Tagesordnung - 9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung  

 
 
Bezeichnung: 9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung
Gremium: Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
Datum: Mi, 13.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:31 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Eingegangene Vorschläge zum Haushalt      
Ö 3  
Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2018/2019 (Doppelhaushalt)  
Enthält Anlagen
0291/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in vorliegender Fassung:

 

Der Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2018 und 2019 wird wie folgt beschlossen:

 

Haushaltsjahr

2018

2019

 

 

 

Einnahmen/Ausgaben:

911.521.000 €

928.448.000 €

Verpflichtungsermächtigungen:

44.800.000 €

38.100.000 €

 

 

 

Die Abschlussbeträge des Haushalts sind folgenden Teilen zuzuordnen:

Verwaltungshaushalt - Einnahmen:

886.835.000 €

902.548.000 €

Verwaltungshaushalt - Ausgaben:

886.828.000 €

902.541.000 €

Verpflichtungsermächtigungen für
Verwaltungsausgaben:

700.000 €

-

Investitionen - Einnahmen:

24.686.000 €

25.900.000 €

Investitionen - Ausgaben:

24.693.000 €

25.907.000 €

Verpflichtungsermächtigungen für
Investitionen:

44.100.000 €

38.100.000 €

 

Beschlussinhalt der vorstehenden Abschlusssummen ist der anliegende Bezirkshaushaltsplan Neukölln für die Jahre 2018 und 2019.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzungen der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 4500 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 4500 zu überarbeiten. Sofern sich aus den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderungen der Globalsummen ergeben, ist das Bezirksamt zugleich bevollmächtigt, diese soweit zweckmäßig auch außerhalb des Kapitels 4500 in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Bezirkshaushaltsplanes Neukölln umzusetzen.

 

Begründung:

1.                      Allgemeines

1.1.               Aufstellungsverfahren

Nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirkshaushaltsplan. Finanzierungsgrundlage des Bezirkshaushaltsplanes ist nach Artikel 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin die jedem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes unter Berücksichtigung bezirklicher Einnahmen zuzuweisende Globalsumme, bestehend aus den Teilsummen für den Verwaltungshaushalt und für Investitionen.

Die Aufstellung des Haushalts 2018/2019 ist zurzeit nur unter Ansatz sogenannter pauschaler Mehreinnahmen und pauschaler Minderausgaben in 2018 und 2019 möglich (vgl. T 1.2). Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin fach- und sachbezogene Änderungen beschließt. Insoweit empfiehlt sich eine Bevollmächtigung des Bezirksamtes, nach der dieses redaktionelle und zahlenmäßige Anpassungen vornehmen darf.

Bei der Aufstellung des Haushaltplanes sind die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) aus dem Aufstellungsrundschreiben und aus weiteren Rundschreiben sowie der Eckwertebeschluss des Bezirksamtes Nr. 104/17 vom 13.06.2017 eingehalten. Zudem wurden der bezirksinternen Budgetierungssystematik und dem BA-Beschluss vom 04.07.2017 über die Priorisierung der Personalmehrbedarfe folgend, die Sachverhalte der 1. Fortschreibung der Globalsummen 2018/2019 vom 10.07.2017 umgesetzt. Auf die wesentlichen Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wird gesondert hingewiesen.

Grundlagen für die Festsetzung der Globalsummen sind die Nachweise aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Jahres 2016. Die Zuweisung für den Verwaltungshaushalt wurde im Wesentlichen auf der Grundlage der sich aus der KLR ergebenden Budgetierungsdaten vorgenommen. Die sich für das Planjahr 2019 ergebenden Veränderungen des Produktsummenbudgets aus dem Abschluss der KLR 2017 werden sodann in den Haushalt übernommen. Auf Absatz 2 Satz 3 dieser Tz. wird verwiesen.

Der vorgelegte Bezirkshaushaltsplan hat sich in seiner Gliederung gegenüber dem Doppelhaushalt der Vorjahre 2016/2017 nicht verändert.

Der Bezirkshaushalt Neukölln wird unter Beteiligung von interessierten Bürgern und Bürgergruppierungen erstellt. Auf die Möglichkeiten zur Beteiligung an der Haushaltsplanung wurde multimedial aufmerksam gemacht.

Im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltsplan ist es allen Beteiligten - dem Bezirksamt und insbesondere den Fachausschüssen der BVV - möglich, über Anträge interessierter Bürger zu beraten, zu beschließen und zur Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung Änderungen vorzunehmen bzw. Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung zu bewirken.

1.2.               Haushaltstechnische Vorgaben des Bezirks

Die Berechnungsgrundlagen für die Globalsummenvorgabe (Einnahme und Ausgabe) sind, soweit möglich, weitestgehend sachbezogen umgesetzt; dies im Einvernehmen mit den Ämtern und Serviceeinheiten, um in der Diskussion mit der Senatsverwaltung für Finanzen zur Haushaltswirtschaft mit nachvollziehbaren Zahlen argumentieren zu können. Dabei sind die Veranschlagungsvorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen nicht unterschritten worden.

Das Bezirksamt hat entschieden, die Leistungsdichte und das Angebotsspektrum des vorletzten Jahres (2016) als Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung 2018/2019 festzulegen.

Dabei wurden die bezirkspolitischen Schwerpunkte der Vorjahre unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen der Sozialstruktur und der Herausforderungen der Wachsenden Stadt neu bewertet, zum Teil verstetigt und um neue Sachverhalte ergänzt (vgl. Tz 3.3).

Die Veranschlagung der Personalausgaben basiert auf der erwarteten Entwicklung der bezirklichen Vollzeitäquivalente (VZÄ) und beinhaltet die aus den Beschlüssen der AG Ressourcensteuerung des Landes Berlin zusätzlich in Aussicht gestellten Mittel (vgl. Tz 3.2).

Die Eckwerte / Kostenstellenbudgets sind auf Grundlage dieser Prämissen und unter Berücksichtigung von fortzuschreibenden Sachverhalten aus den Ist-Werten des Jahres 2016 abgeleitet worden und in die konkrete titelgenaue Einnahmen- und Ausgabenplanung des Haushaltsplanes eingeflossen.

Aus Gründen der Verfahrenskontinuität werden die für Bauvorbereitung benötigten Mittel durch Bildung einer zum Jahresabschluss nicht auszugleichenden pauschalen Mehreinnahme finanziert. Das Verfahren entspricht der bereits bei der Haushaltsplanaufstellung in den Vorjahren von der Senatsverwaltung für Finanzen akzeptierten Regelung. Der entstehende Negativvortrag wird in die korrespondierenden Folgejahre übernommen. Systemkonform geht der Bezirk mit Bauvorbereitungsmitteln in Vorleistung, die mit Beginn der Baumaßnahme aus der dann zur Verfügung stehenden Zuweisung für Investitionen ausgeglichen werden.

r die zu planenden Haushaltsjahre verbleibt nach Umsetzung der Globalsummenzuweisung ein Fehlbetrag, der in Kapitel 4500 „Allgemeine Finanzangelegenheiten“ des Haushaltsplans in Form pauschaler Minderausgaben in den Jahren 2018 und 2019 sowie einer pauschalen Mehreinnahme in 2019 wie folgt abgebildet wird:

20182019

Zu bildende pauschale Minderausgabe: 1.050 T€1.250 T€

Zu bildende pauschale Mehreinnahme: 1 T€5.079 T€
davon
- Bauvorbereitungsmittel 1 T€101 T€
- Fortschreibung 2019 (einschl. Jahresergebnis 2017)-4.978 T€

Über die Auflösung der Pauschalen Minderausgaben beschließt das Bezirksamt zu Beginn des betreffenden Haushaltsjahres. Für das Jahr 2019 verbleibt ein
Defizit i.H.v. rd. 4.978 T€, das sich in Erwartung eines positiven Jahresergebnisses 2017 reduziert.

2.                      Einnahmen

Die Zuweisung der Teilsumme für den Verwaltungshaushalt berücksichtigt die nach dem Ist-Ergebnis aller Bezirke im Jahre 2016 geschätzten Einnahmeerwartungen der Senatsverwaltung für Finanzen. Nur wenn sichergestellt ist, dass diese Einnahmen auch erzielt werden, können die in den Berechnungsunterlagen dargestellten Ausgaben in der Haushaltswirtschaft eingehalten werden.

Darüber hinaus sind im Bezirkshaushaltsplan Einnahmen ausgewiesen, für die der Bezirk keine korrespondierenden Ausgabemittel erhält. Zu diesen zählen insbesondere die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Aus diesen Einnahmen sind auch die anteiligen, bei nicht fachbezogenen Nutzungen und beim Finanzvermögen entstehenden, Verwaltungsausgaben zu finanzieren, für die keine Finanzierung über das Produktbudget vorgesehen ist.

Erlösbeteiligungen nach AV Nr. 9 zu § 26a LHO aus Grundstücksveräerungen durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM)  werden i.H.v. rd. 0,2 Mio.  erwartet. Die Verkaufserlöse des Jahres 2016 (718 T€) enthielten einen Sondersachverhalt, weshalb die Einnahmeprognose für die Jahre 2018/2019 auch im Hinblick auf die veränderte Liegenschaftspolitik des Landes Berlin geringer ausfällt.

Zudem ist im Jahr 2018 das positive Ergebnis des Jahres 2016 i.H.v. 4.978 T€ eingestellt.             

 

3.                      Ausgaben

3.1.               Veranschlagungsvorgaben und Teilbudgets

Das in der Globalsumme zugrunde gelegte Budget für den Verwaltungshaushalt basiert grundsätzlich auf den produktbezogenen Kostendaten aller Bezirke wobei die Berechnung der einzelnen Produktbudgets dem Prinzip „Menge bzw. Planmenge x Median“ folgt und ist durch den Bezirksplafond gedeckelt. Das dem Bezirk Neukölln zugewiesene Produktsummenbudget beträgt für das Jahr 2018 rd. 544 Mio.  von einer Gesamtzuweisung i.H.v rd. 670 Mio. . Für das Jahr 2019 beträgt das Produktsummenbudget z.Z. rd. 551 Mio.  und die Gesamtzuweisung rd. 678 Mio. .

Auf Basis der in dieser Form errechneten und zugewiesenen Globalsumme hat das Bezirksamt die Haushaltseckwerte für den Verwaltungshaushalt errechnet und den Abteilungen vorgegeben. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken Veranschlagungsvorgaben in Form von sogenannten Leitlinien gegeben hat und darüber hinaus Teilbudgets für bedeutende Ausgabebereiche errechnet wurden, welche zwar nicht den Charakter einer Vorgabe besitzen, die jedoch in der Abrechnung der Haushaltsjahre gesondert herangezogen werden. Insofern ist es für den Bezirk geboten, auch diese als Mindestveranschlagungen zu berücksichtigen.

Ein zentraler Punkt der Richtlinien der Regierungspolitik ist die Erhöhung des laufenden Schulbauunterhalts auf 1,32% der Gebäude-Wiederbeschaffungswerte. Den Berliner Bezirken wurden dafür zusätzliche Mittel i.H.v. 84,4 Mio.  bereitgestellt. Hiervon entfallen auf den Bezirk Neukölln rd. 8,9 Mio. € (11,6%). Diese Haushaltsmittel sind zusätzlich und zweckgebunden ausschließlich für den baulichen Unterhalt an Schulen zu verwenden. Zur Umsetzung des damit verbunden Ziels sowie zur Einhaltung der Zweckbindung wurde seitens der Senatsverwaltung für Finanzen eine Veranschlagungsleitlinie Hochbauunterhaltung Schulen neu festgelegt.

Die folgende Darstellung stellt die vorgegebenen Leitlinien und Teilbudgets der Senatsverwaltung für Finanzen den veranschlagten Beträgen gegenüber.

 

Vorgabe/Berechnung der SenFin

in T€

Veranschlagung


in T€

 

2018

2019

2018

2019

Leitlinien

 

 

 

 

Lehr- und Lernmittel

3.161

3.161

3.164

3.164

Hochbauunterhaltung
- Schulen

 

15.650

 

15.650

 

15.651

 

15.651

- übriges Fachvermögen

3.656

3.656

3.657

3.657

Tiefbauunterhaltung

2.014

2.014

2.120

2.120

Ausbildungsmittel

1.233

1.244

1.233

1.244

Teilbudgets der
Transferausgaben

 

 

 

 

Hilfen in bes. Lebenslagen (ohne Krankenhilfe)

118.219

120.616

118.220

120.618

Krankenhilfe (Soz)

9.825

9.825

9.825

9.825

Hilfen zur Erziehung

56.284

56.284

56.283

56.283

Kindertagesbetreuung

146.930

149.236

146.930

149.236

Tagespflege

3.597

3.597

3.597

3.597

Psychiatrie-Entwicklungs-Programm

1.349

1.383

1.350

1.384

Kommunaler Finanzierungsanteil am Jobcenter

11.027

11.249

11.027

11.248

ltehilfe

248

248

248

248

Masterplan Integr. u. Sicherheit

644

538

644

538

Bildung und Teilhabe

3.662

2.786

3.662

2.786

3.2.               Personalausgaben

Die Ausgaben für das Personal  sind im Bezirkshaushalt mit 93.599,5 T€ in 2018 und 95.108,0 T€ in 2019 veranschlagt (ohne kommunale Beschäftigte des Jobcenters Kapitel 3960). Die Bestimmung des Richtwertes im zugrunde liegenden Eckwertebeschluss basiert auf den Ist-Ausgaben 2016, die um neue Sachverhalte fortgeschrieben worden. Berücksichtigt wurden auch die Tarifabschlüsse für 2017 bis 2018 sowie eine Vorsorge für 2019, die Besoldungserhöhungen (einschließlich Erhöhung der Sonderzuwendung) für 2017 bis 2018 sowie die Lohndrift. Zur Abbildung insbesondere fluktuationsbedingter Stellenvakanzen wurden die Ausgaben für das Personal auf 94% abgesenkt veranschlagt.

Darüber hinaus erfolgt die Berücksichtigung von Personalmehrbedarfen - seit 2014 insgesamt 212,9 Vollzeitäquivalente (VZÄ). Hiervon entfallen 91,3 VZÄ auf Sachverhalte wie z.B. die Umsetzung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung, die Beschleunigung des Wohnungsneubaus, die Transferkostensteuerung oder die Umsetzung des E-Government-Gesetzes Berlin. Weitere 64,7 VZÄ sind dem Bezirk Neukölln im Rahmen der Wachsenden Stadt bewilligt worden. Zudem wurden 56,9 VZÄ berücksichtigt, deren Belegung das Bezirksamt zur Umsetzung der Richtlinien der Regierungspolitik auf folgender Grundlage beschlossen hat:

In der AG Ressourcensteuerung, welche die bisherige AG Wachsende Stadt ersetzt, werden die bezirklichen Personalobergrenzen künftig durch Personalleit-werte ersetzt, im Rahmen derer die Bezirke ihre Schwerpunktsetzungen und Ressourcen unter Beachtung der regierungspolitischen Zielsetzungen (u.a. die personelle Verstärkung der planenden und bauenden Bereiche, die personelle Stärkung der Lebensmittel- und Veterinäraufsichtsbehörden, die Schaffung von Fachstellen für Soziale Wohnhilfen) eigenständig umsetzen.

Auf Basis der Bevölkerungszahlen zum 31.12.2016 wurden den Bezirken gem. Beschluss der AG Ressourcensteuerung rd. 40,9 Mio. €r 2018 und 37,5 Mio. r 2019 zur Verfügung gestellt, die sie unter Beachtung der Richtlinien der Regierungspolitik in eigener Verantwortung belegen.

Hiervon entfallen auf den Bezirk Neukölln rd. 3,6 Mio. €r 2018 und 3,3 Mio. €r 2019. Auf Basis eines Durchschnittsatzes von 45 T€ und eines Sachkostenanteils von 5 T€ je VZÄ ergäben sich kalkulatorisch rd. 73 VZÄ. Aus Gründen einer sachgerechten haushaltskonformen Umsetzung hat das Bezirksamt entschieden, diese VZÄ auf Basis stellenscharfer Durchschnittsätze und unter Ansatz eines bedarfsgerechteren Sachkostenanteils vor rd. 10 T€ je VZÄ anzusetzen. Die sich daraus ergebenden 56,9 VZÄ wurden sodann vom Bezirks-amt mit richtlinienkonformen Personalsachverhalten (u.a.  bautechnisches Personal, Veterinärmediziner/in,  Beschäftigte für die soziale Wohnhilfe) unterlegt und im Stellenplan entsprechend ausgewiesen.

Aufgrund der vom Senat beschlossenen Abkehr von einer verbindlichen VZÄ-Zielzahl und der derzeit noch in Ausarbeitung befindlichen nftigen Personalleitwerte, erfolgte die Veranschlagung der Personalmittel nicht mehr maßgebend unter Beachtung entsprechender Vorgaben. Gleichwohl diente das bisherige VZÄ-Controlling als Orientierung, was die Einhaltung zukünftiger ggf. verbindlicher Personalleitwerte sicherstellen soll.

Die im Anschluss an die Ausbildung zu übernehmenden Auszubildenden sind gesondert abgebildet, sofern sie nicht auf freie und dauerhaft besetzbare Stellen vermittelt werden können. Eine Finanzierung durch die Senatsverwaltung für Finanzen wird grundsätzlich nur bei Überschreiten der vorhandenen Personalmittelansätze infolge der Übernahmen und unter Nachweis der landesweiten Vermittlungsbemühungen in Aussicht gestellt.

Die stellenplanmäßige Abbildung der Auszubildenden erfolgt mit der jeweiligen Zwischenüberschrift in den Kapiteln 3304 (Verwaltungsfachangestellte), 3640 (Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, 3810 (Gärtner/innen) und 4202 (Vermesser/innen).

Ferner wurden die dual Studierenden im Stellenplan in Kapitel 3304 zentral berücksichtigt.

Die Finanzbeziehungen des Bezirks zum Jobcenter sind im Kapitel 3960 dargestellt. Hierzu gehören neben den  Personalausgaben für die im Jobcenter tätigen Beschäftigten des Bezirks auch die Erstattungen durch das Jobcenter, Sachausgaben für die Leistungen des kommunalen Trägers an SGB II-Berechtigte (Kosten der Unterkunft) und der vom Bezirk zu tragende kommunale Finanzierungsanteil i.H.v. 15,2% an den Verwaltungskosten des Jobcenters. Im Einvernehmen mit der Trägerversammlung des Jobcenters wurden für die kommunalen Beschäftigten des Jobcenters 161 Stellen im Stellenplan eingestellt.

Die mit Auflösung des Ehemaligen Zentralen Personalüberhangmanagements (EZeP) ins Bezirksamt Neukölln versetzten Überhangkräfte (derzeit 5,25 VZÄ) sind weiterhin bei Kapitel 3390 abgebildet und ausfinanziert.

3.3.               Sachausgaben

Die Planung der Sachausgaben erfolgte im Wesentlichen nach dem bewährten Verfahren der Spiegelung bereinigter und fortgeschriebener Ist-Ausgaben des Basisjahres 2016. Hierbei wurde auch eine Bereinigung der verausgabten zusätzlichen Mittel aus der bezirkspolitischen Schwerpunktsetzung der Vorjahre vorgenommen. Für die Jahre 2018/2019 hat das Bezirksamt unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen der Sozialstruktur, der Herausforderungen der Wachsenden Stadt und der begrenzt verfügbaren Ressourcen die ergänzende Finanzierung folgender bezirkspolitischer Schwerpunkte beschlossen:

Im Bezirksamt besteht Konsens, dass sämtliche Maßnahmen - auch mit Blick auf die Auflösung der Pauschalen Minderausgaben 2018 und 2019 - unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit stehen und die Weiterführung der Maßnahmen in den Folgejahren vor dem Hintergrund der Finanzierbarkeit und aktueller politischer Schwerpunktsetzungen zu gegebener Zeit neu zu bewerten ist.

Der Steuerung der Transferausgaben des T-Teils kommt eine immer größere Bedeutung zu. So haben die Erfahrungen der letzten Haushaltsjahre insbesondere bei den Ausgaben der Hilfen zur Erziehung (HzE) gezeigt, dass eine unbedingte Haushaltsdisziplin erforderlich ist. Durch geeignete und angemessene Maßnahmen des Fach- und Finanzcontrollings sind Finanzierungsrisiken vorausschauend erkennbar und eine rechtzeitige Gegensteuerung durch die Fachbereiche möglich. Dies gilt für alle entsprechenden Transferausgaben des Jugend- und des Sozialamtes. Die für Jugend sowie Soziales zuständigen Bezirksstadträte haben diesen Ausgabenblock im besonderen Fokus, um ein Gefährdungspotential des Haushalts zu verhindern.

r verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (vu IKT) sind im vorliegenden Bezirkshaushaltsplan keine Ausgaben veranschlagt. In Umsetzung des § 21 Abs. 3 Satz 1 des Berliner E-Government-Gesetzes (EGovG Bln), werden die vu-IKT-Haushaltsmittel für die Berliner Verwaltung ab dem Haushaltsjahr 2018 in einem gesonderten Einzelplan geführt. Damit einher geht die Überführung der entsprechenden Haushaltsmittel (Maßnahmegruppe 31) in den Einzelplan 25. Im Ergebnis wurden auf Basis der Produktmediane für alle Berliner Bezirke rd. 17,0 Mio. € aus dem Bezirksplafond herausgelöst und an die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport
(SenInnDS) „aufgeschichtet“. Auf den Bezirk Neukölln entfallen rd. 1,8 Mio. €. Nach derzeitigem Stand sind für die Haushaltsjahre 2018/2019 die von Neukölln angemeldeten Haushaltsmittel (2,3 Mio. €/2,6 Mio. €) mit jeweils rd. 1,8 Mio. €r 2018 und 2019 nicht vollständig zentral veranschlagt worden. Kürzungen betrafen sowohl die prognostizierten Nutzerzahlen als auch erforderliche investive Maßnahmen. Die Migration der bezirklichen vu IKT wird voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2021 erfolgen. Da die Umsetzungs- und Durchführungsverantwortung für ein stabiles und sicheres Bürokommunikationsnetz bis dahin weiterhin im Bezirk liegt, bleibt abzuwarten, wie es der SenInnDS gelingt, die absehbaren bezirklichen Finanzierungslücken im Rahmen des berlinweiten Haushaltsvollzugs zu schließen.

4.                      Investitionen

Bei den Baumaßnahmen aus der gezielten Zuweisung entsprechen die Titel-
ansätze der Revisionsfassung der Investitionsplanung 2017-2021 durch die
Senatsverwaltung für Finanzen, welche durch den Bezirk unverändert in den Entwurf des Haushaltsplans zu übernehmen sind.

 

Gesamt-
kosten
(T€)

2018
(T€)

2019
(T€)

2020
(T€)

2021
(T€)

Clay-Schule

 

 

 

 

 

BVV-Beschluss

51.716

2.000

12.000

12.000

12.000

SenFin-Revision

54.100

2.000

8.000

10.000

10.000

Differenz

2.384

0

-4.000

-2.000

-2.000

Campus Rütli

 

 

 

 

 

BVV-Beschluss

25.550

11.000

211

-

-

SenFin-Revision

25.550

8.000

3.214

-

-

Differenz

0

-3.000

+3.003

-

-

Leonardo-da-Vinci-Schule

 

 

 

 

 

BVV-Beschluss

30.250

8.000

8.000

8.000

3.000

SenFin-Revision

30.250

7.000

7.000

7.000

3.000

Differenz

0

-1.000

-1.000

-1.000

0

 

Die zur Investitionsplanung angemeldeten Gesamtkosten für die Clay-Schule i.H.v. rd. 51.716 T€ basierten auf der ungeprüften Vorplanungsunterlage (VPU). Das VPU-Prüfergebnis der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen weist Gesamtkosten i.H.v. rd. 54.100 T€, die durch die Senatsverwaltung für Finanzen in entsprechender Höhe in die Finanzplanung des Landes aufgenommen wurden.

r alle drei Baumaßnahmen der gezielten Zuweisung haben sich im Rahmen der Revision durch die Senatsverwaltung für Finanzen Verschiebungen in den Jahresraten ergeben. Dieses Revisionsergebnis ist im gesamt-berliner Kontext zu betrachten. Die veränderten Jahresraten führen nicht zu einer Verlängerung der Bauzeit gegenüber der Bauplanung, da die Ausfinanzierung der Maßnahmen durch die Senatsverwaltung für Finanzen weiterhin gesichert ist. Das umfasst auch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel, sofern diese bei erfolgter Ausschöpfung der Jahresraten für einen kontinuierlichen Baufortschritt zusätzlich benötigt und die anerkannten Gesamtkosten hierbei nicht überschritten werden.

r den Teilbereich der Baumaßnahmen mit Gesamtkosten unter 5.500 T€ hat der Bezirk jeweils 6.319 T€r die Haushaltsjahre 2018/2019 als pauschale
Zuweisung erhalten. Die Beträge werden vollständig im Kontext investiver Bau-maßnahmen veranschlagt. Soweit für geplante Maßnahmen der pauschalen
Zuweisung bis zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan keine geprüften Bauplanungsunterlagen vorliegen, werden die hierfür vorgesehenen Mittel an zentraler Stelle (Kapitel 4500) ausgewiesen. Auch die Vorsorge für etwaige
Maluszahlungen im Fall von Gesamtkostenüberschreitungen bei Maßnahmen der gezielten Zuweisung ist zentral im Kapitel 4500 veranschlagt.

Gemäß Beschluss Bez 17/0098 D-1 des Unterausschusses Bezirke des Abgeordnetenhauses von Berlin unterliegen die Mittel der pauschalen Zuweisung für Investitionen erstmals für das Haushaltsjahr 2018 einer  Mindestverwendungsquote von (zunächst) 75%, die bei Umsetzung der veranschlagten Beträge im Haushaltsvollzug entsprechend eingehalten wird.

 

5.                      Produktorientierter Haushalt

Die produktorientierte Darstellung stellt den outputorientierten Ressourcenverbrauch dar. Sie ermöglicht auf Grundlage der Daten aus der Kosten-Leistungs-Rechnung des für die Zuweisung relevanten Basisjahres 2016 einen Vergleich mit den künftig erwarteten Mengen- und Stückkostenentwicklungen für die durch den Bezirk erstellten Produkte.

 

6.                      Gender Budgeting

Die Bezirke sind durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin aufgefordert, das Ausgabevolumen einer Betrachtung nach Gender-Kriterien zu unterwerfen. Aufgrund gemeinsamer Festlegung der Bezirke im Rat der Bürgermeister gilt dieses für konkret ausgewählte Produkte. Entsprechende Angaben für nunmehr 116 Produkte sind im Vorbericht ausgewiesen und um eine produktbezogene Genderanalyse ergänzt.

 

Rechtsgrundlage:

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz,
Artikel 72 und 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin,
§§ 11-33 der Landeshaushaltsordnung

 

Anlagen:

  • Doppelhaushaltsplan 2018/2019

 

 

Berlin-Neukölln, den 17.08.2017

 

 

Dr. Giffey
Bezirksbürgermeisterin

 

 

Einbringung eines Änderungsantrages von BV Frau Fuhrmann in der BVV am 20.09.2017 in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

r die Stadtplanung sollen sieben zusätzliche Stellen für Stadtentwicklung und Quartiersmanagement, Bau- und Wohnungsaufsicht sowie Vermessung geschaffen und die dafür benötigten Haushaltsmittel im Bezirkshaushalt eingestellt werden.

 

Begründung:

Der Mangel an bezahlbaren Wohnungen ist eines der größten Probleme Neuköllns.

Um dem Umsetzungsdefizit bei Maßnahmen zur Sicherung  von Wohnungsbestand und Planung von Neubauvorhaben entgegenzutreten, muss die Verwaltung mit dem erforderlichen Personal ausgestattet werden.

 

Benötigt werden zusätzlich:

zwei Stellen für u. a. die Bau- u. Wohnungsaufsicht  zur Durchsetzung der Berliner Bauordnung gegenüber Vermietern/Investoren, zwei Stellen r die Umsetzung von Milieuschutz und Umwandlungsverbot in den festgesetzten sieben Milieuschutzgebieten, eine Stelle für die Infrastrukturplanung, zwei Stellen für u. a. die Durchführung der Bürgerpartizipation bei Bauvorhaben.

 

Der Änderungsantrag von Frau Fuhrmann wird abgelehnt.

 

Einbringung eines Änderungsantrages durch Herrn BV Pohl in der BVV am 20.09.2017 in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die für die Haushaltsjahre 2018/2019 jeweils vorgesehenen „Zuschüsse an freie Träger für Schulstationen“ auf € 1.558.000 zu erhöhen.

 

Begründung:

Eine Anpassung an die Inflations- und Tarifentwicklung ist dringend notwendig, um die Abwanderung von Fachkräften und den Abbau des Angebots zu verhindern. Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von € 133.000 sollen dem Schwerpunkt „Wachschutz Bürgerämter, Bibliothek, Sozialamt“ entnommen werden.

 

Der Änderungsantrag von Herrn BV Pohl wird angenommen.

   
    05.09.2017 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 4 - vertagt
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    06.09.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.1 - überwiesen
   

Die Vorlage zur Beschlussfassung wird einstimmig federführend in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung und mitberatend

in den Jugendhilfeausschuss,

Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen,

Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste,

Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung,

Gesundheitsausschuss,

Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur,

Sportausschuss,

Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und

in den Ausschuss für Integration überwiesen.

   
    07.09.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Haushaltsplanentwurf wurde am Vortag in die BVV eingebracht. Ein Großteil der geplanten Ausgaben (rd. 911 Mio. € in 2018, rd. 928 Mio. € in 2019) ist für Transferausgaben vorzuhalten. Das Bezirksamt hat jedoch auch politische Schwerpunkte setzen können, so z.B. mehr finanzielle Mittel für Mieter*innenberatungen in Milieuschutzgebieten. Auch die Personalansätze konnten erhöht werden. Herr BzStR Biedermann wie auch Herr Groth zeigen sich im Rahmen der Möglichkeiten mit den Personalzumessungen zufrieden, gleichwohl wird es zukünftig weitere Bedarfe geben, z.B. für das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten, für zentrale Bürgerbeteiligungen wie auch für die kiezverträgliche Begleitung des Tourismus, die leider bisher nicht berücksichtigt werden konnten.

 

Die Vorsitzende dankt für die Erläuterungen zum Haushaltsplanentwurf und schlägt dem Ausschuss einleitend vor, den Haushaltsbereich seitenweise zu besprechen und sofern Fragen bestehen, diese nach Aufruf der Seite zu stellen. Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag zu. Herr Biedermann und Herr Groth beantworten anschließend die Fragen der Mitglieder.

 

Dem Entwurf zum Doppelhaushalt wird abschließend bei Enthaltung der Fraktionen von CDU, AfD und Linke mit den Stimmen der SPD und Grünen zugestimmt.

   
    12.09.2017 - Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

   
    13.09.2017 - Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
    Ö 2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Rämer bedankt sich zunächst bei den Mitarbeitern der Verwaltung für die Aufstellung des Haushaltsplans für die Jahre 2018/2019. Er leitet damit ein, dass der Fachbereich Schule nicht gegen den Fachbereich Sport ausgespielt werden darf.

Anschließend werden durch den Bezirksstadtrat die wichtigsten Kernerfolge des neuen Haushaltes erläutert. Das Budget des Straßen – und Grünflächenamtes für die Sportanlagen und Schulhöfe wird erhöht, um nicht nur das Notdürftigste machen zu können. Zudem sollte dies dazu führen, dass die Beschwerden der Anwohner weniger werden. Des Weiteren wurden Extramittel für Freizeitsportprojekte veranschlagt, damit nicht die Kernmasse der Leffers-Sportstiftung angegriffen werden muss. Er führt weiterhin aus, dass im Zuge des Weltalphabetisierungstages 50T € mehr für die Bekämpfung des Analphabetismus im Bezirk Neukölln von Berlin zur Verfügung stehen. Der Besucherservice des Fachbereiches Kultur wird neu aufgestellt werden können, da der Ansatz in dem Bereich erhöht wurde. Derzeit arbeiten vorrangig Personen dort, die über eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme eine befristete Teilzeitstelle erhalten haben.

Im Anschluss werden die Einzelpläne 36 und 37 im Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2018/2019 besprochen.

 

Fachbereich Sport

Der Ausschussvorsitzende Herr Schenk befragt die Ausschussmitglieder, ob es Fragen zu den einzelnen Titeln im Kapitel 3715 gibt.

Die AfD-Fraktion möchte zum Titel 68406 wissen, warum es einen Unterschied in den Ansätzen 2017 und dem IST 2016 zu 2018 gekommen ist. Herr Klein erklärt, dass dies mit der Aufstockung des Ansatzes durch einen Zuschuss in Höhe von 5000 € zusammenhängt. Die Erlöse aus der Leffers-Stiftung sind aufgrund der Niedrigzinsphase derzeit sehr gering.

Frau Dr. Nadrowski fragt die Verwaltung, warum in der Genderbudgetierung 63,4 % für Männer veranschlagt sind. (Seite 41 Haushaltplan 2018/2019) Herr Klein antwortet hierzu, dass grundsätzlich mehr Männer als Frauen Sport in offiziellen Sportvereinen treiben. Zudem müssen die Vereine das inhaltliche Angebot für die Sportlerinnen und Sportler gestalten. Der Bezirk kann darauf keinen Einfluss nehmen. Die einzige Möglichkeit liegt in der baulichen Gestaltung der Sportanlagen und Turnhallen, damit diese für Mädchen und Frauen attraktiver werden (Sichtschutz etc.) Die Möglichkeit bspw. die Männer vom Öffentlichkeitslauf auf der Eisbahn auszuschließen, ist nicht erwünscht. Frau Dr. Nadrowski erwidert, dass der Haushalt darauf hinwirken muss, die Hemmschwellen für Mädchen und Frauen zu einem Vereinseintritt zu senken. Sie möchte von der Verwaltung wissen, welche Dinge speziell der Fachbereich Sport unternimmt, damit es für Frauen attraktiver wird in einen Verein einzutreten und wie die derzeitige Sportplatzbelegung für Frauenvereine aussieht. Als Beispiel wird genannt, dass andere Bezirke Frauensporthallen besitzen. Herr Rämer bringt an, dass die Statistik nur den organisierten Vereinssport beinhaltet und nicht etwa die Joggerinnen und Jogger auf dem Tempelhofer Feld. Zudem brechen derzeit generell junge Leute in den Vereinen weg. Das Beispiel mit den reinen Frauensporthallen in anderen Bezirken wird durch Herrn Rämer widerlegt, da auch Jungen und Männer in diesen Sporthallen Zeiten zugeteilt bekommen. Außerdem werden Frauen über die Leffers Sportstiftung gezielt in den Freizeitsportprojekten gefördert. Abschließend wird offengelegt, dass in den anderen Bezirken die Statistik in ähnlicher Form von zweidrittel zu einem Drittel zu Ungunsten der Sportlerinnen aussieht.

Die Fraktion der Grünen fordert eine feinere Statistik der Zahlen. Herr Rämer schlägt eine Verschiebung der Besprechung der Thematik auf die nächste Sportausschusssitzung vor, da detailliertere Statistiken vom Senat einzuholen wären.

Außerdem befragt die Fraktion der Grünen die Verwaltung, aus welchen Gründen nur eine 15 % Deckung beim „Produkt Meisterehrung“ zu Stande kommt. Eventuell könne man günstigere Veranstaltungen auf dieses Produkt hinzubuchen, um die Kosten allgemein zu senken. Daraufhin erwidert Herr Klein, dass auf das Produkt nur die Meisterehrung und die Funktionärsehrung zu buchen sind. Dies ist eine Entscheidung der Sportamtsleiterrunde. Andere Bezirke, insbesondere Charlottenburg-Wilmersdorf, zählen bei den Sportveranstaltungen (z.B. einem Marathon) jeden einzelnen Teilnehmer und drücken dadurch den Kostenmedian. Zudem führen viele Bezirke keine Meister- und/oder Funktionärsehrung durch, bzw. veranstalten diese in sehr einfacher Form. Der Bezirk Neukölln veranschlagt die Kosten in etwa mit 12T € zuzüglich dem Personalaufwand.

Abschließend holt Herr Schenk die Vorschläge der Fraktionen ein, um den Bezirkshaushaltsplan zur Beschlussvorlage in die BVV zu geben. Die Fraktionen der SPD und Grünen stimmen für den Bezirkshaushaltsplan, die Fraktion der Linke gibt Ihre Gegenstimme ab und die Fraktionen der CDU und AfD enthalten sich der Stimme. Es gibt keine Änderungswünsche.

 

Fachbereich Bildung, Schule und Kultur

 

Die Ausschussmitglieder haben zum Kapitel 3600 („Weiterbildung und Kultur“) keine Fragen.

Die Ausschussmitglieder haben zum Kapitel 3610 („Volkshochschulen“) keine Fragen.

Die Ausschussmitglieder haben zum Kapitel 3620 („Musikschulen“) keine Fragen.

Zum Kapitel 3630 stellt die AfD-Fraktion zum Titel 51801 die Frage, ob es sich um tatsächlich zusätzliche Mietkosten handelt. Herr Rämer beschreibt kurz, dass es sich um die normale vorhandene Miete handelt und die Jugendkunstschule einen Zuschuss von 15T € zur Miete erhält. Dabei handelt es sich um eine politische Schwerpunktsetzung.

Zum Titel 68610 möchte die SPD-Fraktion den Ansatz für die Unterstützung der Jugendkunstschule im Rahmen der außerschulischen Lernorte eine kurze Erläuterung. Herr Rämer erläutert, dass die 80 T€ Verstärkungsmittel im laufenden Haushalt sind und nun durch die Verstetigung in den kommenden Haushalt überführt werden.

Die AfD-Fraktion stellt zum Kapitel 3640 Titel 54010 die Frage, ob erst jetzt diese Kosten anfallen werden. Herr Rämer erklärt, dass die Toiletten der Hauptbibliothek täglich gereinigt werden müssen und die Kosten nun im Haushaltsplan veranschlagt wurden. Die SPD-Fraktion möchte kurz erklärt haben, wie es zu einer Reduzierung der Beamtenzuschüsse (Titel 42201) kommen kann. Frau Stussak bemerkt, dass kaum mehr Beamte in den Bibliotheken eingestellt werden, sondern vermehrt Angestellte. Dies wird auch ersichtlich im Titel 42801, der einen deutlich höheren Ansatz, als im Haushalt 2016/2017 aufweist.

Beim Kapitel 3700 wird durch Herrn Rämer erklärt, dass die Einnahmen im Titel 11201 einen höheren Ansatz aufweisen, da die Zahlungsmoral bei den Geldstrafen für Schulversäumnisse besser geworden ist und der Bezirk Neukölln Schulversäumnisse sehr ernst nimmt. Die AfD-Fraktion möchte die Reduzierung im Titel 42701 erklärt wissen. Herr Rämer und Frau Fiedler stellen klar, dass es weniger freie Mitarbeiter, bzw. Honorarbeschäftigte gibt, da es eine große Problematik der Scheinselbstständigkeit gibt. Daraufhin wird weiter gefragt, ob die Angebote weitergeführt werden. Frau Fiedler erläutert, dass die Senatsverwaltung andere Budgets hat und die Personen bezahlt. Die Beschäftigung findet weiter statt.

Es wird der Vorschlag einer befristeten Einstellung gemacht. Frau Fiedler erklärt, dass pädagogische Beschäftigte von der Senatsverwaltung angestellt werden und nicht von den Bezirken.

Beim Kapitel 3700 („Schule und Sport“) wird zum Titel 42811 gefragt, weshalb es zur Kürzung aus dem Jahr 2016 von 246T € auf 74T € bei den Entgelten der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten gekommen ist. Herr Rämer erklärt, dass diese Beschäftigten nicht im regulären Haushalts-Personalplan enthalten waren und nun bei den planmäßigen Tarifbeschäftigten verbucht sind. Anschließend gibt es die Nachfrage zum Titel 44100, aus welchem Grund weniger Beihilfen für Dienstkräfte veranschlagt sind. Herr Rämer erläutert, dass es immer weniger Beamte in dem Fachbereich gibt und dadurch die Beihilfen ebenfalls sinken. Es wird hervorgehoben, dass das Bezirksamt Neukölln von Berlin die geringsten Krankheitszeiten im bezirklichen Vergleich aufweist. Außerdem wird erfragt, warum im Titel 68165 die Ansätze jährlich steigen und ob es eine Erwartung auf mehr Kinder im Bezirk gibt. Herr Rämer und Herr Renker bejahen dies und führen weiterhin aus, dass die Leistungen der Bildung und Teilhabe auf Grundlage eines Bundesgesetzes beruht und jedes Kind, wenn die Kriterien es zulassen, einen Anspruch auf die Gelder hat. Es gibt keine Deckelung, so dass es im Jahr 2017 bereits eine Überschreitung des eigentlich veranschlagten Ansatzes gibt. Die letzte Frage bezieht sich auf den Titel 81179 und dessen Ansatz von 0. Herr Rämer erklärt, dass im Jahr 2016 ein Ford Transit für die Abteilung erworben wurde.

Die Ausschussmitglieder haben zum Kapitel 3701 („Grundschulen“) keine Fragen.

Die Ausschussmitglieder haben zum Kapitel 3702 („Sekundarschulen“) keine Fragen.

Die Ausschussmitglieder haben zum Kapitel 3703 („Gemeinschaftsschulen“) keine Fragen.

Die Ausschussmitglieder haben zum Kapitel 3704 („Gymnasien“) keine Fragen.

Die Ausschussmitglieder haben zum Kapitel 3705 („Sonderpädagogische Förderzentren“) keine Fragen.

Die Ausschussmitglieder haben zum Kapitel 3350 („Geschäftsbereich 5  - Bildung, Schule, Kultur und Sport – Bezirksstadtratbüro“) keine Fragen.

Abschließend holt Herr Schulze die Vorschläge der Fraktionen ein, um den Bezirkshaushaltsplan zur Beschlussvorlage in die BVV zu geben. Die Fraktionen der SPD und Grünen stimmen für den Bezirkshaushaltsplan, die Fraktionen der CDU, Linke und AfD enthalten sich der Stimme. Es gibt keine Änderungswünsche.

1

 

   
    13.09.2017 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Ausschussvorsitzende ruft die Kapitel 3400, 3800, 3810 und 3820 zur Beratung auf. Die Verwaltung beantwortet einzelne Nachfragen zu den einzelnen Titeln.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung den Beschluss des Haushalts zu den genannten Kapiteln mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und Grünen bei Enthaltung der Fraktionen der Linken, CDU und AFD.

   
    13.09.2017 - Gesundheitsausschuss
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Es werden die beiden Kapitel 3320 und 4100 des Haushaltsplans eingehend beraten.

 

   
    14.09.2017 - Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

*DS 0291/XX Haushalt*

 

Der Haushalt der Abteilung UmNat wurde Abschnitt für Abschnitt durchgesprochen.

Es gab vereinzelte Rückfragen, die zur Zufriedenheit aller beantwortet werden konnten. Auch die Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern zum Haushalt wurden aufgerufen. Dazu gab es keine Wortmeldungen.

 

Der Ausschuss empfiehlt die Annahme der Beschlussvorlage mit 9 Ja-Stimmen (SPD, Grüne) und 5 Enthaltungen (CDU, LINKE, AfD), keine Neinstimme.

   
    14.09.2017 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 5.2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Die Beschlussvorlage Drucksache 0291/XX „Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2018/2019“ wurde ohne Änderungswünsche bei 13 Ja- Stimmen, einer Nein- Stimme und einer Enthaltung zur Kenntnis genommen.

1

 

 

 

   
    19.09.2017 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Von der Fraktion der Linken werden zwei Änderungsanträge eingebracht.

 

-          Zusätzliche Stelle für die Rechtsstelle des Sozialamtes

 

Für die Rechtsstelle im Sozialamt Neukölln wird eine zusätzliche Vollzeitkraft eingerichtet und die dafür benötigten Haushaltsmittel im Bezirkshaushaltsplan bereitgestellt.

 

Begründung: Derzeit sind 2 Vollzeitkräfte mit der Bearbeitung gerichtlicher Einzelfallstreitsachen befasst. Aufgrund der exorbitant steigenden Zahl anhängiger Streitverfahren kam es bereits zu Engpässen, da die personellen Ressourcen unverändert sind. Auch die Zahl der Beiladungen in Klage- und Eilsachen ist deutlich gestiegen. Von einer Abnahme der Anzahl der Neubeiladungen ist vorerst nicht auszugehen. Die Stelle kann aus dem Einzelplan 3300 entnommen werden.

 

Herr Biedermann erläutert, dass Untätigkeitsklagen nicht auf eine Überlastung der Rechtsstelle zurückzuführen sind, sondern auf den Arbeitsanfall in den Sachgebieten. Wenngleich er die Intention des Antrages dem Grunde nach teilt, so bittet er seine Schwerpunkte im Rahmen der Verteilung der Stellen aus der AG Ressourcensteuerung mitzutragen.

 

Der Änderungsantrag wird mit Ja-Stimme der Linken und Nein-Stimmen der übrigen Ausschussmitglieder abgelehnt. Er ist somit gegenstandslos.

 

-          Bevollmächtigung des Bezirksamtes auf 2018 beschränken

 

Die Bevollmächtigung des Bezirksamts für Veränderungen der dem Bezirk zu Verfügung stehenden Mittel wird auf das Jahr 2018 beschränkt. Mögliche Veränderungen der Globalsumme für das Jahr 2019 werden der Bezirksverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt.

 

Begründung: Es ist eine der wichtigsten Funktionen der Bezirksverordnetenversammlung über den Haushalt zu entscheiden. Keinesfalls ist es notwendig, schon jetzt über mögliche Veränderungen der Globalsumme für 2019 zu entscheiden.

 

Die Fraktionen der SPD und Grünen bringen folgenden Änderungsantrag ein:

 

Veränderungen in der Höhe der Finanzmittel für die politische Schwerpunktsetzung in 2019 werden dem Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung vorgelegt.

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV mit Ja-Stimmen der SPD, CDU, Grünen, Nein-Stimme der Linken und Enthaltung der AfD die Annahme des Antrages in dieser Fassung.

 

Der Änderungsantrag der Linken ist somit gegenstandlos.

 

Drs. Nr. 0291/XX

Bezirkshaushalt für die Jahre 2018/2019 (Doppelhaushalt)

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV mit Ja-Stimmen der SPD, CDU, Grünen und Nein-Stimmen der Linken und AfD, die Drs. Nr. 0291/XX zu beschließen.

   
    19.09.2017 - Ausschuss für Integration
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Die Titel des Bezirkshaushaltsplanes werden im Einzelnen durchgegangen. Keine Fragen zu S. 133 und S. 134. Bezüglich Titel 42811 (Entgelte der nichtplanmäßig Tarifbeschäftigten) stellt Herr Abed die Frage, wofür die Gelder im Haushaltsjahr 2016 ausgegeben wurden. Frau Dr. Giffey erklärt, dass es sich hierbei einerseits um befristete Stellen gehandelt hat, die nunmehr in den planmäßigen Haushalt überführt werden konnten, was bei der Aufstockung des Titels (planmäßige Tarifbeschäftigte) deutlich wird. Der Aufwuchs hier resultiert auch aus dem Neuzuschnitt der Abteilungen (Zuordnung der Neuköllner Koordinierungsstelle für Flüchtlingsfragen).

Frau Zielisch bezieht sich auf Titel 54010. Sie bittet um eine nähere Erläuterung des Titels.

Frau Dr. Giffey erklärt, dass es sich hierbei um den Etat für Publikationen, Feste, Netzwerkarbeit handele, ein vierstelliger Betrag ist für Problemimmobilien vorgesehen, weitere Gelder stehen u.a. für die Integrationsprojekte „Stadtteilmütter“ und den Zirkus Mondeo, die Anti-Müll-Kampagne „Schön wie wir“ und auch für Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit „Grün Berlin“ im Britzer Garten zur Verfügung.

Frau Zielisch plädiert für eine vollständige Streichung der Mittel für das Projekt „Stadtteilmütter“. Sie begründet dies damit, dass eine der Dozentinnen ein Kopftuch trage. Sie sieht hierin einen Verstoß gegen das Neutralitätsgesetz.

Herr Szczepanski verdeutlicht, dass es sich bei den „Stadtteilmüttern“ um ein sehr erfolgreiches, international angesehenes Projekt handelt, das einen wichtigen Beitrag zur Integration leistet. Darüber hinaus gibt es keine ungeklärte Kopftuchfrage: Das Neutralitätsgesetz gilt nur für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben.

Fr. Dr. Giffey schließt sich dem an. Die Rechtslage ist hier eindeutig. Das Projekt ist eines der großen Flaggschiffprojekte der Integrationsarbeit des Bezirks: Es konnten bisher 11.000 Menschen darüber erreicht und beraten werden.

Frau Zielisch bittet um eine genauere Erläuterung zum Erfolg des Projektes.

Herr Szczepanski verweist darauf, dass es heute im Ausschuss um die Beratung der Haushaltsmittel für die Jahre 2018/2019 geht und nicht um eine inhaltliche Diskussion.

Die Vorsitzende bittet um Abstimmung bezüglich des von Frau Zielisch eingebrachten Antrags – der vollständigen Streichung des Projektes „Stadteilmütter“.

Bei einer Stimmenthaltung und einer Befürwortung wird der Antrag mit 13 Stimmen abgelehnt.

Frau Zielisch bittet um nähere Erläuterungen zu Titel 68448 „Zuschüsse für Nachbarschaftsprojekte“.

Frau Dr. Giffey erklärt, dass es sich hierbei um ein Programm im Rahmen des Masterplanes „Integration und Sicherheit“ handelt. Die zur Verfügung gestellten Finanzmittel fließen in unterschiedliche Integrations-/Nachbarschaftsprojekte im Bezirk; hierzu fand auch ein Interessenbekundungsverfahren in 2016 statt. Die AG Masterplan unter Leitung von Frau Krause (Neuköllner Koordinierungsstelle für Flüchtlingsfragen, im Folgenden, NKF) ermittelt die Bedarfslage und stimmt über die Anträge ab. Die in 2016 und 2017 geförderten Projekte finden sich auf der Homepage https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-soziales/fluechtlingshilfe/artikel.570409.php. Die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel wurden noch nicht untersetzt, hierzu bedarf es noch einer abteilungsübergreifenden Abstimmung.

Als nächstes werden die Bürgervorschläge zum Haushalt beraten. Vorschlag Nr. 33 fordert ausreichend Deutschkurse für Flüchtlinge und Nr. 34 die Berücksichtigung konfessioneller Bedürfnisse bei der Unterbringung von Flüchtlingen.

Zur Nr. 33 erläutert Frau Dr. Giffey, dass Berlin und insbesondere Neukölln führend bei den Deutschlernangeboten ist. Die VHS Neukölln hat 2016 90.000 Unterrichtsstunden durchgeführt, wobei der Zugang sich nicht von der Herkunft ableitet. Es gibt keine Einordnung nach Herkunftsland, sondern nach Sprachniveau, diese orientiert sich am Europäischen Referenzrahmen von A-C. Für Nr. 34 ist das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten zuständig.

Hr. Abed fragt, inwiefern die Integrationsmaßnahmen im Einzelplan zur besseren Übersicht gesondert dargestellt werden könnten.

Frau Dr. Giffey sieht dies als kontraproduktiv an. Der Anspruch des Bezirksamtes ist Integration durch Normalität. 50% der Menschen haben einen Migrationshintergrund in Neukölln, dies zieht sich durch alle Bevölkerungsschichten. Alle Arbeitsbereiche des Bezirks - Bildung, Infrastruktur, Sport, Jugendangebote sind für alle relevant. Es soll keine spezielle Politik für bestimmte Gruppen, sondern für alle Neuköllnerinnen und Neuköllner gemacht werden. Integration ist eine Querschnittsaufgabe. Darüber hinaus gibt es eine für alle Bezirke geltende Haushaltssystematik. Ein Antrag hätte wenig Aussicht auf Erfolg.

Frau Tanana bittet um Abstimmung zur Drs. Nr. 0291/XX Bezirkshaushaltsplan 2018/2019.

Bei fünf Enthaltungen und einer Ablehnung wird die Drucksache mit acht Stimmen dafür angenommen.

   
    20.09.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.2 - mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
Ö 4  
Fahrradplätze Rathaus  
0091/XX  
Ö 5  
Einbahnstraße für den Rad-Gegenverkehr öffnen  
Enthält Anlagen
0144/XX  
Ö 6  
Fußgängerüberweg  
Enthält Anlagen
0164/XX  
Ö 7  
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0212/XX  
Ö 8  
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Enthält Anlagen
0216/XX  
Ö 9  
Schulweg zur Wetzlar-Grundschule sicherer machen  
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Ö 10  
Effektive verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Neckarstraße  
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0225/XX  
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0230/XX  
Ö 13  
Protokollabstimmung der 7. Sitzung      
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