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Bezeichnung: |
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung |
Gremium: |
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung |
Datum: |
Mi, 11.04.2018 |
Status: |
öffentlich |
Zeit: |
17:00 - 18:50 |
Anlass: |
ordentliche Sitzung |
Raum: |
Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104 |
Ort: |
Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin |
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TOP |
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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Annahme der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Umbau der Thomasstraße |
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Ö 3 |
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Wassermenge und Wasserqualität im Rudower Fließ |
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0459/XX |
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Ö 4 |
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Schilderloses Gestänge entfernen |
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0461/XX |
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Ö 5 |
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Fahrradstellplätze Marktplatz Britz-Süd |
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0504/XX |
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Ö 6 |
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Anliegerstraße Ascherslebener Weg |
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0505/XX |
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Ö 7 |
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Sicherheit im Tierpark Neukölln |
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0528/XX |
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Ö 8 |
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Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen |
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0511/XX |
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VORLAGE |
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Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Wasserpfeifenlokale, oftmals auch Shisha-Bars genannt, zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden. In diesem Zusammenhang sollten Regelungen geschaffen werden, die verpflichtende Anforderungen - für die Be- und Entlüftung der Gaststätte,
- für die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte,
- für den Brandschutz der Gaststätte,
- für die Reinigung- u. Desinfektion der Shisha-Wasserpfeifen, der Schläuche und der Mundstücke,
- für die Fläche der Gaststätte an sich
enthalten. Hierbei haben der allgemeine Arbeitsschutz der Angestellten, der Gesundheitsschutz der Besucher der Wasserpfeifenlokale und vor allem der Jugendschutz im Vordergrund zu stehen. Der BVV ist bis zur Sitzung der BVV im Juni 2018 zu berichten. Begründung: Wasserpfeifenlokale kommen besonders bei auf jungen Leuten immer mehr in Mode. Offenbar erinnert sie das orientalische Flair an ihre Heimat, ihren letzten Urlaub oder beides. Es gibt zunehmend Berichte über Kohlenmonoxid-Vergiftungen von Besuchern von Wasserpfeifenlokalen. Aus einigen Bezirken wurden bereits Gesundheitsgefährdungen durch lebensgefährliche Kohlenmonoxid-Werte und Verstöße gegen den Brandschutz sowie gegen Zollbestimmungen und den Jugendschutz gemeldet. Besonders die glühende Kohle ist problematisch. Die Berliner Morgenpost berichtete erst kürzlich über einen Vorfall, bei dem 16 Personen nach dem Aufenthalt in einem Wasserpfeifenlokal mit dem Verdacht auf eine CO-Vergiftung ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten. Die Rettungskräfte stellten dabei fest, dass die zulässigen CO-Grenzwerte überschritten worden waren. Atmet der Mensch Luft mit einer erhöhten Kohlenmonoxidkonzentration ein, bindet sich das CO direkt an die roten Blutkörperchen und blockiert damit die Sauerstoff-Aufnahme. Infolgedessen kommt es schnell zu einem Sauerstoffmangel und den damit verbundenen Gesundheitsgefährdungen. CO-Vergiftungen stellen damit eine äußerst ernst zu nehmende Gesundheitsbeeinträchtigung dar, die von Ermüdung, Benommenheit, Schwindel, Kopfschmerzen Übelkeit, Bewusstseins-Einschränkung bis hin zur tödlichen Vergiftung reichen. Doch auch die Feinstaubbelastungen liegen oftmals über den zulässigen Grenzwerten, zumal wenn der Tabak für die Wasserpfeife mit Glycerin oder Melasse angefeuchtet wird. Das aber ist zur Herstellung der vielen exotischen Geschmacksrichtungen, mit denen viele Wasserpfeifenlokale werben, üblich. Einige Shisha-Bars verwenden die Mundstücke mehrmals. Damit besteht ein weiteres Gesundheitsrisiko in der Übertragung von Infektionskrankheiten durch die Benutzung unzureichend desinfizierter Shisha-Pfeifen. Auch hierzu liegen entsprechende Berichte vor. Zugleich wird mit der bisherigen Praxis der Steuerhinterziehung geradezu Vorschub geleistet. Um dem entgegenzuwirken, sind Auflagen erforderlich, welche die Lagerung und die Abgabe von Einzelportionen zum direkten Verzehr vor Ort in einer Weise sicher stellen, die das Tabaksteuerrecht nicht unterlaufen. |
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28.02.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 14.8 - vertagt |
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19.03.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 2.37 - vertagt |
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21.03.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 9.14 - überwiesen |
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Der Antrag wird gegen die Nein-Stimmen der LINKEN in den Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung überwiesen.
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11.04.2018 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung |
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Ö 8 - vertagt |
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Da kein Vertreter des antragstellen Fraktion der AfD anwesend ist, wird dieser TOP vertagt.
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13.06.2018 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung |
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Ö 10 - im Ausschuss abgelehnt |
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Mit dem Antrag soll das Bezirksamt ersucht werden, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Shisha-Bars zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden. Herr Hikel betont, dass eine verbindliche Reglementierung für Shisha-Bars, insbesondere zur Be- und Entlüftung, zur Installationspflicht von CO-Mess- und Warngeräten sowie zur Erhöhung des Brandschutzes in Shisha-Bars aus Sicht der Verwaltung dringend erforderlich ist. Die Erfahrungen bei Überprüfungen von Shisha-Bars zeigen zweifelsfrei auf, dass die Betreiber zumeist über keinerlei Bewusstsein hinsichtlich der erheblichen Gefahren, die insbesondere von einer erhöhten Kohlenmonoxidkonzentration in der Raumluft ausgehen, verfügen. Die bei der Überprüfung von Shisha-Gaststätten regelmäßig mitgeführten CO-Messgeräte zeigen oftmals stark erhöhte Werte an. Herr Hikel informiert darüber, dass die Zielrichtung des Antrages in Richtung Gaststättenrecht jedoch nicht greift. Die Einführung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnispflicht für Shisha-Betriebe durch den Landesgesetzgeber kommt angesichts der Bund-Länder-Kompetenzen nicht in Betracht. Eine solche Regelung wäre von der Länderkompetenz im Gaststättenrecht nicht gedeckt, da das Gaststättenrecht die gewerbliche Verabreichung von Speisen und Getränken regelt, nicht das Verabreichen von Wasserpfeifen. In Anbetracht dessen sollte aus Sicht der Verwaltung der Brandschutz in den Mittelpunkt gestellt und die Shisha-Bars als Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 der Bauordnung eingestuft werden. Die Fraktionen der SPD und der Grünen kündigen an, den Antrag wegen der Ausrichtung auf das Gaststättenrecht und auch wegen einiger Ausführungen in der Begründung nicht mittragen zu wollen. Der Antrag der AfD auf Vertagung des Antrages mit wird Ja-Stimmen der CDU, Linken, AfD und AfD-Neu und Nein-Stimmen der SPD und Grünen abgelehnt. Der BVV wird bei Nein-Stimmen der SPD, CDU, Grünen und Linken sowie bei Enthaltung der AfD und AfD-Neu die Ablehnung des Antrages empfohlen. Es wird folgender Antrag zur Abstimmung gestellt. Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass Gewerbebetriebe, Gaststätten und sogenannte Shisha-Gaststätten, in denen Wasserpfeifen, auch als Shishapfeifen bekannt, zubereitet und verabreicht werden, als Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 Bauordnung Berlin eingestuft werden. Für eine Genehmigung sollen Auflagen im Hinblick auf - den vorbeugenden Brandschutz in den Betriebsräumen, insbesondere im Hinblick auf die Feuerfestigkeit von Mobiliar und Dekorationen
- das Vorhandensein eines zweiten Rettungsweges
- die Einrichtung eines umschlossenen Ofens einschließlich des dazugehörigen Rauchabzuges an eine geeignete vorhandene oder zu errichtende Schornsteinanlage zur ausschließlichen Vorbereitung der für den Wasserpfeifenbetrieb genutzten Kohlestücke und Abnahme der Anlage durch den Schornsteinfeger analog zu Feuerstellen nach der Bauordnung Berlin
- die ständige Überwachung der Raumluftqualität im gesamten Betrieb im Hinblick auf die Konzentration von Kohlenmonoxid (CO) mittels technischer Messgeräte und
- den Einbau und Betrieb einer Abluftanlage, die in der Lage ist, die Raumluft innerhalb des gesamten Betriebes so auszutauschen und nach außen abzuführen, dass keine Gefahr durch eine Vergiftung mit Kohlenmonoxid für Personen, die sich darin aufhalten, besteht und eine Belästigung und Beeinträchtigung von Nachbarn durch Gase oder Gerüche ausgeschlossen wird
erteilt und regelmäßig überprüft werden. Das zur Genehmigung und Kontrolle benötigte zusätzliche Personal soll den zuständigen Stellen im Bezirksamt zur Verfügung gestellt und fachlich qualifiziert werden. Der BVV wird mit Ja-Stimmen der SPD und Grünen, Nein-Stimmen der AfD sowie Enthaltung der CDU, Linken und AfD-Neu die Annahme des Antrages in 1. Lesung empfohlen.
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27.06.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 11.9 - vertagt |
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29.08.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 10.21 - (offen) |
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05.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 1.15 - vertagt |
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17.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 2.8 - in der BVV abgelehnt |
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Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Wasserpfeifenlokale, oftmals auch Shisha-Bars genannt, zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden. In diesem Zusammenhang sollten Regelungen geschaffen werden, die verpflichtende Anforderungen - für die Be- und Entlüftung der Gaststätte,
- für die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte,
- für den Brandschutz der Gaststätte,
- für die Reinigung- u. Desinfektion der Shisha-Wasserpfeifen, der Schläuche und der Mundstücke,
- für die Fläche der Gaststätte an sich
enthalten. Hierbei haben der allgemeine Arbeitsschutz der Angestellten, der Gesundheitsschutz der Besucher der Wasserpfeifenlokale und vor allem der Jugendschutz im Vordergrund zu stehen. Der BVV ist bis zur Sitzung der BVV im Juni 2018 zu berichten.________________________ Herr BV Preuß begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung die Beschlussempfehlung. Redebeiträge: Herr BV Lüdecke, Herr BV Wittke, Herr Schröter, Herr BzBm Hikel Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der AfD und der BN-AfD bei Enthaltung der Gr. FDP beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
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Ö 9 |
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Fußgängerampel Mariendorfer Damm/Sandsteinweg |
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0170/XX |
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Ö 10 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 11 |
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Protokollabstimmung |
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Ö 12 |
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Verschiedenes |
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Ö 13 |
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Nächste Sitzung 09. Mai 2018 |
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