Tagesordnung - 9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung  

 
 
Bezeichnung: 9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung
Gremium: Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
Datum: Mi, 13.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:31 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Eingegangene Vorschläge zum Haushalt      
Ö 3  
Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2018/2019 (Doppelhaushalt)  
Enthält Anlagen
0291/XX  
Ö 4  
Fahrradplätze Rathaus  
0091/XX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob einige der Fahrradbügel in der Karl-Marx-Straße vor dem Amtsgericht Neukölln durch sogenannte Fahrradboxen ersetzt werden können. Errichtung und Betrieb sollen von einem Privatunternehmen übernommen werden.

 

Begründung:

Die bisher vorhandenen Fahrradbügel sind für Radfahrer nicht optimal zu erreichen und werden daher oft nicht genutzt. Stattdessen werden die Räder regelwidrig an der Absperrung der Mittelinsel oder am Geländer zur Fahrbahn angeschlossen. Fahrradboxen bieten über die reine Abstellmöglichkeit weitere Vorteile wie Diebstahl- und Wetterschutz, zusätzlichen Stauraum und Ladestationen für E-Bikes und sind daher ein Mehrwert für Radfahrer.

   
    22.02.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.2 - vertagt
    vertagt

vertagt

   
    29.03.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.6 - vertagt
    vertagt

vertagt

   
    10.05.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.2 - überwiesen
    Der Antrag wird in den Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung überwiesen

Der Antrag wird in den Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung überwiesen.

   
    14.06.2017 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 7 - vertagt
   

Die Verwaltung bestätigt, dass die Aufstellung von Fahrradboxen grundsätzlich ein geeignetes Mittel ist, um das Fahrradparken insbesondere für hochwertige Räder attraktiver zu machen. Eine handelsübliche Fahrradbox hat durchschnittliche Abmessungen von ca. 2000 x 850 x 1400 mm (L x B x H). Sofern Ladetechnik für Pedelecs vorzusehen ist, sind zusätzlich raumbeanspruchende Installationen notwendig.

 

Da das Amtsgericht ein denkmalgeschütztes Gebäude ist, könnte die Aufstellung von Fahrradboxen an dieser Stelle untersagt werden. Ausreichende Flächen für die Aufstellung von Fahrradboxen sind in der Karl-Marx-Straße und den angrenzenden Nebenstraße nicht vorhanden.

 

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beabsichtigt der neu gebildeten GB Infra–Velo GmbH die Einrichtung von geschützten Fahrradabstellanlagen zu übertragen. Ob private Betreiber (wie im Antrag formuliert) eingebunden werden sollen, ist noch nicht klar. In Anbetracht dessen sollte von einem Neuköllner Alleingang abgesehen werden.

 

Der Antrag wird vertagt.

   
    13.09.2017 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 4 - im Ausschuss abgelehnt
   

Die Verwaltung bestätigt, dass die Aufstellung von Fahrradboxen grundsätzlich ein geeignetes Mittel ist, um das Fahrradparken insbesondere für hochwertige Räder attraktiver zu machen. Eine handelsübliche Fahrradbox hat durchschnittliche Abmessungen von ca. 2000 x 850 x 1400 mm (L x B x H). Sofern Ladetechnik für Pedelecs vorzusehen ist, sind zusätzlich raumbeanspruchende Installationen notwendig.

 

Da das Amtsgericht ein denkmalgeschütztes Gebäude ist, könnte die Aufstellung von Fahrradboxen an dieser Stelle untersagt werden. Ausreichende Flächen für die Aufstellung von Fahrradboxen sind in der Karl-Marx-Straße und den angrenzenden Nebenstraße nicht vorhanden.

 

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beabsichtigt, der neu gebildeten GB Infra–Velo GmbH die Einrichtung von geschützten Fahrradabstellanlagen zu übertragen. Ob private Betreiber wie im Antrag formuliert eingebunden werden sollen, ist noch nicht klar. In Anbetracht einer absehbaren landesweiten Lösung sollte von einem Neuköllner Alleingang abgesehen werden.

 

Der Antrag wird abgestimmt. Die Fraktionen der SPD, AFD und Linken stimmen dagegen, die Fraktion der CDU stimmen dafür, die Fraktion der Grünen enthält sich. Damit wird der Antrag abgelehnt.

   
    18.10.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.5 - in der BVV abgelehnt
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob einige der Fahrradbügel in der Karl-Marx-Straße vor dem Amtsgericht Neukölln durch sogenannte Fahrradboxen ersetzt werden können. Errichtung und Betrieb sollen von einem Privatunternehmen übernommen werden.

 

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN, gegen die Stimmen der CDU und der AfD beschlossen. Damit ist der Antrag angelehnt.

Ö 5  
Einbahnstraße für den Rad-Gegenverkehr öffnen  
Enthält Anlagen
0144/XX  
Ö 6  
Fußgängerüberweg  
Enthält Anlagen
0164/XX  
Ö 7  
Ausschilderung Heilpädagogisches Zentrum  
0212/XX  
Ö 8  
Müllbehälter auf dem Grünzug Britz-Buckow-Rudow  
Enthält Anlagen
0216/XX  
Ö 9  
Schulweg zur Wetzlar-Grundschule sicherer machen  
0217/XX  
Ö 10  
Effektive verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Neckarstraße  
Enthält Anlagen
0222/XX  
Ö 11  
Sicher zur Sporthalle Hertastraße und zurück  
0225/XX  
Ö 12  
Zuwegung vom S-Bahnhof Sonnenallee zum Hotel Estrel attraktiv gestalten!  
0230/XX  
Ö 13  
Protokollabstimmung der 7. Sitzung      
Ö 14  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 15  
Verschiedenes      
Ö 16  
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