Tagesordnung - 15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung  

 
 
Bezeichnung: 15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung
Gremium: Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
Datum: Mi, 11.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
Anlagen:
Nr.15_Umbau Thomasstraße Planungsvariante 1
Nr.15_Umbau Thomasstraße Planungsvariante 2

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Umbau der Thomasstraße      
Ö 3  
Wassermenge und Wasserqualität im Rudower Fließ  
Enthält Anlagen
0459/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Wassermengen, die aus Brandenburg ins bzw. durch das Rudower Fließ fließen sowie die Wasserqualität durch die zuständige Senatsverwaltung gemessen, dem Bezirksamt gemeldet und diese Daten anschließend auf der Homepage des Bezirksamtes öffentlich zur Verfügung gestellt werden.

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die monatlichen Wassermengen, die aus Brandenburg ins bzw. durch das Rudower Fließ fließen sowie die monatliche Wasserqualität dem Bezirksamt gemeldet und diese Daten anschließend auf der Homepage des Bezirksamtes öffentlich zur Verfügung gestellt werden.

 

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 24.1.2018 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die monatlichen Wassermengen, die aus Brandenburg ins bzw. durch das Rudower Fließ fließen sowie die monatliche Wasserqualität dem Bezirksamt gemeldet und diese Daten anschließend auf der Homepage des Bezirksamtes öffentlich zur Verfügung gestellt werden.

 

Das Klärwerk Waßmansdorf, aus dem das Rudower Fließ Wasserzufluss erfährt, hat drei Ableitungswege. Eine Ableitung erfolgt auf Brandenburger Seite in den Rudower Graben. Die Abflusssteuerung und die Gewässerbewirtschaftung des Rudower Grabens obliegen dem Wasser und Bodenverband Dahme-Notte.

Noch auf Brandenburger Seite gibt es eine Verbindung zwischen dem Rudower Graben und dem Siebgraben. Letzterer wiederum mündet in das Rudower Fließ.

Da die Situation im Rudower Fließ in den letzten Jahren von Wassermangel geprägt war, wird die Verbindungsanlage zwischen Rudower Graben und Siebgraben durchweg vollständig offen gehalten.

Die durchfließende Wassermenge variiert mit der Klarwassereinleitung des Klärwerks Waßmannsdorf in die drei Ableitungskanäle. Zwar wird die Wassermenge, die direkt vom Klärwerk aus in das Ableitungssystem eingeleitet wird, erfasst, nicht jedoch, wie sich diese Menge auf die drei verschiedenen Ableiter verteilt. Daher kann nur gesagt werden, dass durch maximale Offenhaltung der Zuleitung zum Siebgraben der Zufluss so groß wie unter den gegebenen Bedingungen möglich gehalten wird.

Um den Zufluss zu unterstützen, wird einmal jährlich der Siebgraben entkrautet.

Was die Qualität des das Waßmansdorfer Klärwerk verlassenden Wassers angeht, werden die durch EU-Richtlinien vorgegebenen Mindestreinigungsleistungen durchweg übererfüllt. Und da auf den genannten Ableitungswege bis hin zum Rudower Fließ keine Belastungen anfallen, besteht keine Notwendigkeit zusätzlicher Kontrollen vor der unmittelbaren Einleitung des vom Waßmannsdorfer Klärwerk kommenden Wassers in das Rudower Fließ. Die Reinigungsleistung des Klärwerks Waßmannsdorf kann bei den Berliner Wasserbetrieben jederzeit abgerufen werden.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Natur wurde in seiner Sitzung am 19.11. 2018 über die Sachlage ausführlich unterrichtet und nahm dieses Ergebnis zustimmend zur Kenntnis.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 29.11.2018

 

 

________________________________________

Martin HikelBernward Eberenz

   
    24.01.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.1 - vertagt
   

vertagt

   
    28.02.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.18 - überwiesen
   

Der Antrag wird federführend in den Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung und mitberatend in den Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz überwiesen.

   
    12.03.2018 - Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Antrag 0459/XX Wassermenge und Wasserqualität im Rudower Fließ wird von den Ausschussmitgliedern ohne Änderung einstimmig angenommen.

 

Die Zuständigkeit für dieses Thema dürfte allerdings eher beim Berliner Senat bzw. beim Klärwerk Wassmannsdorf (Brandenburg) liegen.

   
    11.04.2018 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Mit dem Antrag soll das Bezirksamt gebeten werden, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die monatlichen Wassermengen, die aus Brandenburg ins bzw. durch das Rudower Fließ fließen sowie die monatliche Wasserqualität dem Bezirksamt gemeldet und diese Daten anschließend auf der Homepage des Bezirksamtes öffentlich zur Verfügung gestellt werden.

 

Bei dem Rudower Fließ handelt es sich um ein fließendes Gewäs-ser II. Ordnung. Für diese Gewässer ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zuständig. Diese hat auf Nach-frage erklärt, dass das Rudower Fließ nicht Bestandteil von Mess-programmen ist, d.h. es sind am Fließ keine Güte- oder Abfluss-messstationen installiert. Die im Antrag angesprochenen Daten stehen insoweit nicht zur Verfügung.

 

Es wird folgender Änderungsantrag zur Abstimmung gebracht.

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen da-für einzusetzen, dass die Wassermengen, die aus Brandenburg ins bzw. durch das Rudower Fließ fließen sowie die Wasserqualität durch die zuständige Senatsverwaltung gemessen, dem Bezirksamt gemeldet und diese Daten anschließend auf der Homepage des Bezirksamtes öffentlich zur Verfügung gestellt werden.

 

Der BVV wird einstimmig die Annahme des Antrages empfohlen

   
    25.04.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.14 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Wassermengen, die aus Brandenburg ins bzw. durch das Rudower Fließ fließen sowie die Wasserqualität durch die zuständige Senatsverwaltung gemessen, dem Bezirksamt gemeldet und diese Daten anschließend auf der Homepage des Bezirksamtes öffentlich zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der AfD und der AfD-Neu bei Enthaltung der LINKEN zugestimmt. Damit ist der Antrag beschlossen.

   
    27.02.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.9 - vertagt
   

vertagt

   
    18.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.61 - vertagt
   

vertagt

   
    20.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.30 - vertagt
   

vertagt

   
    10.04.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.23 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 24.1.2018 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die monatlichen Wassermengen, die aus Brandenburg ins bzw. durch das Rudower Fließ fließen sowie die monatliche Wasserqualität dem Bezirksamt gemeldet und diese Daten anschließend auf der Homepage des Bezirksamtes öffentlich zur Verfügung gestellt werden.

 

Das Klärwerk Waßmansdorf, aus dem das Rudower Fließ Wasserzufluss erfährt, hat drei Ableitungswege. Eine Ableitung erfolgt auf Brandenburger Seite in den Rudower Graben. Die Abflusssteuerung und die Gewässerbewirtschaftung des Rudower Grabens obliegen dem Wasser und Bodenverband Dahme-Notte.

Noch auf Brandenburger Seite gibt es eine Verbindung zwischen dem Rudower Graben und dem Siebgraben. Letzterer wiederum mündet in das Rudower Fließ.

Da die Situation im Rudower Fließ in den letzten Jahren von Wassermangel geprägt war, wird die Verbindungsanlage zwischen Rudower Graben und Siebgraben durchweg vollständig offen gehalten.

Die durchfließende Wassermenge variiert mit der Klarwassereinleitung des Klärwerks Waßmannsdorf in die drei Ableitungskanäle. Zwar wird die Wassermenge, die direkt vom Klärwerk aus in das Ableitungssystem eingeleitet wird, erfasst, nicht jedoch, wie sich diese Menge auf die drei verschiedenen Ableiter verteilt. Daher kann nur gesagt werden, dass durch maximale Offenhaltung der Zuleitung zum Siebgraben der Zufluss so groß wie unter den gegebenen Bedingungen möglich gehalten wird.

Um den Zufluss zu unterstützen, wird einmal jährlich der Siebgraben entkrautet.

Was die Qualität des das Waßmansdorfer Klärwerk verlassenden Wassers angeht, werden die durch EU-Richtlinien vorgegebenen Mindestreinigungsleistungen durchweg übererfüllt. Und da auf den genannten Ableitungswege bis hin zum Rudower Fließ keine Belastungen anfallen, besteht keine Notwendigkeit zusätzlicher Kontrollen vor der unmittelbaren Einleitung des vom Waßmannsdorfer Klärwerk kommenden Wassers in das Rudower Fließ. Die Reinigungsleistung des Klärwerks Waßmannsdorf kann bei den Berliner Wasserbetrieben jederzeit abgerufen werden.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Natur wurde in seiner Sitzung am 19.11. 2018 über die Sachlage ausführlich unterrichtet und nahm dieses Ergebnis zustimmend zur Kenntnis.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 29.11.2018

 

 

________________________________________

Martin HikelBernward Eberenz

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen

Ö 4  
Schilderloses Gestänge entfernen  
Enthält Anlagen
0461/XX  
Ö 5  
Fahrradstellplätze Marktplatz Britz-Süd  
Enthält Anlagen
0504/XX  
Ö 6  
Anliegerstraße Ascherslebener Weg  
Enthält Anlagen
0505/XX  
Ö 7  
Sicherheit im Tierpark Neukölln  
Enthält Anlagen
0528/XX  
Ö 8  
Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen  
Enthält Anlagen
0511/XX  
Ö 9  
Fußgängerampel Mariendorfer Damm/Sandsteinweg  
Enthält Anlagen
0170/XX  
Ö 10  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 11  
Protokollabstimmung      
Ö 12  
Verschiedenes      
Ö 13  
Nächste Sitzung 09. Mai 2018      
               
 
 

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