gegen Eltern von Schulschwänzer*innen ausschließen  
Enthält Anlagen
0654/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, ausschließlich sozialpädagogische Mittel in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt einzusetzen, um Schulschwänzen und schuldistantem Verhalten entgegenzuwirken. Es werden keine Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen schuldistantem Verhalten mehr eingeleitet. Bußgeldverfahren und Anträge des Bezirksamts auf Erzwingungshaft beim Amtsgericht wegen schuldistantem Verhalten werden zurück genommen oder nicht weiter verfolgt.

 

Begründung:

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass der hohe Einsatz von Bußgeldern und Haftstrafen in Form von Erzwingungshaft gegen Eltern kaum Wirkung gezeigt hat, um schuldistantes Verhalten zu beenden. Gerade arme und einkommensschwache Familien können die drakonischen Bußgelder nicht aufbringen, weil sie viel zu arm sind. Ihre Armut wird doppelt bestraft, indem sie zusätzlich in Haft genommen werden sollen. Statt auf Strafen sollte der Bezirk wie in anderen Bezirken ausschließlich sozialpädagogische Mittel anwenden. Es hat sich gezeigt, dass mit mehr Sozialpädagog*innen an den Schulen und der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt schuldistantem Verhalten erfolgreich entgegengewirkt werden kann. Das Bezirksamt Neukölln hat in den Schuljahren 2016/2017 447 Mal Bußgelder verhängt, d.h. über die Hälfte der 867 Bußgelder in ganz Berlin. Lediglich 197 Mal konnten die Bußgelder gezahlt werden. In 181 Fällen wurden Anträge zur Erzwingungshaft beim Amtsgericht gestellt. 25% der Bevölkerung in Neukölln können von ihrer Arbeit nicht leben und sind von staatlichen Transferleistungen wie Hartz IV und Sozialhilfe abhängig. Mit 50,2% Kinderarmut liegt der Bezirk an erster Stelle in Berlin.

   
    30.05.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.12 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur überwiesen.

   
    04.07.2018 - Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
    Ö 4 - im Ausschuss abgelehnt
   

Die BzStRin Frau Korte verweist darauf, dass das Schulgesetz und die darin beinhalteten Richtlinien und Verantwortungen des Bezirks befolgt werden müssen.

Es besteht diesbezüglich eine enge Zusammenarbeit zwischen Schul- und Jugendamt, zudem folgt erst dann ein Bußgeldbescheid, wenn alle anderen Sozialmaßnahmen scheitern.

Das Bezirksamt kann dabei jedoch nicht frei entscheiden, ausschließlich Sozialmaßnahmen zu verhängen, da geltendes Gesetz eingehalten werden muss.

 

Der Antrag wird Abgelehnt.

   
    29.08.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.2 - (offen)
   
   
    05.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.2 - vertagt
   

vertagt

   
    17.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.37 - vertagt
   

vertagt

   
    26.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.22 - vertagt
   

vertagt

   
    15.10.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.4 - in der BVV abgelehnt
   

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, ausschließlich sozialpädagogische Mittel in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt einzusetzen, um Schulschwänzen und schuldistantem Verhalten entgegenzuwirken. Es werden keine Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen schuldistantem Verhalten mehr eingeleitet. Bußgeldverfahren und Anträge des Bezirksamts auf Erzwingungshaft beim Amtsgericht wegen schuldistantem Verhalten werden zurück genommen oder nicht weiter verfolgt.

 

Herr BV Schulze begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Abed, Herr BV Lüdecke, Herr BV Schröter, Herr BV Koglin

 

Herr BV Förster stellt einen Antrag auf Schluss der Beratung gemäß § 39 Abs. 3 GO BVV.

 

Der Antrag auf Schluss der Beratungen wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der AfD(3), der BN-AfD und der Fraktionslosen gegen die Stimmen der LINKEN, der AfD(1) und der Gr.FDP beschlossen. Damit ist die Beratung beendet.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der AfD, der BN-AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen gegen die Stimmen der LINKEN beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ö 5  
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Ö 7  
Verschiedenes      
Ö 8  
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