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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Annahme der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Eingegangene Vorschläge zum Haushalt |
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Ö 3 |
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Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2018/2019 (Doppelhaushalt) |
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0291/XX |
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Ö 4 |
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Fahrradplätze Rathaus |
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0091/XX |
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VORLAGE |
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob einige der Fahrradbügel in der Karl-Marx-Straße vor dem Amtsgericht Neukölln durch sogenannte Fahrradboxen ersetzt werden können. Errichtung und Betrieb sollen von einem Privatunternehmen übernommen werden. Begründung: Die bisher vorhandenen Fahrradbügel sind für Radfahrer nicht optimal zu erreichen und werden daher oft nicht genutzt. Stattdessen werden die Räder regelwidrig an der Absperrung der Mittelinsel oder am Geländer zur Fahrbahn angeschlossen. Fahrradboxen bieten über die reine Abstellmöglichkeit weitere Vorteile wie Diebstahl- und Wetterschutz, zusätzlichen Stauraum und Ladestationen für E-Bikes und sind daher ein Mehrwert für Radfahrer. |
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22.02.2017 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 14.2 - vertagt |
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vertagt
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29.03.2017 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 10.6 - vertagt |
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vertagt
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10.05.2017 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 10.2 - überwiesen |
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Der Antrag wird in den Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung überwiesenDer Antrag wird in den Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung überwiesen.
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14.06.2017 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung |
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Ö 7 - vertagt |
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Die Verwaltung bestätigt, dass die Aufstellung von Fahrradboxen grundsätzlich ein geeignetes Mittel ist, um das Fahrradparken insbesondere für hochwertige Räder attraktiver zu machen. Eine handelsübliche Fahrradbox hat durchschnittliche Abmessungen von ca. 2000 x 850 x 1400 mm (L x B x H). Sofern Ladetechnik für Pedelecs vorzusehen ist, sind zusätzlich raumbeanspruchende Installationen notwendig. Da das Amtsgericht ein denkmalgeschütztes Gebäude ist, könnte die Aufstellung von Fahrradboxen an dieser Stelle untersagt werden. Ausreichende Flächen für die Aufstellung von Fahrradboxen sind in der Karl-Marx-Straße und den angrenzenden Nebenstraße nicht vorhanden. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beabsichtigt der neu gebildeten GB Infra–Velo GmbH die Einrichtung von geschützten Fahrradabstellanlagen zu übertragen. Ob private Betreiber (wie im Antrag formuliert) eingebunden werden sollen, ist noch nicht klar. In Anbetracht dessen sollte von einem Neuköllner Alleingang abgesehen werden. Der Antrag wird vertagt.
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13.09.2017 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung |
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Ö 4 - im Ausschuss abgelehnt |
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Die Verwaltung bestätigt, dass die Aufstellung von Fahrradboxen grundsätzlich ein geeignetes Mittel ist, um das Fahrradparken insbesondere für hochwertige Räder attraktiver zu machen. Eine handelsübliche Fahrradbox hat durchschnittliche Abmessungen von ca. 2000 x 850 x 1400 mm (L x B x H). Sofern Ladetechnik für Pedelecs vorzusehen ist, sind zusätzlich raumbeanspruchende Installationen notwendig. Da das Amtsgericht ein denkmalgeschütztes Gebäude ist, könnte die Aufstellung von Fahrradboxen an dieser Stelle untersagt werden. Ausreichende Flächen für die Aufstellung von Fahrradboxen sind in der Karl-Marx-Straße und den angrenzenden Nebenstraße nicht vorhanden. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beabsichtigt, der neu gebildeten GB Infra–Velo GmbH die Einrichtung von geschützten Fahrradabstellanlagen zu übertragen. Ob private Betreiber wie im Antrag formuliert eingebunden werden sollen, ist noch nicht klar. In Anbetracht einer absehbaren landesweiten Lösung sollte von einem Neuköllner Alleingang abgesehen werden. Der Antrag wird abgestimmt. Die Fraktionen der SPD, AFD und Linken stimmen dagegen, die Fraktion der CDU stimmen dafür, die Fraktion der Grünen enthält sich. Damit wird der Antrag abgelehnt.
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18.10.2017 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 11.5 - in der BVV abgelehnt |
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Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob einige der Fahrradbügel in der Karl-Marx-Straße vor dem Amtsgericht Neukölln durch sogenannte Fahrradboxen ersetzt werden können. Errichtung und Betrieb sollen von einem Privatunternehmen übernommen werden. Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN, gegen die Stimmen der CDU und der AfD beschlossen. Damit ist der Antrag angelehnt.
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Ö 5 |
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Einbahnstraße für den Rad-Gegenverkehr öffnen |
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0144/XX |
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Ö 6 |
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Fußgängerüberweg |
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0164/XX |
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Ö 7 |
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Ausschilderung Heilpädagogisches Zentrum |
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0212/XX |
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Ö 8 |
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Müllbehälter auf dem Grünzug Britz-Buckow-Rudow |
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0216/XX |
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Ö 9 |
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Schulweg zur Wetzlar-Grundschule sicherer machen |
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0217/XX |
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Ö 10 |
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Effektive verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Neckarstraße |
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0222/XX |
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Ö 11 |
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Sicher zur Sporthalle Hertastraße und zurück |
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0225/XX |
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Ö 12 |
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Zuwegung vom S-Bahnhof Sonnenallee zum Hotel Estrel attraktiv gestalten! |
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0230/XX |
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Ö 13 |
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Protokollabstimmung der 7. Sitzung |
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Ö 14 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 15 |
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Verschiedenes |
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Ö 16 |
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Nächste Sitzung |
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