Tagesordnung - 9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung  

 
 
Bezeichnung: 9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung
Gremium: Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
Datum: Mi, 13.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:31 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Eingegangene Vorschläge zum Haushalt      
Ö 3  
Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2018/2019 (Doppelhaushalt)  
Enthält Anlagen
0291/XX  
Ö 4  
Fahrradplätze Rathaus  
0091/XX  
Ö 5  
Einbahnstraße für den Rad-Gegenverkehr öffnen  
Enthält Anlagen
0144/XX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, den Abschnitt des Steinträgerweges zwischen Rohrlegerweg und Johannisthaler Chaussee für den Radverkehr auch in Gegenrichtung durchgängig zu machen.

 

-Schlussbericht-

 

Einen gleichlautenden Antrag hatte es vor einigen Jahren bereits gegeben. Das Bezirksamt hat sich im Sinne des Beschlusses nochmals bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) eingesetzt. Der Steinträgerweg führt schräg auf eine Lichtzeichenanlage an der Johannisthaler Chaussee. Dort kann der Radfahrverkehr nicht eindeutig geführt werden. Daher lehnt die VLB die Freigabe des Radfahrverkehrs entgegen der Einbahnstraßenrichtung im Steinträgerweg nach wie vor ab.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 20. Mai 2019

 

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    29.03.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.9 - überwiesen
    Der Antrag wird in den Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung überwiesen

Der Antrag wird in den Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung überwiesen.

   
    05.04.2017 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 6 - vertagt
    Intention des Antrages ist es, den Abschnitt des Steinträgerweges zwischen Rohrle-gerweg und Johannisthaler Chaussee für den Radverkehr auch in Gegenrichtung durchgängig zu machen

Intention des Antrages ist es, den Abschnitt des Steinträgerweges zwischen Rohrlegerweg und Johannisthaler Chaussee für den Radverkehr auch in Gegenrichtung durchgängig zu machen.

 

Frau Dr. Giffey berichtet, dass der Wunsch, den Steinträgerweg für den Radfahrverkehr in entgegengesetzter Richtung zur Johannisthaler Chaussee freizugeben, in der Vergangenheit bereits geprüft worden ist. Dabei wurde zunächst festgestellt, dass der Steinträgerweg etwas versetzt auf die Johannisthaler Chaussee trifft, was zu Sichtbehinderungen für den Fahrzeugverkehr in der Johannisthaler Chaussee auf aus dem Steinträgerweg kommende Radfahrer führen würde.

 

Ein weiterer Hinderungsgrund ist jedoch hauptsächlich, dass an der Kreuzung eine Lichtzeichenanlage vorhanden ist, für die kein Radfahrsignal für den entgegengesetzten Radfahrverkehr vorhanden ist. Für die Prüfung der Machbarkeit einer entsprechenden Veränderung an der Lichtzeichenanlage ist die VLB zuständig. Als der Vorschlag vor Jahren durch das Bezirksamt an die VLB herangetragen wurde, wurde darauf hingewiesen, dass es sich um eine alte Anlage handelt und diese bei einem eventuellen Umbau auf die gewünschte neue Radfahreranbindung geprüft wird. Da bislang jedoch kein Umbau der Lichtzeichenanlage erfolgt ist, kann der Antrag aus Sicherheitsgründen bislang noch immer nicht umgesetzt werden.

 

Der Antrag wird zurückgestellt.

 

 

   
    13.09.2017 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Wunsch, den Steinträgerweg für den Radfahrverkehr in entgegengesetzter Richtung zur Johannisthaler Chaussee freizugeben, ist in der Vergangenheit bereits geprüft worden.

 

Dabei wurde zunächst festgestellt, dass der Steinträgerweg etwas versetzt auf die Johannisthaler Chaussee trifft, was zu einer Sichtbehinderungen für den Fahrzeugverkehr in der Johannisthaler Chaussee auf die Radfahrer, die aus dem Steinträgerweg kommen würden, führt. Ein weiterer Hinderungsgrund ist jedoch hauptsächlich, dass an der Kreuzung eine Lichtzeichenanlage vorhanden ist, für die kein Radfahrsignal für den entgegengesetzten Radfahrverkehr vorhanden ist. Für die Prüfung der Machbarkeit einer entsprechenden Veränderung an der LZA ist die VLB zuständig. Als der Vorschlag vor Jahren durch das Bezirksamt an die VLB herangetragen wurde, kam die Antwort, dass es sich um eine alte LZA – Anlage handelt und diese bei einem eventuellen Umbau auf die gewünschte neue Radfahreranbindung geprüft wird. Bis heute ist jedoch kein Umbau der LZA erfolgt.

 

Die Rücksprache mit der VLB hat ergeben, dass ein Umbau der LZA-Anlage in absehbarer Zeit nicht vorgesehen ist. Die VLB hat jedoch keine Bedenken, trotzdem den Radverkehr entgegen der Einbahnstraßenregelung im Steinträgerweg zuzulassen, da sich die Radfahrer auf der vorhandenen Fläche in der Johannisthaler Chaussee aufstellen und mit dem KfZ-Signal mitfahren können.

 

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei besteht aufgrund der Sichtbehinderung für den Fahrzeugverkehr in der Johannisthaler Chaussee auf die Radfahrer, aus dem Steinträgerweg kommend, trotzdem eine nicht unerhebliche Gefährdung für die Radfahrer.

 

Hier wäre zumindest eine zusätzliche Verkehrsmaßnahme (z.B. Markierung, Beschilderung, baulich) erforderlich, um den Autofahrern deutlich zu signalisieren, dass Fahrradfahrer aus dem Steinträgerweg kommen können, um sich in der Johannisthaler Chaussee aufzustellen.

 

Eine entsprechende Anordnung für den Radfahrverkehr entgegen der Einbahnstraßenregelung und die ergänzende Verkehrsmaßnahme könnten – nach Anhörung der Polizei – bis Ende des Jahres durch die Straßenverkehrsbehörde und das SGA veranlasst werden.

 

Der Antrag wird mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, Linken, CDU und der Grünen unter Enthaltung der Mitglieder der AFD angenommen.

   
    18.10.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.6 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, den Abschnitt des Steinträgerweges zwischen Rohrlegerweg und Johannisthaler Chaussee für den Radverkehr auch in Gegenrichtung durchgängig zu machen.

 

Die Beschlussempfehlung wird bei Enthaltung der AfD beschlossen.

   
    19.06.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.1 - vertagt
   

vertagt

   
    14.08.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 5.67 - vertagt
   

vertagt

   
    28.08.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.19 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Einen gleichlautenden Antrag hatte es vor einigen Jahren bereits gegeben. Das Bezirksamt hat sich im Sinne des Beschlusses nochmals bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) eingesetzt. Der Steinträgerweg führt schräg auf eine Lichtzeichenanlage an der Johannisthaler Chaussee. Dort kann der Radfahrverkehr nicht eindeutig geführt werden. Daher lehnt die VLB die Freigabe des Radfahrverkehrs entgegen der Einbahnstraßenrichtung im Steinträgerweg nach wie vor ab.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 20. Mai 2019

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Kenntnis genommen

Ö 6  
Fußgängerüberweg  
Enthält Anlagen
0164/XX  
Ö 7  
Ausschilderung Heilpädagogisches Zentrum  
0212/XX  
Ö 8  
Müllbehälter auf dem Grünzug Britz-Buckow-Rudow  
Enthält Anlagen
0216/XX  
Ö 9  
Schulweg zur Wetzlar-Grundschule sicherer machen  
0217/XX  
Ö 10  
Effektive verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Neckarstraße  
Enthält Anlagen
0222/XX  
Ö 11  
Sicher zur Sporthalle Hertastraße und zurück  
0225/XX  
Ö 12  
Zuwegung vom S-Bahnhof Sonnenallee zum Hotel Estrel attraktiv gestalten!  
0230/XX  
Ö 13  
Protokollabstimmung der 7. Sitzung      
Ö 14  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 15  
Verschiedenes      
Ö 16  
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