Tagesordnung - 11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung  

 
 
Bezeichnung: 11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
Datum: Di, 07.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:33 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Wolf Kino
Ort: Weserstraße 59, Ecke Wildenbruchstraße, 12045 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Vorstellung der Wolf Kino GmbH, Geschäftsführerin Verena von Stackelberg      
Ö 3  
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2016 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  
Enthält Anlagen
0328/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß Artikel 88 Abs. 2 VvB sowie § 37 Abs. 7 und § 38 Abs. 1 LHO nachträglich die vom Bezirk Neukölln in der anliegenden Nachweisung enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:

 

 

überplanmäßige Ausgaben                            7.127.863,83 EURO

 

außerplanmäßige Ausgaben                            847.973,40 EURO

 

Verpflichtungsermächtigungen                            0,00 EURO

 

 

Begründung

Im Laufe des Haushaltsjahres 2016 sind Finanzierungsnotwendigkeiten entstanden, für die im Haushaltsplan keine oder keine ausreichenden Ausgaben veranschlagt waren.

 

Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Einsparungen an anderer Stelle im Wege der Deckungsfähigkeit (§ 20 LHO) oder durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten über- oder außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden.

 

Die anliegende Nachweisung enthält die Einzelsachverhalte und Begründungen zu den tatsächlich geleisteten Haushaltsüberschreitungen.

 

 

Rechtsgrundlagen:

Artikel 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin, § 37 Abs. 4 und Abs. 7 Satz 1 , § 38 Abs. 1 LHO, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

 

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltser- 

gebnisses 2016.

 

Personalwirtschaftliche Auswirkungen:     Keine

 

 

Berlin-Neukölln, den 21. 09. 2017

 

 

 

____________________________

Dr. Giffey

Bezirksbürgermeisterin

   
    18.10.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.2 - überwiesen
   

Die Vorlage zur Beschlussfassung wird in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung überwiesen.

   
    07.11.2017 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Die Vorlage wird – ohne Wortmeldungen - mit den Stimmen der SPD, CDU und Grünen gegen die Stimmen der AFD unter Enthaltung der Linken angenommen.

   
    13.12.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß Artikel 88 Abs. 2 VvB sowie § 37 Abs. 7 und § 38 Abs. 1 LHO nachträglich die vom Bezirk Neukölln in der anliegenden Nachweisung enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:

 

 

überplanmäßige Ausgaben                            7.127.863,83 EURO

 

außerplanmäßige Ausgaben                            847.973,40 EURO

 

Verpflichtungsermächtigungen                            0,00 EURO

 

Begründung

Im Laufe des Haushaltsjahres 2016 sind Finanzierungsnotwendigkeiten entstanden, für die im Haushaltsplan keine oder keine ausreichenden Ausgaben veranschlagt waren.

 

Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Einsparungen an anderer Stelle im Wege der Deckungsfähigkeit (§ 20 LHO) oder durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten über- oder außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden.

 

Die anliegende Nachweisung enthält die Einzelsachverhalte und Begründungen zu den tatsächlich geleisteten Haushaltsüberschreitungen.

 

Rechtsgrundlagen:

Artikel 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin, § 37 Abs. 4 und Abs. 7 Satz 1 , § 38 Abs. 1 LHO, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2016.

 

Personalwirtschaftliche Auswirkungen:     Keine

 

Berlin-Neukölln, den 21. 09. 2017

 

 

 

____________________________

Dr. Giffey

Bezirksbürgermeisterin

 

Der Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU und der Grünen bei Enthaltung der AfD, der LINKEN und der Gr. FDP zugestimmt.

Damit ist die Beschlussempfehlung beschlossen.

Ö 4  
Leichte Sprache als gut sichtbares Zusatzangebot  
Enthält Anlagen
0344/XX  
Ö 5  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 6  
Terminplanung 2018 (siehe Anlage)      
Ö 7  
Verschiedenes      
Ö 8  
Protokollabstimmung      
Ö 9  
Nächste Sitzung      
               
 
 

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